Weiteranmietung des Kinderzentrums Kiefernstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Kiefernstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Weiteranmietung des Kinderzentrums Kiefernstraße vor, um den ansteigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in der Region zu decken. Die Maßnahme ist notwendig, da das bestehende Gebäude marode ist und ein Neubau geplant ist, der den aktuellen Standards entspricht.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Weiteranmietung des Kinderzentrums Kiefernstraße (Org. Ziffer 58), Kiefernstraße 26a, 65933 Frankfurt - Griesheim wird zugestimmt:
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Weiteranmietung des Kinderzentrums Kiefernstraße am 27.06.2023 zugestimmt hat.
- Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M 170).
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist.
Begründung
A) Zielsetzung
Für das ausschließlich als Kinderzentrum genutzte Kinderzentrum Kiefernstraße 26a, mit einer Mietfläche von 458,80 m², besteht seit 1998 ein Mietverhältnis mit der ABG Frankfurt Holding GmbH. Aufgrund der Raumkapazitäten mussten die Betreuungsgruppen, auf Basis des Raumprogramms, um 10 Plätze reduziert werden.
Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1998 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen.
Neubau:
| Vermieter: | ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und |
| Beteiligungsgesellschaft mbH im Auftrag Wohnheim GmbH Mietfläche: | 1.080,01 m² |
| Mieträume und Außenfläche (ca. 1.688,26 m²) Mietbeginn: | nach |
| Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich 17.01.2024 Laufzeit: Option: | 10 Jahre 2 x 5 Jahre Verlängerungsoptionen |
| Miete: | 23.491,10 € mtl. Gesamtmiete, |
| davon 21.208,62 € (21,30 €/m²) und 449,32 € (5,33 €/m²) Grundmiete ohne Nebenkosten Nebenkosten- Vorauszahlungen: | Die Nebenkosten |
| betragen 1.833,16 € davon 1.400,00 € Vorauszahlung Betriebskosten und 433,16 € (2%) Verwaltungskostenpauschale. Kleinere Bauunterhaltung: | Die Instandsetzungen sind durch |
| eine Schnittstellenliste vom 18.01.2023 geregelt. | |
Zur Deckung des ansteigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in dieser Region, ist an diesem Standort die Schaffung von einer Gruppe für Kindergartenkinder mit insgesamt 21 Plätzen vorgesehen.
Dadurch entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 6 Gruppen. Nach Fertigstellung stehen somit vier Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 84 Plätzen und zwei Gruppen für Hort mit insgesamt 42 Plätzen (zusammen 126 Plätze) zur Verfügung.
Diese Maßnahme ist mit dem städtischen Bedarfsträger, dem Stadtschulamt, abgestimmt.
Das städtische Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M 170) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung durch den Bauherrn zu Grunde gelegt.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Durch die Errichtung des Neubaus können die Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten Bestandsgebäude in ein baulich gesichertes Kinderzentrum nach den Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens 2022 umziehen.
D) Kosten
Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten, die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Hinsichtlich Marktüblichkeit der Mietkosten lässt sich aufführen, dass zwei unmittelbar benachbarte Einrichtungen einen Mietvertrag zu gleichen oder höheren Mietpreisen abgeschlossen haben. Unser verhandelter Mietpreis ist damit marktüblich.
Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung)