Abwasserreinigungsanlage Sindlingen, Neubau Betriebs-, Werkstatt- und Lagergebäude hier: Mehrkosten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten für den Neubau des Betriebs-, Werkstatt- und Lagergebäudes der Abwasserreinigungsanlage Sindlingen in Höhe von 3.895.000 EUR zu genehmigen. Dies ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an die Infrastruktur gerecht zu werden und die Betriebsabläufe zu optimieren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass bei der Baumaßnahme "Abwasserreinigungsanlage Sindlingen, Neubau Betriebs-, Werkstatt- und Lagergebäude" gegenüber der geprüften Kostenberechnung in Höhe 16.927.000 EUR (brutto) Mehrkosten in Höhe von 3.895.000 EUR (brutto) entstehen. Die Gesamtkosten betragen somit rund 20.822.000 EUR (brutto).
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF mit Beschluss Nr. 16/2021 vom 02.07.2021 der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Mehrkosten zuzustimmen.
- Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 3.895.000 EUR (brutto) werden bewilligt. Die Mehrkosten sind durch Querdeckung und Minderausgaben bei anderen Investitionen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpläne der SEF gedeckt.
- Die Deckung der sich aufgrund der Mehrausgaben von ca. 3.895.000 EUR erhöhenden Jahresfolgekosten ist sichergestellt.
Begründung
A. Zielsetzung
Auf der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen wurde 1989 ein zentrales Verwaltungs- und Werkstattgebäude mit zugehörigen Sozialeinrichtungen fertiggestellt. In den letzten rund 30 Jahren sind sowohl für die ARA als auch für die Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) zahlreiche Erweiterungen und Ergänzungen vorgenommen worden, um den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen bis heute zu entsprechen. Für den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen sind die Verwaltungs-, Werkstatt- und Lagereinrichtungen stetig angepasst worden. Auf der Anlage sind derzeit rund 85 Mitarbeiter*innen tätig. Die Anzahl wird sich in den kommenden Jahren aufgrund neuer und zusätzlicher Anlagen auf dem Standort Sindlingen weiter erhöhen. Die Entwicklung in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass heute Betriebseinrichtungen, Werkstätten und Lager über das gesamte Gelände verteilt sind und die Kapazitätsgrenzen erreicht bzw. teilweise überschritten sind. Auf dieser Grundlage hat die Betriebskommission der SEF dem Neubau eines Büro-, Werkstatt und Lagergebäudes mit Kosten in Höhe von 16.927.000 EUR zugestimmt (Beschluss-Nr. 63/2018 vom 16.04.2018). Ursprünglich umfasste das Projekt 4 Baukörper: Bürogebäude (mit Sozialräumen, Leitwarte und Labor), Werkstattgebäude, Lagergebäude und Garagengebäude (mit Trafostation). Es wird abschnittsweise ausgeführt, da für die neuen Gebäude jeweils bestehende Gebäude abgerissen werden müssen. Derzeit befindet sich das Bürogebäude als erster Bauabschnitt in der Umsetzung. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2022 geplant. Die Trafostation ist weitestgehend fertig gestellt.
B. Alternativen
Ein genereller Verzicht auf die Baumaßnahme - bzw. alle noch nicht erstellten Gebäude - ist nicht möglich, da die für den Betrieb und die Instandhaltung der ARA Sindlingen und der neuen Schlammbehandlungsanlagen erforderlichen Werkstatt- und Lagereinrichtungen in ausreichender Größe vorhanden sein müssen. Im Rahmen der Planung der noch nicht realisierten Werkstatt- und Lagergebäude wurden Möglichkeiten der Kosteneinsparung durch eine geänderte Bauausführung untersucht. Da die derzeit vorhandenen Werkstätten räumlich über den Standort verteilt sind und im Zuge des Abrisses der vorhandenen SEVA teilweise entfallen, kann auf das neue Werkstattgebäude nicht verzichtet werden. Die beiden vorhandenen Werkstattgebäude aus dem Jahr 1989 weisen für den zukünftigen Bedarf eine deutlich zu geringe Nutzfläche auf. Eine Erweiterung unter Nutzung der bestehenden Bausubstanz wäre zwar nicht ausgeschlossen, bedingt aber erhebliche Eingriffe in die Gebäudehülle, den Brandschutz sowie die Gebäudeausstattung (Lüftung, Heizung) und ist mit hohen Kosten verbunden. Daher soll das Werkstattgebäude - wie geplant - östlich an das neue Bürogebäude anschließend realisiert werden. Zur Reduktion der Projektkosten soll stattdessen auf den Neubau des Lagergebäudes verzichtet werden. Die beiden vorhandenen Werkstattgebäude sollen als Lager genutzt werden. Sie verfügen über große freie Nutzflächen, die ohne größere Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen als Lager zur Verfügung stehen. Die Bausubstanz ist für eine Lagernutzung über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren geeignet. Die vorhandene Nutzfläche von ca. 900 m2 liegt zwar um ca. 100 m2 unter dem ermittelten Bedarf, ist jedoch auch für die mittelfristige Zukunft ausreichend.
C. Lösung
Aufgrund der fortgeschriebenen und geänderten Planung ergeben sich folgende Mehrkosten bzw. entfallende Kosten: (Stand April 2021) Betriebsgebäude Mehrkosten für notwendige Anpassungen der Kostenberechnung Entwurfsplanung - Konjunkturbedingte Anpassungen der Einheitspreise - Fehlende, aber notwendige Leistungen (z.B. Außenfluchttreppe inkl. UG, Anforderungen Türausstattung, Spindanlagen, Einbauküche aus KG 600) - zum Teil zu geringe Massen und Einheitspreise, zum Teil Massenfehler - Materialwechsel durch veränderte Anforderungen (auch durch Änderungen nach Entwurfsanpassung wegen geforderter Kostenreduzierung) z.B. Laborbereich, Brandschutzsystemschacht - TGA: Veränderte Anforderungen, z.B. getrennte Lüftungsgeräte; Lüftungsdecke in der Küche, Sicherheitsbeleuchtung, Anbindung an zukünftiges Nahkältenetz, Datennetz für Prozessleittechnik Die Baukosten KGR 300 + 400 (ohne Nebenkosten) des Betriebsgebäudes betragen somit voraussichtlich 9.598.280 EUR (brutto) und liegen um 2.850.065 (brutto) über dem freigegebenen Budget in Höhe von 6.748.215 EUR (brutto KGR 300 + 400 inkl. 5 % UVH).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Oktober 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.11.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); Gartenpartei (= Enthaltung)