Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" für das Jahr 2022
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" für das Jahr 2022 festzustellen. Dies ist notwendig, um die finanzielle Situation des Eigenbetriebs transparent zu machen und die erforderlichen Maßnahmen zur Deckung des Jahresfehlbetrags zu ergreifen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2022 am 01.06.2023 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt
- a)Die Bilanzsumme beträgt 196.952.176,24 €
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -142.442.714,42 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -142.442.714,42 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2022 geleistete Zuschuss betrug 138.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 4.442.714,42 € unter dem Jahresergebnis.
- Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2539, M 155, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG.
Die Prüfung wurde im Juni 2023 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG am 01.06.2023 erteilt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen.
Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2022 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 138.000.000 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 142.442.714,42 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 4.442.714,42 € über den im Jahr 2022 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 4.442.714,42 € resultiert aus Aufwendungen, die erst in zukünftigen Jahren zu Auszahlungen führen (insbesondere Altersteilzeit- und Pensionsrückstellung). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt.
Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken.
Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex.
Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (Magistratsbeschluss aus 2014) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2022 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG. Demnach übersteigen die Aufwendungen und Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Oktober 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt; CDU (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AfD und Gartenpartei (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)