Institutionelle Förderung des Vereins "MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e. V."
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die institutionelle Unterstützung des Vereins MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e. V. vor, um dessen bedeutende Beiträge zur Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen langfristig zu sichern. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, einen Vertrag über 10 Jahre mit einer jährlichen Förderung von 160.000 € abzuschließen, um die vielfältigen umweltpädagogischen und naturschutzfachlichen Aktivitäten des Vereins zu unterstützen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Verein "MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V.", eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer 12608, erhält von der Stadt Frankfurt am Main für die nächsten 10 Jahre beginnend ab 2026 (s. Ziffer V.) eine jährliche Förderung in Höhe von insgesamt 160.000,- € für die Umsetzung der in der Satzung des Vereins MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V. in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke: - Unterstützung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze wertvoller Lebensräume, insbesondere der Streuobstwiesen. - Begleitung der inhaltlichen, umweltpädagogischen, organisatorischen und weiteren Arbeit des Streuobstzentrums, dass auch Zentrale für Aktionen zum Streuobstwiesenschutz und der Landschafts- und Heimatpflege ist. - Qualifizierte Anleitung von Kindern zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt im Rahmen der Tätigkeit als anerkannter "Bildungsträger für Nachhaltige Entwicklung" - Durchführung und Begleitung von wissenschaftlichen Projekten zur Erforschung des Lebensraums Streuobstwiese. - Naturschutzfachliche Pflege und Betreuung der Streuobstwiesen. - Förderung der Bildung rund um das Thema Streuobst. - Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema Streuobst. - Vermittlung regionaltypischer Besonderheiten der traditionellen Nutzung der Streuobstwiesen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Fördersumme zusammensetzt aus: 86.000,- € Personalkosten für die Beschäftigung e. Gartenbauingenieur:in in Vollzeit 64.000,- € Personalkosten für die Beschäftigung e. Gärtner:in in Vollzeit 10.000,- € Personalkosten zur Pflege von städtischen Streuobstbeständen in Nieder-Eschbach (der Nachweis der Beschäftigung ist vom Verein zu erbringen, nicht in Anspruch genommene Fördermittel sind zurückzuzahlen).
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten der Förderung belaufen auf: 1.600.000 € für die Vertragslaufzeit von 10 Jahren 2.400.000 € für die Vertragslaufzeit von 15 Jahren IV. Es dient zur Kenntnis, dass das Streuobstzentrum seit 2005 mit 12.500,- € jährlich für Personalkosten gefördert wird. Diese Förderung wird durch die o. g. Förderung ersetzt, der bestehende Vertrag ist entsprechend anzupassen. Weiterhin wird das Streuobstzentrum mit 10.000 € jährlich für die Pflege von städtischen Streuobstbeständen gefördert. Diese Förderung wird beibehalten, aber in den abzuschließenden Vertrag aufgenommen. Der bestehende Vertrag ist entsprechend aufzulösen. Darüber hinaus wird das Streuobstzentrum durch einen Mitarbeitenden des Grünflächenamtes in Vollzeit unterstützt, diese Förderung soll durch die o. g. Förderung ersetzt werden, der bestehende Vertrag ist entsprechend anzupassen, wobei die Fördermittel so bereitgestellt werden sollen, dass eine Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden vor dem Ruhestand es Mitarbeiters des Grünflächenamtes erfolgt.
- Die Stadt Frankfurt am Main schließt mit dem "MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V." einen Vertrag zur institutionellen Förderung, beginnend zum 01.01.2026, für zunächst 10 Jahre ab, der sich, sofern er nicht gekündigt wird, danach um weitere 5 Jahre verlängert.
- Die notwendigen Mittel sind ab dem Doppelhaushalt 2026/2027 im Rahmen des jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahrens innerhalb der für das Dezernat Klima, Umwelt und Frauen bereitgestellten Zielwerte entsprechend zu priorisieren.
Begründung
A. Zielsetzung
1947 wurde der "Beispiel- und Beratungsgarten für Obstbau betreibende Bürger" gegründet, der bis zu seiner Übergabe an den Regionalverband Rhein-Main durch die Stadt Frankfurt am Main betrieben wurde. Im Jahr 2005 wurde die nun Beratungsgarten Lohrberg genannte Institution wieder durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen und der Betrieb an das MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V. (Streuobstzentrum) übergeben der im Jahr 2003 gegründet wurde und aktuell ca. 450 Mitglieder:innen hat.
Ziel des Streuobstzentrums ist es den heimischen Lebensraum Streuobstwiese in seiner Vielfalt zu erhalten, zu gestalten und erlebbar zu machen sowie die Apfelkultur als Element der regionalen Identität zu pflegen und zu erhalten. Um diesem Auftrag gerecht zu werden finden regelmäßig Aktivitäten statt, mit denen das Wissen der Menschen um dieses alte Kulturgut aufgefrischt und vertieft wird.
Das Streuobstzentrum möchte mit seiner Arbeit
- den Respekt und die Wertschätzung gegenüber der Umwelt vermitteln
- mit Spiel und Freude biologische Zusammenhänge erfahren und erlernen lassen
- die Fähigkeit vermitteln mit offenen Augen die Genialität der Natur zu erkennen und zu lernen auch kleine Dinge zu beachten und wertzuschätzen
- Kinder und Erwachsene anregen, sich selbstständig auf "Entdeckungsreise" in der Natur zu bewegen.
Darüber hinaus bietet das Streuobstzentrum
- Umweltbildung für Kindergartenkinder und Schulkinder
- Umweltbildung für Menschen mit und ohne Behinderungen in jedem Alter
- Ferienspiele für Schulkinder
- Workshops und Kurse für Erzieher:innen und Lehrer:innen.
Es ist damit auch eine von neun Lernstationen im Frankfurter GrünGürtel und zertifizierter Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung.
Zur Erfüllung der gesetzten Aufgaben:
Fährt das Streuobstzentrum in den Herbstmonaten Schulen und Kindergärten an, um Kindern die Bedeutung von Streuobstwiesen und das Keltern von Obst näher zu bringen. Einrichtungen mit hoher Inklusion stehen dabei im Vordergrund.
Bietet der Verein allen Bürger:innen und interessierten Menschen kostenlose Beratung zu den Themen Gartenbau und Pflanzenschutz an.
Bewirtschaftet das Streuobstzentrum Streuobstbestände die im Eigentum der Stadt, der Stiftung Waisenhaus, der Katharinen- und Weißfrauenstiftung und Privatleuten stehen oder stellt Streuobstbestände wieder her, um aktuell etwa 25 Hektar Fläche mit ca. 25.000 Bäumen als Kulturgut Streuobstwiese zu schützen.
Vermittelt das Streuobstzentrum Streuobstwiesen im Projekt "Pflege gegen Nutzung", um diese wieder in eine Pflege und Bewirtschaftung zu bringen oder sie an neue Besitzer weiterzugeben.
Bietet das Streuobstzentrum noch 80 weitere Bildungsangebote, welche unter anderem die Herstellung von Apfelwein, Marmeladen, die Verarbeitung von Kräutern, Kurse zum Sensen und Dengeln, das Beobachten von Fledermäusen und Vögel umfassen. Eine Ausbildung zum zertifizierten Landschaftsobstbauer und -bäuerin runden das sehr umfassende Angebot ab.
Informiert das Streuobstzentrum national und international (Afrika, Amerika, China, Indien) Besuchergruppen (bisher aus Afrika, Amerika, China, Indien) über seine Arbeitsweise, die Produktverarbeitung, die Biodiversität und das Management.
Das Streuobstzentrum nimmt mit seinen Angeboten einen wichtigen Platz in der umweltpädagogischen Bildung und bei Erhalt, Erneuerung und Ausbau der Streuobstwiesen ein und soll dauerhaft auskömmlich gefördert werden.
Die Arbeit des Vereins finanziert sich im Wesentlichen durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten der im Jahr 2008 gegründeten gemeinnützigen GmbH tragen zur Finanzierung bei. Diese Mittel sind jedoch nicht ausreichend, um das Personal, das für einen geordneten Betrieb des Vereins und zur Erreichung der Vereinsziele sowie der Aufrechterhaltung des bestehenden Angebots und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung der Streuobstbestände im betreuten Gebiet erforderlich ist, zu finanzieren. Die gemeinnützige GmbH zahlt dem Verein eine Miete die sich p. a. auf ca. 25.000,- € beläuft und trägt die Unterhaltungskosten für die Fahrzeuge, sofern ausreichende Einnahmen zur Verfügung stehen. Erlöse für die Pflege von Streuobstbeständen im Eigentum der Stiftung Waisenhaus, der Katharinen- und Weißfrauenstiftung oder von Privatpersonen werden nicht erzielt.
Viele Menschen unterstützen den Verein ehrenamtlich und Firmen nutzen Socialdays zur Mitarbeit. Alle Personengruppen müssen aber von Spezialist:innen angeleitet werden. Aus diesem Grund braucht der Verein Mitarbeitende, die sich mit Herz und Verstand sowie einem umfangreichen fachlichen Wissen einbringen, um die erforderlichen Arbeiten bewältigen zu können.
Die bisherige Unterstützung durch einen Mitarbeiter des Grünflächenamtes, der spätestens 09/2030 die Altersgrenze erreicht, und einer überschaubaren ergänzenden finanziellen Förderung reicht nicht aus, um mittel- und langfristig eine Fortsetzung dieser Aktivitäten abzusichern und soll daher geändert werden.
