Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die drei Sportanlagen Berkersheimer Weg, Bockenheim und Nieder-Eschbach
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Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 15
Betreff: Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogrammes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die drei Sportanlagen Berkersheimer Weg, Bockenheim und Nieder-Eschbach
- Der Umgestaltung der in der Anlage gelisteten Sportanlagen Berkersheimer Weg, Bockenheim und Nieder-Eschbach wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 4.321.096,93 € zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
- Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze. Im Investitionsprogramm 2018 - 2021 sind in der Produktgruppe 21.15 unter der Projektdefinition 5.007474 für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von 6.873.000,00 € netto enthalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund des Magistratsvortrages M 261 vom 22.12.2017 (§ 2287) bereits Mittel in Höhe von 3.913.093,10 € verpflichtet sind und daher aktuell noch 3.659.906,90 € (netto) zur Verfügung stehen.
- Zur Vorfinanzierung können die noch benötigten Mittel zunächst aus dem Sanierungsprogramm ungedeckter städtischer Sportstätten (5.001363) herangezogen werden. Nach Verfügbarkeit der für 2019 vorgesehenen Mitteln in Höhe von 6.873.000,00 € netto des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze sind diese in geeigneter Weise wieder zurückzuführen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 216.054,85 € p. a. als auch mit einer kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von insgesamt 59.415,08 € p. a. zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit den Maßnahmen keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass mittelfristig alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können. Dazu sollen in den kommenden Jahren nahezu alle noch vorhandenen Tennenplätze durch Kunstrasenplätze ersetzt werden. Die zu sanierenden Sportanlagen verfügen mindestens über einen Tennenplatz, dessen Zustand desolat ist. Die Sicherstellung der Bespiel-/Nutzbarkeit war in den letzten Jahren z. B. nur durch das Auffüllen von Unebenheiten möglich. Eine nachhaltige Überarbeitung der Flächen ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und teilweise auch nicht mehr möglich, da die in Rede stehenden Tennenspielfelder durch die starke Inanspruchnahme stark abgespielt sind und sich dadurch das Verletzungsrisiko stark erhöht. B Alternativen Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad. Eine Ausstattung des Spielfeldes mit einem anderen Belag würde dem Ziel, allen Vereinen einen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen, entgegenlaufen. C Lösung Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten der Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Bei der Auswahl der einzubauenden Materialien wird auf die Nachhaltigkeit der Produkte großen Wert gelegt. Es ist vorgesehen, die Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze umzubauen. Weiterhin entstehen teilweise neue Anlagenteile, wie Trainingsbeleuchtungsanlagen, automatische Beregnungsanlagen, Umzäunungen, Minispielfelder, Stellplätze und neue Nebenflächen, etc. Die genannten drei Sportanlagen erfüllen die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasen-spielfeldern. Mit dem Bau der Kunstrasenspielfelder wird ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Trainings- und Spielbetrieb ermöglicht, so wie dies bereits auf vielen anderen Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahmen sind mit den Vereinen abgestimmt. D Kosten
- Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 4.321.096,93 €. Mehrausgaben infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase sind durch die Beschlussfassung abgedeckt.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 4.321.096,93 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
- Zugehörige Folgeinvestitionen: Keine
- Jahresfolgekosten: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 4.321.096,93 €) von 216.054,85 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,75% auf 4.321.096,93 € / 2) von insgesamt 59.415,08 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Anlage _Kostenber_Sportanlage_Berkersheimer_Weg (nicht öffentlich - ca. 67 KB) Anlage _Kostenber_Sportanlage_Bockenheim (nicht öffentlich - ca. 34 KB) Anlage _Kostenber_Sportanlage_Niedereschbach (nicht öffentlich - ca. 65 KB) Anlage _Kostenuebersicht (nicht öffentlich - ca. 139 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9, 15 Versandpaket: 30.01.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.02.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION; AfD und LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und LINKE. (= Enthaltung)