Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 3, Flurstück 187/18, Waldschulstraße
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Vortrag des Magistrats vom 19.10.2015, M 170
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 3, Flurstück 187/18, Waldschulstraße
- Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigte Schmidt Marmor & Granit GmbH Mauritiusstr. 1 - 3 60529 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 3, Flurstück 187/18, Waldschulstraße hält 510 m2 Die Fläche ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 60 Jahre Erbbauzins 5.657,40 EUR p.a. (12,60 EUR/m2), bei vierteljährlicher Zahlweise Anpassung Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach Verbraucherpreisindex. Besondere Bedingungen Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung das Gebäude den Passivhaus-Standard einhält. Rechts- und Sachmängelhaftung Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 440,00 EUR/m2 auf Grundlage einer Nutzung als Wohnbaufläche beträgt. Die kommunale Wertermittlungsstelle geht in einer Stellungnahme vom 17.11.2014 bei einer einfachen gewerblichen Nutzung von einem Bodenwert von 210,00 EUR/m2 aus.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 115.648,43 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Die Firma Schmidt Marmor & Granit GmbH beabsichtigt, in der Waldschulstraße in Griesheim, Flurstück 187/18 eine Dependance zur Ausstellung und zum Verkauf von Steinmetzprodukten und sonstigem Friedhofsbedarf einzurichten. Durch die unmittelbare Nähe zum gegenüberliegenden Stadtteilfriedhof bietet sich eine solche Nutzung an diesem Standort an. Die Firma Schmidt war bereits Mieter einer Ausstellungsfläche in der Nachbarschaft und möchte den Standort durch das Erbbaurecht sichern und neue Ausstellungsräume errichten. Das Grundstück ist Bestandteil eines vereinfachten Umlegungsverfahrens, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Nach der Rechtskraft wird das im Eigentum der Stadt stehende Grundstück eine Flächengröße von 449 m2 aufweisen. Der vereinbarte Erbbauzins von 6% des gewerblichen Bodenrichtwerts von 210,00 €/m2 (12.60 €/m2) liegt über dem bei städtischen Erbbaurechten im Falle einer Wohnbebauung anzusetzenden Erbbauzins in Höhe von 5% aus dem halben Richtwert für eine Wohnbebauung, also hier 5 % aus 220,00 €/m2 (11,00 €/m2). Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus einem Bauvorbescheid der Bauaufsicht vom 20.01.2014. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 60 Jahren, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein Zinsvorteil für die Stadt i. H. v. 217.802,90 €. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 3, Flurstück 187/18 Maßstab 1:2000 Gemarkung Griesheim Flur 3, Flurstück 187/18Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 21.10.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.11.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) REP und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, REP und Stv. Krebs; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)