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Bestellung eines Erbbaurechts für Wohnzwecke in der Wiener Straße 30b in Oberrad

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 30.07.2012, M 161

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts für Wohnzwecke in der Wiener Straße 30b in Oberrad

  1. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Eheleute Ak, Speyerer Straße 2-4, 60327 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Oberrad, Flur 42 Nr. 23 hält 400 m2 Nr. 24 hält 60 m2 Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: 5 % jährlich aus einem Bodenwert in Höhe von 306,00 €/m2 = 15,30 € je m2; für 460 m2 somit 7.038,00 € jährlich. Anwendung des Startprogramms für junge Familien (Ermäßigung des Erbbauzinses je nach der Zahl der minderjährigen Kinder gem. Beschluss der StVV. vom 24.08.2000, § 6585) Weitere Bedingungen: a) Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses in der Regel alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). b) Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt c) Barrierefreiheit und Bauverpflichtung in Passivhausbauweise. Sollte die Passivhausbauweise nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz einhält, als die im Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. d) Grundbuchlich zu sicherndes Rückkaufsrecht eines ca. 2 m breiten Streifens für einen evtl. zukünftigen Ausbau des angrenzenden Weges für eine Erschließungsstraße. e) Kündigung des bestehendes Pachtverhältnisses Kosten und Steuern des Vertragsabschlusses und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für den Bereich des Erbbaugrundstückes 470,00 €/m2 beträgt. Begründung: Durch die Kündigung des bestehenden Pachtvertrages bot sich nunmehr für die Stadt die Möglichkeit einer sinnvollen Vermarktung des Grundstückes. Der Bauplatz soll im Erbbaurecht vergeben werden. Zur Suche eines Käufers wurde nach Festlegung von Rahmenbedingungen bzgl. des Vergabeverfahrens für das Grundstück ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, in dem die Eheleute Ak den Zuschlag erhalten sollen. Nach Auswertung der Kaufgebote und unter der Berücksichtigung aller vergaberelevanten Kriterien - Höhe des Gebotes, familiäre Situation, Grund der Immobiliensuche, Bezug zum Stadtteil - ist den Eheleuten Ak, obwohl ein finanziell besseres Angebot vorliegt, Vorzug einzuräumen (Dieses bessere Angebot ging von einem größenmäßig nicht zu realisierenden Fertighaus aus). Familie Ak besteht zurzeit aus 2 Personen und erwartet im Juni ihr erstes Kind und plant auf dem Baugrundstück ein Mehrgenerationenhaus zu errichten, um mittelfristig die Eltern / Schwiegereltern, die in der Nähe wohnen, aufnehmen zu können. Frau Ak arbeitet als Lehrerin und wird an die Grunelius-Schule nach Oberrad wechseln. Der Bodenrichtwert beträgt in diesem Bereich 470,-- € / m2. Der vorgesehene Erbbauzins von 15,30 € / m2 liegt über den bei der Stadt Frankfurt am Main üblichen Ansätzen für Wohnerbbaurechte und liegt auch über dem Mindestbetrag für Grundstücke in der Vergabe im "Startprogramm für junge Familien". Maßstab 1:500 Gemarkung Oberrad Flur 42, Flurstücke 23 und 24 je tlw. Maßstab 1:2000 Gemarkung Oberrad Flur 42, Flurstücke 23 und 24 je tlw.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.08.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Juli 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2012 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 13 · 24.08.2012
TO I, TOP 39
Beraten
a) Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 04.09.2012
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 06.09.2012
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP

OBR 5
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 11
Beraten
a) Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 15 · 02.11.2012
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

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