Vergleich in der Streitsache Fa. Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG/Stadt Frankfurt am Main, Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen der…
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Vergleich in der Streitsache Fa. Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG/Stadt Frankfurt am Main, Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen der Abwicklung des Bauprojektes „Straßenbahnanbindung Frankfurter Bogen“ (Linie 18)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 164
Betreff: Vergleich in der Streitsache Fa. Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG/Stadt Frankfurt am Main, Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen der Abwicklung des Bauprojektes "Straßenbahnanbindung Frankfurter Bogen" (Linie 18) Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 21.09.2018
- Dem Vergleich in der Streitsache Fa. Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG (vormals ARGE Frankfurter Bogen , Los 2-6) ./. Stadt Frankfurt am Main gemäß Anlage mit einem Betrag von 2.900 T€ zuzüglich Zinsen, wird zugestimmt.
- Für die Leistungen in den Losen 2-6 ist ein Betrag von 1.800 T€ an die Klägerin zu zahlen. Die Auszahlung wird in der Produktgruppe 16.11 "Förderung öffentlicher Personennahverkehr" geleistet. Soweit die Kosten aktivierungsfähig sind, erfolgt die Buchung auf der Projektdefinition 5.001145 (ÖPNV - Anbindung Frankfurter Bogen (Preungesheim Ost)). Die Deckung erfolgt innerhalb des Budgets des Fachdezernats.
- An die Klägerin sind zudem Zinsen zu entrichten, die sich auf 1.058.455,92 Euro belaufen. Die Entrichtung der Zinsen erfolgt als Finanzaufwand in der Produktgruppe 16.11 "Förderung öffentlicher Personennahverkehr". Die Deckung wird im Rahmen des Jahresabschlusses im Ergebnishaushalt sichergestellt. Es dient zur Kenntnis, dass der Zinsverlauf ab dem im Vergleich genannten Fälligkeitstermin (30.09.2018) wieder einsetzt.
- Die Schadensersatzforderung in Höhe von 1.100 T€ ist als Aufwand im Ergebnishaushalt zu buchen. Sie wird aufgrund eines speziellen Budgetvermerkes bei der PG 16.11 " Förderung öffentlicher Personennahverkehr" nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei in erforderlichen Höhe zugelassen, belastet aber das gesamtstädtische Ergebnis.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main 36,71 % der Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Der diesbezügliche Aufwand wird durch eine für diesen Zweck gebildete Rückstellung in der Produktgruppe 33.03 "Interne Rechtliche Serviceleistungen" vollständig abgedeckt. Begründung: Hintergrund des Rechtsstreits zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Firma Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG war eine Baumaßnahme aus den Jahren 2009 ff., bei der es um die Straßenbahnanbindung an den Frankfurter Bogen ging. Während des Bauablaufs kam es zu umfangreichen Änderungen und Zusatzleistungen und in deren Folge zu Nachträgen, über die keine Einigung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber hergestellt werden konnte. Daraus ergab sich in der Folge ein Rechtsstreit, der nunmehr durch einen Vergleichsvorschlag der Richterin zum Abschluss gebracht werden kann. Der ursprüngliche Streitwert des Rechtsstreits belief sich auf 7.380.339,32 Euro zulasten der Stadt Frankfurt am Main zuzüglich der Zinsen. Nach erneutem dringendem Anraten des Gerichts, wurde am 24.07.2018 ein Vergleich in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Baumaßnahme Straßenbahnanbindung Frankfurter Bogen protokolliert. Die Richterin hatte zuvor darauf hingewiesen, dass der Prozess bei Weiterführung noch mehrere Jahre dauern würde. Sie wies in diesem Zusammenhang auch auf die enorme Zinslast hin. Vor diesem Hintergrund stellt der im Anhang dargestellte Vergleich aus wirtschaftlicher Sicht einen tragbaren und im Wesentlichen ausgeglichenen Kompromiss dar, der für beide Seiten vorteilhaft ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die gerichtliche Auseinandersetzung nicht allein weitere beträchtliche Prozess-, Anwalts-, Gutachter- und Zinskosten erzeugen würde, sondern auch weiterhin erhebliche personelle Kapazitäten bei den streitenden Parteien binden würde. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 264 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 26.09.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.09.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION; FDP und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; FDP und BFF (= Enthaltung)