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Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Fechenheim (51), Flur 5, Flurstück 32/290, Orber Straße 32

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.09.2016, M 170

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Fechenheim (51), Flur 5, Flurstück 32/290, Orber Straße 32

  1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: Kavkasia Logistics GmbH Orber Straße 32 60386 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Fechenheim (51), Flur 5, Nr. 32/290, hält 3.123 qm, Orber Straße 32 Erbbauzeit: 66 Jahre Erbbauzins: jährlich 39.349,80 EUR Erbbauzins- anpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung im Regelfall alle 5 Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Gebäudewert entschädigung: Für die vorhandenen Gebäude (Lagerhalle, Bürobaracke, Lagerschuppen, Wohnhaus) ist eine Gebäudewertentschädigung in Höhe von 240.000,00 EUR zu zahlen. Gewährleistung: Das Grundstück nebst den vorhandenen baulichen Anlagen wird übergeben, wie es steht und liegt. Die Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere geogene oder anthropogene Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes wird - außer im Falle des Vorsatzes - ausgeschlossen. Das Erbgrundstück wird frei von rückständigen Abgaben sowie frei von grundbuchlichen Lasten geliefert. Besondere Bedingungen: Sofern an dem Grundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und Erschließungsbeiträge Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten -
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 210, 00 EUR/qm beträgt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertsteigerung in Höhe von 62.460,-- € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Das Objekt ist derzeit zum Zwecke der Auftragsvermittlung und Organisation von PKW- und Gütertransporten an die Firma Kavkasia Logistics GmbH vermietet. Der Mieter hatte Interesse bekundet, die Liegenschaft im Erbbaurecht zu übernehmen, um notwendige Investitionen in die Gebäudesubstanz absichern zu können. Die sich auf der städtischen Liegenschaft befindlichen Gebäude sind auf Grund ihrer Ausstattung und ihres Zustandes nur für einfache Nutzungen geeignet und teilweise sanierungsbedürftig. Der Bodenrichtwert beträgt in diesem Bereich 210,00 EUR/qm. Bei einer 6% Verzinsung für ein gewerbliches Erbbaurecht ergibt sich ein Erbbauzins von 39.349,80 EUR/jährlich und 3.279,15 EUR/ monatlich. Dem gegenüber steht ein derzeitiger monatlicher Mietzins von 3.216,69 EUR zzgl. Nebenkosten. Die Gebäudewertentschädigung, in Höhe von 240.000,00 EUR, ergibt sich aus der kommunalen Wertermittlung 4/2013 vom 11.03.2013, die heute noch Bestand hat. Die Vergabe im Erbbaurecht ist für die Stadt Frankfurt am Main wirtschaftlich vorteilhaft. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i. H. v. 1.831.932,17 € Maßstab 1:1000 Gemarkung Fechenheim (51) Flur 5, Flurstück 32/290 Maßstab 1:5000 Gemarkung Fechenheim (51) Flur 5, Flurstück 32/290Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.09.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. September 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 5 · 10.10.2016
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 6 · 15.11.2016
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 8 · 17.11.2016
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung