Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" für das Jahr 2021
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" für das Jahr 2021 festzustellen. Dies geschieht auf Grundlage der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 am 15.06.2022 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt
- a)Die Bilanzsumme beträgt 187.366.960,15 €
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -136.556.349,83 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -136.556.349,83 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2021 geleistete Zuschuss betrug 142.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 5.443.650,17 € über dem Jahresergebnis.
- Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1338 (M 2), durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG.
Die Prüfung wurde im Juni 2022 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG am 15.06.2022 erteilt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen.
Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2021 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 142.000.000 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 136.556.349,83 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 5.443.650,17 € unter den im Jahr 2021 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 5.443.650,17 € resultiert aus Auszahlungen, die in Vorjahren als Aufwand erfasst wurden, aber erst im laufenden Jahr liquiditätswirksam wurden (insbesondere Altersteilzeit- und Pensionsrückstellung). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt.
Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken.
Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex.
Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (Magistratsbeschluss aus 2014) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2021 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG. Demnach übersteigen die Aufwendungen und Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Oktober 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)