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Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die drei Sportanlagen Berkersheimer Weg, Bockenheim und Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 15

Betreff: Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die drei Sportanlagen Berkersheimer Weg, Bockenheim und Nieder-Eschbach

  1. Der Umgestaltung der in der Anlage gelisteten Sportanlagen Berkersheimer Weg, Bockenheim und Nieder-Eschbach wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 4.321.096,93 € zugestimmt.
  2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
  3. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze. Im Investitionsprogramm 2018 - 2021 sind in der Produktgruppe 21.15 unter der Projektdefinition 5.007474 für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von 6.873.000,00 € netto enthalten.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund des Magistratsvortrages M 261 vom 22.12.2017 (§ 2287) bereits Mittel in Höhe von 3.913.093,10 € verpflichtet sind und daher aktuell noch 3.659.906,90 € (netto) zur Verfügung stehen.
  5. Zur Vorfinanzierung können die noch benötigten Mittel zunächst aus dem Sanierungsprogramm ungedeckter städtischer Sportstätten (5.001363) herangezogen werden. Nach Verfügbarkeit der für 2019 vorgesehenen Mitteln in Höhe von 6.873.000,00 € netto des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze sind diese in geeigneter Weise wieder zurückzuführen.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 216.054,85 € p. a. als auch mit einer kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von insgesamt 59.415,08 € p. a. zu rechnen ist.
  7. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit den Maßnahmen keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass mittelfristig alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können. Dazu sollen in den kommenden Jahren nahezu alle noch vorhandenen Tennenplätze durch Kunstrasenplätze ersetzt werden. Die zu sanierenden Sportanlagen verfügen mindestens über einen Tennenplatz, dessen Zustand desolat ist. Die Sicherstellung der Bespiel-/Nutzbarkeit war in den letzten Jahren z. B. nur durch das Auffüllen von Unebenheiten möglich. Eine nachhaltige Überarbeitung der Flächen ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und teilweise auch nicht mehr möglich, da die in Rede stehenden Tennenspielfelder durch die starke Inanspruchnahme stark abgespielt sind und sich dadurch das Verletzungsrisiko stark erhöht. B Alternativen Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad. Eine Ausstattung des Spielfeldes mit einem anderen Belag würde dem Ziel, allen Vereinen einen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen, entgegenlaufen. C Lösung Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten der Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Bei der Auswahl der einzubauenden Materialien wird auf die Nachhaltigkeit der Produkte großen Wert gelegt. Es ist vorgesehen, die Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze umzubauen. Weiterhin entstehen teilweise neue Anlagenteile, wie Trainingsbeleuchtungsanlagen, automatische Beregnungsanlagen, Umzäunungen, Minispielfelder, Stellplätze und neue Nebenflächen, etc. Die genannten drei Sportanlagen erfüllen die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasen-spielfeldern. Mit dem Bau der Kunstrasenspielfelder wird ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Trainings- und Spielbetrieb ermöglicht, so wie dies bereits auf vielen anderen Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahmen sind mit den Vereinen abgestimmt. D Kosten
  8. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 4.321.096,93 €. Mehrausgaben infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase sind durch die Beschlussfassung abgedeckt.
  9. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 4.321.096,93 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
  10. Zugehörige Folgeinvestitionen: Keine
  11. Jahresfolgekosten: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 4.321.096,93 €) von 216.054,85 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,75% auf 4.321.096,93 € / 2) von insgesamt 59.415,08 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Anlage _Kostenber_Sportanlage_Berkersheimer_Weg (nicht öffentlich - ca. 67 KB) Anlage _Kostenber_Sportanlage_Bockenheim (nicht öffentlich - ca. 34 KB) Anlage _Kostenber_Sportanlage_Niedereschbach (nicht öffentlich - ca. 65 KB) Anlage _Kostenuebersicht (nicht öffentlich - ca. 139 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9, 15 Versandpaket: 30.01.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.02.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 9
Sitzung 29 · 14.02.2019
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 28 · 14.02.2019
TO I, TOP 72
Angenommen
Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
AfDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION; AfD und LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 15
Sitzung 29 · 15.02.2019
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 15 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 29 · 18.02.2019
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 15 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 26.02.2019
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
AfDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und LINKE. (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
AfDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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