Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/132, Foockenstraße 36
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 28.09.2015, M 160
Betreff: Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Flur 22, Flurstück 4/132, Foockenstraße 36
- Dem Abschluss eines Übertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Eheleute Murat und Ilona Kolata Foockenstraße 36 65933 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 22, Flurstück 4/132 hält 250 m2 Foockenstraße 36 Kaufpreis: 170.000,00 € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Dieser Anspruch wird durch ein dingliches Vorkaufsrecht gesichert. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 400,00 €/m2 beträgt. Die kommunale Wertermittlung Nr. 35/2014 vom 23.07.2014 weist einen Verkehrswert von 170.000,00 € aus. Begründung: Die Liegenschaft Foockenstraße 36 gehört zu den Einfamilien- und Reihenhausobjekten, bei denen die Stadt ihren Mietern den Erwerb anbietet oder nach Freiwerden eine Veräußerung an Dritte vorsieht. Die Eheleute Kolata sind langjährige Mieter der Liegenschaft Foockenstraße 36 und haben bereits in die Sanierung des aufstehenden Wohngebäudes investiert. Eine Vergabe soll an das Ehepaar erfolgen. Ein finanzieller Leistungsnachweis (Finanzierungsbestätigung einer Bank) wurde vorgelegt. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 22, Flurstück 4/132 Maßstab 1:2000 Gemarkung Griesheim Flur 22, Flurstück 4/132Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 30.09.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. September 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.11.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL Stv. Krebs (= Ablehnung)