Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt (Main) Süd hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Frankfurt (Main) Süd vor, um die Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs zu steigern. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 9.349 T€, wobei die Stadt Frankfurt am Main einen Investitionskostenzuschuss von 1.770 T€ bewilligt. Ziel ist es, den Bahnhof vollständig barrierefrei zu gestalten.
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Diesterwegplatz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Sauberkeit rund um den Südbahnhof sicherstellen21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradhaus am Südbahnhof21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen auf dem Diesterwegplatz08.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Diesterwegplatz per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem geplanten barrierefreien Umbau des Bahnhofs Frankfurt (Main) Süd durch die DB Station&Service AG (DB S&S) wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 1.770 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Finanzierungsgrundlage einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB S&S abzuschließen.
- Es dient zur Kenntnis, dass a. die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs Frankfurt (Main) Süd 9.349 T€ betragen, b. Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss in der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr in Höhe von 305 T€ unter der Projektdefinition 5.007927 im Haushalt 2022 zur Verfügung stehen, c. die über die Veranschlagung von 305 T€ in 2022 hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.465 T€ in den zukünftigen Haushalten im Rahmen der Zielwerte durch Priorisierungen innerhalb des Dezernats XII zur Verfügung gestellt werden, d. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 130 T€ sichergestellt ist, e. die Stadt Frankfurt am Main bei den zuständigen Landesbehörden keinen Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie den Finanzausgleich (FAG) stellen wird, da die Fördermittel bereits von der DB AG in Anspruch genommen werden und dies bei der Berechnung des städtischen Kostenanteils bereits berücksichtigt ist. Die für die Maßnahme abzuschließende Realisierung- und Finanzierungsvereinbarung (RuFV) beinhaltet die Kostenbeteiligung des Landes.
- Die über die Veranschlagung von 305 T€ in 2022 hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.465 T€ werden in den Jahren 2023 und 2024 mit Teilbeträgen von 765 T€ (2023) und 700 T€ (2024) im Rahmen der Zielwerte durch Priorisierungen innerhalb des Dezernats XII zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
A. Zielsetzung
Zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen und damit zur Steigerung der Attraktivität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Hessen haben das Land Hessen, die Verkehrsverbünde als Aufgabenträger für den SPNV und die DB S&S als Betreiberin der Personenbahnhöfe im Jahr 2011 eine Rahmenvereinbarung (RV II) abgeschlossen. Diese regelt die Grundsätze für die Durchführung und Finanzierung dieses sogenannten Bahnhofsmodernisierungsprogramms in Hessen im Zeitraum 2011 bis 2019. In der Nachfolgeregelung (Rahmenvereinbarung RV II neo) ist der Bahnhof Frankfurt (Main) Süd aufgenommen worden. Der Bahnhof Frankfurt (Main) Süd ist damit Bestandteil der RV II und der RV II neo.
Die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Personenbahnhöfen umfassen z. B. deren möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen, die Verbesserung der Kundeninformation und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbesserung der Betriebsqualität beitragen.
Gegenstand der RV II und der RV II neo sind die Grundsätze der Planung und Realisierung sowie die Vorhaltung der verschiedenen genannten Einzelmaßnahmen durch die DB S&S und deren Finanzierung aus Mitteln, die das Land, die Aufgabenträger sowie die DB S&S bereitstellen. Dabei gehen die Vertragsparteien davon aus, dass sich auch die jeweiligen Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen.
Der Bahnhof Frankfurt (Main) Süd stellt einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt im öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet dar. Er ist zentraler Umsteigepunkt zwischen Regionalbahn, S-Bahn, Straßenbahn, Stadtbahn und Bussen. Der Bahnhof ist heute nur teilweise barrierefrei zugänglich. Er soll nun komplett barrierefrei ausgebaut werden. Vorhabenträgerin ist die DB S&S.
B. Alternativen
Aus den o. g. Rahmenvereinbarungen heraus ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main keine Verpflichtung zu einem Investitionskostenzuschuss für die geplante Baumaßnahme. Wird eine Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vorgehen verweigert, wird der geplante barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Frankfurt (Main) Süd auf unbestimmte Zeit verzögert oder gar ganz gestoppt.
Da die Stadt Frankfurt am Main ein originäres Interesse daran hat, dass die Bahnhöfe im Stadtgebiet in naher Zukunft barrierefrei und attraktiv ausgebaut werden, sollte dieses Risiko nicht eingegangen werden.
C. Lösung
Mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Frankfurt (Main) Süd wird eine der wichtigsten Verkehrsstationen im Frankfurter Stadtgebiet für alle Nutzer attraktiver gestaltet.
Empfangsgebäude/ A-Ebene
Das ehemalige Empfangsgebäude am Diesterwegplatz selbst befindet sich im Eigentum der Saalbau Gesellschaft mbH. Die sogenannte A-Ebene ist Teil des Empfangsgebäudes und verbindet ebenerdig das Empfangsgebäude mit der südlich der Bahngleise verlaufenden Mörfelder Landstraße. Die A-Ebene befindet sich im Eigentum der DB AG. Von der A-Ebene aus sind die Bahnsteige 1 bis 5 zu erreichen. Es befinden sich drei Verkaufspavillons und der DB-Service-Point in diesem Bereich.
Im Zuge des Ausbaus wird die A-Ebene mit einem taktilen Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte, neuen Ausstattungselementen in Form von Sitzbänken, Abfallbehältern etc. und neuen Beschilderungen ausgestattet. Es werden neue TFT-Stelen (Infosäulen mit integrierten TFT-Monitoren (Thin-Film-Transistor)) sowie auf der Westseite eine neue Infotafel angebracht. Der Zugang von der Mörfelder Landstraße wird durch den Einbau einer Automatiktür erleichtert. An diesem Ausgang wird die vorhandene Entwässerungsrinne erneuert.
