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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2023 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt"

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" für das Jahr 2023 festzustellen und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG für den Jahresabschluss 2024 zu bestellen. Dies soll die Transparenz und Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebs sicherstellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 erteilt wurde.

2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt

a) mit einer Bilanzsumme von208.303.749,44 €
b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend
mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von-160.855.118,96 €
aus.
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von-160.855.118,96 €

wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2023 geleistete Zuschuss betrug 168.988.400,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 8.133.281,04 € über dem Jahresergebnis.

3. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2023 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen.

4. Des Weiteren wird für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt die Firma

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Mendelssohnstr. 87

60325 Frankfurt am Main

bestellt.

Begründung

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen.

Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2023 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 168.988.400 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 160.855.118,96 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 8.133.281,04 € unter den im Jahr 2023 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 8.133.281,04 € resultiert aus Auszahlungen, die in Vorjahren als Aufwand erfasst wurden, jedoch erst im laufenden Jahr liquiditätswirksam wurden (insbesondere Altersteilzeit- und Pensionsrückstellung). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt.

Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken.

Gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten.

Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (MB 14 vom 13.01.2014) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG. Demnach lagen die tatsächlich von der Stadt Frankfurt am Main erhaltenen Zahlungen unter dem zulässigen Ist-Ausgleich.

Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.

Mit Beschluss vom 27.06.2024 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die Firma

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Mendelssohnstr. 87

60325 Frankfurt am Main

für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu bestellen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG, hat, nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main, für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleiterin, für einen gesonderten Bericht zur Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex ergibt sich eine Gesamtsumme von 50.220,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 30 · 25.11.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 31 · 02.12.2024
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeFRAKTIONAfDVolt
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 10.12.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 12.12.2024
TO II, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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