Erforderlich für die erfolgreiche Fortführung der gemeinnützigen Aufgaben ist e. Gartenbauingenieur:in, d. auf Obstbau spezialisiert ist. Diese:r soll Ratsuchenden den Obstbaum- und Sträucherschnitt vermitteln, über Pflanzenkrankheiten und -schädlinge informieren und zu deren Vorbeugung und biologischen Bekämpfung beraten. Auch die Beratung und Anleitung zur Pflege und Unterhaltung von Obstgärten und Streuobstwiesen gehört zum Aufgabenportfolio, wie auch die Bestimmung und Erklärung von und zu unterschiedlichen Obstarten -und Sorten, auch in Bezug auf ihre Anbauwürdigkeit und ihre Anforderungen hinsichtlich Klima und Standort. Künftig soll d. Mitarbeiter:in von e. Gärtner:in in Vollzeit unterstützt werden, d. über gründlichen Kenntnissen im beschriebenen Aufgabengebiet verfügt.
Um dieses Personal zu beschäftigen ist eine Förderung in Höhe von derzeit 86.000 € p. a. für d. Gartenbauingenieur:in und 64.000 € p. a. für d. Gärtner:in, unter Zugrundelegung der üblichen tariflichen Eingruppierung sowie der vom Personal- und Organisationsamt bereitgestellten mittleren Jahresbeträge, sowie 10.000 € für Personalkosten zur Pflege von städtischen Streuobstbeständen notwendig.
Insgesamt ist in Zukunft eine Förderung des Streuobstzentrums in Höhe von 160.000,- € p. a. erforderlich.
Die Bereitstellung der Fördermittel soll bereits vor dem Ruhestand des Mitarbeitenden des Grünflächenamtes, welcher das MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V. bisher unterstützt, erfolgen, um die umfangreiche Einarbeitung und den erforderlichen Wissenstransfer im Rahmen des personellen Übergangs sicherzustellen.
Durch die Bereitstellung der Fördermittel sollen explizit die in der Satzung des Vereins MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V. in § 2 genannten Zwecke gefördert werden:
- Unterstützung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze wertvoller Lebensräume, insbesondere der Streuobstwiesen.
- Begleitung der inhaltlichen, umweltpädagogischen, organisatorischen und weiteren Arbeit des Streuobstzentrums, dass auch Zentrale für Aktionen zum Streuobstwiesenschutz und der Landschafts- und Heimatpflege ist.
- Qualifizierte Anleitung von Kindern zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt im Rahmen der Tätigkeit als anerkannter "Bildungsträger für Nachhaltige Entwicklung"
- Durchführung und Begleitung von wissenschaftlichen Projekten zur Erforschung des Lebensraums Streuobstwiese.
- Naturschutzfachliche Pflege und Betreuung der Streuobstwiesen.
- Förderung der Bildung rund um das Thema Streuobst.
- Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema Streuobst.
- Vermittlung regionaltypischer Besonderheiten der traditionellen Nutzung der Streuobstwiesen.
Ausdrücklich nicht gefördert werden die wirtschaftlichen Aktivitäten der gGmbH des Vereins, wie das entgeltpflichtige Kurs- und Führungsangebot, der Verkauf von Obst, Obsterzeugnissen und anderen Produkten im Hofladen.
B. Alternativen
Es erfolgt keine jährliche Förderung. Damit ist die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben des "MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V." nicht gesichert und diese müssten reduziert oder ganz eingestellt werden.
C. Lösung
Um die Arbeit des MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e.V. langfristig zu sichern schließt die Stadt Frankfurt am Main einen Vertrag zur institutionellen Förderung in Höhe von 160.000 € p. a. für zunächst 10 Jahre ab, der sich, sofern er nicht gekündigt wird, danach um weitere 5 Jahre verlängert.
Die notwendigen Mittel sind ab dem Doppelhaushalt 2026/2027 im Rahmen des jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahrens innerhalb der für das Dezernat Klima, Umwelt und Frauen bereitgestellten Zielwerte entsprechend zu priorisieren.
Die beabsichtigte Maßnahme wurde durch die Stadtkämmerei geprüft und als beihilferechtlich unbedenklich eingestuft.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: keiner
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 160.000 € p. a. 1.600.000 € für die Vertragslaufzeit von 10 Jahren 2.400.000 € für die Vertragslaufzeit von 15 Jahren
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben keine
- b)Sachkosten keine
- c)Kapitalkosten keine
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: Der Verein ist seit 2021 Regionales Streuobstzentrum und erhält vom Regionalverband für die Dauer von 5 Jahren eine jährliche Zuwendung in Höhe von 20.000 €.
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: Nach dem Ausscheiden des Mitarbeitenden des Grünflächenamtes ist der Stellenplan zu aktualisieren.
- Sonstiges: entfällt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)