Beteiligungsbericht 2014 sowie zustimmende Kenntnisnahme der Veränderungen im Bereich der mittelbaren Beteiligungen der Stadt Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 166
Betreff: Beteiligungsbericht 2014 sowie zustimmende Kenntnisnahme der Veränderungen im Bereich der mittelbaren Beteiligungen der Stadt Frankfurt am Main
- Mit Beschluss vom 20.11.2014 (§ 5301, M 174) hat die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen, dass gemäß § 51 Ziffer 11 HGO die Stadtverordnetenversammlung über die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an wirtschaftlichen Unternehmen einschließlich der Änderungen der Geschäftsanteile und des Geschäftszwecks (öffentlicher Auftrag), die Errichtung, Erweiterung, Übernahme, Auflösung und Veräußerung solcher Unternehmen entscheidet. Der Magistrat ist gemäß § 66 HGO der gesetzliche Vertreter der Stadt Frankfurt am Main. Ihm obliegen im Rahmen der Gesellschafterfunktion der Stadt Frankfurt am Main die Fragen der laufenden Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt am Main. Alle unmittelbaren Beteiligungen, die die Stadt Frankfurt am Main direkt eingeht, werden so der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Der Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.
- Die im Beteiligungsbericht 2014 aufgeführten Veränderungen des Beteiligungsportfolios der Stadt Frankfurt am Main bezüglich der mittelbaren Beteiligungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen hat sich primär am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, wobei der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Unternehmen und des "Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main" zu berücksichtigen ist. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere die öffentlichen Belange, das heißt die Daseinsvorsorge, angemessen berücksichtigt werden. I.) Beteiligungsportfolio der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2014 Die Beteiligungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main ist durch eine Vielzahl von unmittelbaren Beteiligungen aus dem Daseinsvorsorgebereich Kultur, Soziales, Freizeit etc. geprägt und bildet damit die stetig steigenden (Pflicht-) Aufgaben der Kommunen ab. Dem stehen nur wenige (teilweise) komplexe Teilkonzerne aus dem Daseinsvorsorgebereich Ver- und Entsorgung, Verkehr und teilweise auch Wohnungsbau und Wirtschaft (z. B. Messe GmbH in Frankfurt a. M.) gegenüber. Die Einführung eines kaufmännisch ausgerichteten Rechnungswesens in den hessischen Kommunen (Doppik) und die damit verbundene Konzernrechnungslegung nach der Gemeindehaushaltsordnung (GemHVO) ergeben ganz deutlich, dass trotz der Vielzahl von kommunalen Beteiligungsunternehmen nur die wenigen großen kommunalen Wirtschaftsunternehmen (wie z.B. Stadtwerke) den Kern der wirtschaftlichen Leistung des Konzernverbundes der jeweiligen Kommunen ausmachen und somit zentrale Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge sind. Die Liberalisierung der Daseinsvorsorge führt nicht nur zur Aufgliederung der Unternehmensstrukturen, sondern auch zu einer erheblichen Verdichtung von Entscheidungsprozessen in der zeitlichen Abfolge. Anders als in der Vergangenheit, als bei kommunalen Monopolen der Vertrieb (Kundenzufriedenheit) und die Beschaffung (über langfristige Beschaffungsverträge und nicht wie heute über Terminbörsen) relativ statisch verlief, ist heute eine hohe Flexibilität bei den unternehmerischen Entscheidungen bei durchaus vergrößerten wirtschaftlichen Risiken der Einzelentscheidungen gefordert. Die Managementanforderungen bei kommunalen Unternehmen, die sich teils auch im internationalen Wettbewerb befinden, sind auch für die Anteilseigner (Kommunen) deutlich gestiegen. Tabelle 1: Anzahl der Beteiligungen zum 31.12.2014 *Anzahl inklusive 7 Eigenbetriebe, ** Anzahl inklusive 4 Genossenschaften Um die zahlenmäßigen und strukturellen Veränderungen des Beteiligungsbestandes umfassend nachvollziehen zu können, findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Beteiligungsmanagement und den Beteiligungsgesellschaften statt. Die Beteiligungsverhältnisse werden zum einen unterjährig in der Datenbank AMI (Anteilsbesitz-Management-Informationssystem) des Beteiligungsmanagements erfasst. Zusätzlich werden die Gesellschaften im Rahmen der Erstellung des Beteiligungsberichtes hinsichtlich ihres Beteiligungsportfolios zum jeweiligen Stichtag abgefragt. Sobald die Jahresabschlüsse der Gesellschaften vorliegen wird der Beteiligungsbestand geprüft und ggf. in AMI aktualisiert. Es wird insbesondere darauf geachtet, dass die Daten in AMI vollständig abgebildet sind und diese regelmäßig aktualisiert werden. II.) Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen in 2014 Der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 51 Ziffer 11 HGO Gründungen, Erweiterungen, Übernahmen sowie Auflösungen und Veräußerungen von direkten Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt am Main zur Entscheidung vorgelegt. Die Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen werden wie in dem M 174 vom 10.10.2014 ausgeführt (§ 5301 vom 20.11.2014) im Rahmen des Beteiligungsberichts zustimmend zur Kenntnis genommen. Seit dem ersten Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main über das Geschäftsjahr 1999 hat sich die Anzahl der gesamten städtischen Beteiligungen von damals 135 auf mittlerweile 538 erhöht. Zur Verbesserung der Transparenz wird das Gesamtportfolio der Stadt Frankfurt am Main entsprechend der Vorgabe nach § 123 a HGO im Beteiligungsbericht 2014 erstmals in einer neuer Struktur dargestellt (vgl. Tabelle oben, Auszug aus dem Beteiligungsbericht):
- Entsprechend der Vorgabe nach § 123 a HGO werden alle Beteiligungen dargestellt, bei denen die Stadt Frankfurt am Main mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (analog § 271 HGB). Zum 31.12.2014 war die Stadt Frankfurt am Main an 212 Gesellschaften direkt oder indirekt mit einem Anteil von mindestens 20,0 Prozent beteiligt (Vj. 206). Im Jahr 2014 ergaben sich 10 Abgänge und 16 Zugänge. In den Zu- und Abgängen ist jeweils eine direkte Beteiligung enthalten: als neue Beteiligung die zu liquidierende Frankfurter Hippodrom GmbH (§ 5166 vom 16.10.2014 zu M 151 vom 12.09.2014); darüber hinaus erfolgte in 2014 nach erfolgreich beendeter Liquidation die Löschung der Lerchesberg GmbH i. L. (§ 3894 vom 24.04.2008 zu M 49 vom 07.03.2008). Auf die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil, Ziffer 3 Veränderungen und Struktur des Beteiligungsbestands der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2014, sowie die jeweiligen Unternehmenseinzeldarstellungen im Beteiligungsbericht 2014 (Buch oder digitale Anlage) wird verwiesen. Tabelle 2: Veränderungen im Geschäftsjahr 2014
- Alle anderen 326 direkten und indirekten Beteiligungen unter 20 % mit gegenüber dem Vorjahr nacherfassten Gesellschaften im Bereich des Thüga-Konzerns werden zusammengefasst in Tabelle 1 sowie im Gesamtstrukturbericht des Beteiligungsberichts aufgeführt. Die Anzahl der weiteren direkten Beteiligungen unter 20 % beträgt hierbei unverändert 11 (Vj. 11) und enthält u. a. 7 Gesellschaften und 4 Genossenschaften, die auch als digitale Anlage zum Beteiligungsbericht dargestellt werden. Auf den Beteiligungsstrukturbericht und die Ausführungen im Beteiligungsbericht wird verwiesen. Zur Ermittlung der Anzahl der Beteiligungen wird die Tatsache berücksichtigt, dass aufgrund der komplexen Struktur des städtischen Beteiligungsportfolios eine Reihe von Gesellschaften mehrere Mütter haben. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden daher Gesellschaften mit Mehrfachbeziehungen der obersten Ebene zugeordnet. So ist z. B. an der Wohnheim GmbH und der FAAG sowohl die Stadt Frankfurt am Main direkt mit geringen Anteilen als auch die ABG indirekt mit höheren Anteilen beteiligt. Aufgrund der direkten Anteile der Stadt Frankfurt am Main werden diese Gesellschaften unter den direkten Minderheitsbeteiligungen ausgewiesen. Anlage _Beteiligungsbericht_2014 (ca. 46,4 MB) Anlage _Graphische_Uebersicht_Beteiligungen (ca. 3,6 MB) Anlage _Uebersicht (ca. 17,4 MB) Anlage _Uebersicht_direkte_Beteiligungen (ca. 2,6 MB) Anlage _Uebersicht_Thuega_Beteiligung_Mainova (ca. 1,5 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Oktober 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.11.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung)