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Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 6, Flurstück 88/6, Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.08.2017, M 154

Betreff: Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 6, Flurstück 88/6, Mainzer Landstraße Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 08.08.2017

  1. Dem Abschluss eines Übertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Nassauische Heimstätte Untermainkai 12/13 60311 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 6, Flurstück 88/6 hält 554 m2. Kaufpreis: 324.090,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Auf dem Grundstück verläuft eine Wasserleitung der Mainova. Die dingliche Sicherung der Leitung erfolgt mit Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Mainova durch den Kaufvertrag. Der Käufer räumt zugunsten der Öffentlichkeit auf Dauer unentgeltlich das Recht ein, die auf dem Kaufgegenstand gelegene Wegefläche jederzeit zu begehen und mit Fahrrädern zu befahren (Geh- und Fahrtrecht). Der Käufer verpflichtet sich, das Neubauvorhaben mindestens nach dem KfW 55-Standard zu errichten. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand oder Teile davon einer höherwertigen baulichen Nutzung als eine WGFZ von 1,8 zuführen können, so hat der Käufer den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und dem dann vorliegenden Verkehrswert zu zahlen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 440,00 €/m2 bei einer WGFZ von 1,0 für Mehrfamilienhäuser beträgt.
  3. Die Wertstellungnahme der kommunalen Bewertungsstelle 2/2016 vom 04.04.2016 legt für das Grundstück einen Wert von 635,00 €/m2 für eine wohnbauliche Nutzung mit einer WGFZ von 1,8 zugrunde. Da für den Kaufgegenstand noch Erschließungsbeiträge in vollem Umfang zu erheben sind, wurde von der kommunalen Wertermittlungsstelle ein Abschlag von 50,00 €/m2 vorgenommen. Der Kaufpreis beträgt somit 585,-- €/m2. Begründung: Die Käuferin plant auf dem Kaufgrundstück und den südlich angrenzenden Flurstücken 568/86, 567/85 und 566/84 die Entwicklung eines Wohnprojektes gem. rechtsverbindlichem Bebauungsplan. Vorgesehen ist die Errichtung von ca. 65 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. 4000 m2. Dabei sollen die Ein- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen größtenteils im Rahmen von Förderungsprogrammen entstehen. Der Wohnungen sollen sich von der Mainzer Landstraße abgewandt nach Süden hin orientieren. Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen untergebracht. Für das Bauvorhaben gibt es bereits eine positiv beschiedene Bauvoranfrage. Das Flurstück 88/6 soll lediglich der Arrondierung und sinnvollen Nutzung der Gesamtfläche als Wohnbaufläche dienen. Eine eigenständige Bebauung des Kaufgrundstücks ist nicht möglich. Auf dem Kaufgrundstück selbst wird im Wesentlichen ein Fußweg und kein Baukörper geschaffen. Die Forderung des Passivhausstandards für das eigentliche Bauobjekt wäre daher unverhältnismäßig. Der Käufer hat sich jedoch freiwillig verpflichtet das Objekt mindestens nach KfW 55 zu errichten. Der Kaufgegenstand war ursprünglich ohnehin als Fußwegeverbindung zwischen Mainzer Landstraße und Waldschuldstraße vorgesehen. Um dieser Intention Rechnung zu tragen und dennoch den Erwerb durch den Käufer zu ermöglichen, räumt dieser auf dem Grundstück ein dauerhaftes Wegerecht für die Öffentlichkeit ein. Anlage und Pflege des Weges obliegen dabei dem Käufer. Anlage _Plaene (ca. 4,9 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.08.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. August 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 14 · 15.08.2017
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFDPREPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 21.08.2017
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die AfD nimmt an der Abstimmung zu der Vorlage M 154 nicht teil. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 29.08.2017
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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