Benennung eines Weges und Aufhebung eines nichtamtlichen Straßennamens im Ortsbezirk 12 (Kalbach/Riedberg) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat
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Vortrag des Magistrats vom 09.07.2012, M 153
Betreff: Benennung eines Weges und Aufhebung eines nichtamtlichen Straßennamens im Ortsbezirk 12 (Kalbach/Riedberg) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat I. Straßenbenennung Ortsbezirk 12 Stadtbezirk 651 (Riedberg)
- Benennung eines Weges Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä5 gelegene Verbindungsweg zwischen der Altenhöferallee und dem Bonifatiuspark wird in "Am Bornfloß" benannt.
- Aufhebung eines Straßennamens Der Weg zwischen der Altenhöferallee und dem Crutzenkirchweg, südwestlich des neu zu benennenden Weges gelegen, ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Aus diesem Grund ist der nichtamtliche Straßenname "Kreutzerpfad" aufzuheben. II. Der unter der Ziffer I vorgeschlagenen Benennung und Aufhebung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung: Das Wegesystem in den öffentlichen Grünflächen am Bornfloß und Bonifatiuspark schafft die Verbindung zwischen dem Wohngebiet am Bonifatiuspark und der Universität. Daher ist eine Benennung des ausgebauten Fuß- und Radweges zwischen der Altenhöferallee und dem Bonifatiuspark erforderlich. Die nichtamtliche Bezeichnung "Kreutzerpfad" für den in der Örtlichkeit nicht mehr vorhandenen Weg wird aufgehoben. B. Alternativen: Keine. Die Benennungsmaßnahmen sind aus polizeilichen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Gemäß dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main sind Straßennamen insbesondere von historischen Flur- und Gewannbezeichnungen herzuleiten. Die vorgeschlagene Benennung nach der Bezeichnung "Bornfloß" trägt dem Beschluss des Ortsbeirats Kalbach vom 25.05.1972 Rechnung, alte Flurnamen Kalbachs weitgehend zu berücksichtigen. Der zur Benennung verwendete Begriff "Bornfloß" wird in historischen Karten wie zum Beispiel in "Ravenstein.s Plan vom Stadt- und Landkreis Frankfurt a.M." aus dem Jahr 1898 als Flurname verwendet. Daher wird der Name "Am Bornfloß" vorgeschlagen. Die Bezeichnung "Bornfloß" setzt sich aus den Wortbestandteilen "Born" und "Floß" zusammen. Der Begriff "Born" ist die historische Bezeichnung für einen Brunnen oder eine Quelle. Namensgebend waren natürlich fließende, nichtgegrabene Quellbrunnen und kleine Wiesenquellen. Der Begriff "Floß" ist die historische Bezeichnung für eine Strömung. Namensgebend waren Be- und Entwässerungsgräben, vereinzelt auch kleinere natürliche Flussläufe. In Anlehnung an die hydrogeologische Situation bezeichnet man die Umgebung des Benennungsbereichs als Bornfloß. Dabei soll das nördlich des Bornfloß gelegene Dellentälchen als Rückhaltemulde dienen, die das Niederschlagswasser aus dem Gebiet südlich der Riedbergallee staut und über den im dortigen Quellbereich sich anschließenden Kanal gemeinsam mit dem Quellwasser in das westlich des Mertonviertels gelegene Naturschutzgebiet "Riedwiesen" ableitet. Der zu benennende Weg befindet sich im Quell- und Feuchtbereich des Bornfloß, der nach § 30 BNatSchG als Biotop geschützt ist. Die nichtamtliche Bezeichnung "Kreutzerpfad" kann aufgrund des augenscheinlichen Wegfalls des Nutzungszweckes aufgehoben werden. D. Kosten: Entfällt Anlage _Plananlage (ca. 339 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.07.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Juli 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2012 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.