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Verlängerung des Untermietvertrages mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) über die Liegenschaft Kurmainzer Straße 24 für das Jugend- und…

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Verlängerung des Untermietvertrages mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) über die Liegenschaft Kurmainzer Straße 24 für das Jugend- und Sozialamt für das Haus des Jugendrechts (HDJR) Höchst

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Untermietvertrag mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen über die Liegenschaft Kurmainzer Straße 24 für das Jugend- und Sozialamt bis zum 31.10.2030 zu verlängern. Dies ist notwendig, um die erfolgreiche Arbeit des Hauses des Jugendrechts in Frankfurt Höchst fortzuführen und eine flächendeckende Etablierung weiterer Standorte zu ermöglichen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Zielsetzung

A. Grundlage Seit 01.11.2010 ist die Liegenschaft Kurmainzer Straße 24, 65929 Frankfurt am Main/Höchst, zur Nutzung des "Haus des Jugendrechts Höchst" vom Landesbetrieb für Bau und Immobilien (LBIH) bei der Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) angemietet. Im Zuge der erfolgreichen Arbeit der Häuser des Jugendrechts in Frankfurt Höchst und im Frankfurter Merton Viertel (Haus des Jugendrechts Nord), wurde im Juni 2021 ein weiteres Haus (Haus des Jugendrechts Süd) im Stadtteil Sachsenhausen bezogen. Weiterhin ist zur flächendeckenden Etablierung der Häuser die Eröffnung eines vierten Standortes im Frankfurter Osten geplant. In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei, Evangelischer Regionalverband (Täter-Opfer-Ausgleich), Verein für Kinder- und Jugendhilfe sowie die Jugendgerichtshilfe eng zusammen, mit dem Ziel, schneller und effektiver auf Jugendkriminalität reagieren zu können und junge Menschen frühzeitig, möglichst vor der Schwelle zur Straffälligkeit, durch einen verstärkten präventiven Ansatz zu erreichen. Die Liegenschaft des Hauses des Jugendrechts Höchst hat sich zur Erfüllung der benannten Aufgaben in vollem Umfang bewährt. Der Mietvertrag für das Gebäude endete offiziell am 31.10.2020. Im Einvernehmen sowohl mit allen beteiligten Nutzern als auch mit der Vermieterseite (LBIH) soll das Mietverhältnis jedoch weiter an diesem Standort verstetigt und fortgeführt werden. Der Entwurf zur offiziellen Verlängerung des Untermietverhältnisses erreichte das Jugend- und Sozialamt im Mai 2021.

B. Alternativen

B. Alternativen Keine. Der Standort der Liegenschaft hat sich bewährt. Eine Verlagerung ist auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.

C. Lösung

C. Lösung Vor dem Hintergrund des bewährten Standortes sowie der genannten Bestrebungen, eine flächendeckende Etablierung von insgesamt vier Häusern des Jugendrechts im Stadtgebiet Frankfurt zu erreichen, ist eine langfristige Anmietung der Liegenschaft wirtschaftlich und zielführend. Zukünftig ist dort sogar eine Erweiterungsfläche auf dem Grundstück vorgesehen. Hierzu finden bereits Gespräche mit der Vermieterseite statt. Eine Mietvertragsverlängerung um vorerst 10 Jahre, vom 01.11.2020 bis einschließlich 31.10.2030 mit einer automatischen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, nach Ablauf der Untermietzeit, wird deshalb angestrebt. Zusätzlich besteht eine Option auf eine Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

D. Kosten Die Höhe der zu zahlenden Miete bleibt von der Mietvertragsverlängerung unberührt. Zu den monatlichen bzw. jährlichen Kosten siehe nachfolgende Tabelle: Mietkosten (monatlich) 3.689,57 € Mietkosten (jährlich) 44.274,84 € Miete/ m2 15,61 € Nebenkosten (monatlich) 1.425,09 € Nebenkosten (jährlich) 17.101,08 € Gesamtmiete (monatlich) 5.114,66 € Gesamtmiete (jährlich) 61.375,92 €.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Oktober 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.12.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 6 · 23.11.2021
TO I, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 6 · 07.12.2021
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 8 · 09.12.2021
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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