Der Zugang zu den Bahnsteigen wird - wie bereits heute - über Fahr- und Festtreppen erfolgen. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Aufzügen zu den Bahnsteigen 1 und 2 werden zu den übrigen drei Bahnsteigen (Bahnsteig 3, 4 und 5) Aufzugsanlagen errichtet, sodass ein barrierefreier Zugang von der A-Ebene zu allen Bahnsteigen möglich wird. Die Treppenaufgänge zu allen drei Bahnsteigen werden erneuert.
Bahnsteige
An den Bahnsteigen 3 und 4 (Gleise 5/6 und 7/8) werden die Bahnsteiglängen und -breiten nicht verändert. Die Bahnsteigenden werden durch Absperrgeländer gesichert. Die Bodenbeläge werden komplett erneuert und mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet. Die vorhandenen Bahnsteigdächer bleiben erhalten und werden im Zuge der Baumaßnahme instandgesetzt. Die Ausstattung der Bahnsteige wird ergänzt und überall Wetterschutzhäuser vorgesehen. Die vorhandenen Windschutzeinrichtungen werden durch neue mit Sitzen, Rollstuhlplatz und Fahrplanvitrine ersetzt. An den beiden Bahnsteigen sind jeweils drei Standorte für Hublifte vorgesehen.
Der Bahnsteig 5 (Gleis 9) wird von der derzeit vorhandenen Höhe von 38 cm über Schienenoberkante (SOK) auf 76 cm über SOK auf einer Länge von 320 m erhöht. Auch hier werden die Bahnsteigenden mit Absperrgeländern gesichert. Der Bodenbelag wird komplett ausgetauscht und mit taktilen Leitelementen versehen. Der Bahnsteig erhält ein neues Bahnsteigdach, die vorhandenen Wetterschutzhäuser werden abgebrochen und durch ein neues Wetterschutzhaus mit Sitzen, Anlehnbügel und Fahrplanvitrine ersetzt.
An allen drei Bahnsteigen werden die vorhandenen Beschilderungen und das Wegeleitsystem ergänzt und angepasst.
Verfahren
Für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchgeführt worden. Der Planfeststellungsbeschluss liegt nun seit Ende 2020 vor. Im Anschluss daran prüft das Land Hessen die Förderfähigkeit der Maßnahmen und legt fest, welchen Anteil der Baukosten das Land durch Fördergelder finanzieren wird. Die Prüfung des Landes Hessen ist abgeschlossen.
Diese Bau- und Finanzierungsvorlage ist mit den geprüften Werten erstellt worden. Nach Beschluss der Finanzierungsvorlage wird ein Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB S&S unterzeichnet. Aufbauend auf den Abschluss dieser kann die DB S&S die Ausschreibung veröffentlichen, den Auftrag vergeben und anschließend mit dem Bau beginnen.
Terminplan
Der Zeitplan der DB S&S sieht einen Baubeginn Anfang 2023 vor. Inbetriebnahme ist Ende 2023 vorgesehen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die hier ausgewiesenen Kosten beruhen auf einem Planungs- und Preisstand von Oktober 2020. Aufgrund des Baubeginns in 2023 und den nun schon bekannten erheblichen Preissteigerungen im Baugewerbe kann es auch hier zu deutlichen Mehrkosten kommen.
- Investitionsbedarf:
Investitionskostenzuschuss | | | | 1.770.000 € |
Die Gesamtkosten (Planungskosten Lph 5-9 und Baukosten) des Projektes und der Anteil der Stadt Frankfurt am Main an den Gesamtkosten stellen sich wie folgt dar:
| Planungskosten Lph 5-9 | Baukosten | Gesamtkosten | ||
| a) | DB S&S | 579.727,74 € | 3.907.603,71 € | 4.487.331,45 € |
| b) | Land Hessen | 407.400,11 € | 2.509.600,29 € | 2.917.000,40 € |
| c) | Stadt Frankfurt am Main | 1.769.907,20 € | 1.769.907,20 € | |
| d) | RMV | 174.612,91 € | 174.612,91 € | |
| 1.161.740,76 € | 8.187.111,20 | |||
| € | 9.348.851,96 € |
Die umsatzsteuerliche Beurteilung der nach dem Vertrag vereinbarten Zahlungen besagt, dass die Zahlungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Kosten werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) eingestellt.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Finanzierungsbedarfszeitraum der Stadt Frankfurt am Main mit Angabe der Jahresraten bisher verausgabt (Stand Ende
| 2021) | 0 € | ||
| 2023 | Baukosten | 860.461 | |
| € 2024 | Baukosten | 860.461 | |
| € 2025 | Baukosten | 49.078 € | |
| Gesamt | 1.770.000 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
Keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
Keine
b) Sachkosten
Bauunterhaltungskosten - Keine (die Infrastruktur ist im Eigentum der DB AG)
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung
(1,25* % x (1.770.000 €) / 2 | | | 11.062,50 €
*) Zinssatz für das Haushaltjahr 2022 gemäß HH-Rundschreiben vom 12.01.2022
2. Abschreibung
Für das Hauptgewerk mit längster Abschreibungsdauer (Erneuerung Bahnsteig 3 und 4 inklusive taktilem Leitsystem und der Neubau der Aufzüge) wird von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen.
| 1.770.000 € / 15 | 118.000,00 € |
| Jahresfolgekosten insgesamt | 129.062,50 € |
| Jahresfolgekosten gerundet | 130.000,00 € |
5. Jahreserträge:
Keine
6. Leistungen Dritter:
Keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Keine
8. Sonstiges:
-
Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2 MB) Anlage 2_A-Ebene (ca. 1,3 MB) Anlage 3_Bahnsteige (ca. 4,8 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)