Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2019 und…
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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2019 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2019 festzustellen. Dies geschieht, um den Jahresfehlbetrag durch Teilauflösung der Kapitalrücklage auszugleichen und die Prüfungsergebnisse zur Kenntnis zu nehmen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2019 am
- Juni 2020 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
- a)Die Bilanzsumme beträgt 12.086.977,64 €.
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 14.864.890,52 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 14.864.890,52 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
- Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht 2019 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12. Dezember 2019 (§ 4996) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG. Die Prüfung wurde im Juni 2020 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG am 10. Juni 2020 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Oktober 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.12.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)