Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Spielvereinigung 02 e. V. Oberrad b) Sportgemeinschaft 1877 Nied e. V c) Turnerschaft 1860 Heddernheim e. V. d) TSG…
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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Spielvereinigung 02 e. V. Oberrad b) Sportgemeinschaft 1877 Nied e. V c) Turnerschaft 1860 Heddernheim e. V. d) TSG Oberrad e. V. 1872 e) TuS Hausen 1860 e. V. f) Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. g) Turnvere
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Vortrag des Magistrats vom 08.08.2016, M 150
Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Spielvereinigung 02 e. V. Oberrad b) Sportgemeinschaft 1877 Nied e. V c) Turnerschaft 1860 Heddernheim e. V.
d) TSG Oberrad e. V. 1872 e) TuS Hausen 1860 e. V.
f) Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V.
g) Turnverein Eschersheim 1895 e. V.
- Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Bauinvestitionen in Höhe von insgesamt 140.150,- € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.
- Bei drei der in der Vorschlagsliste aufgeführten Vereine sind die durchzuführenden Baumaßnahmen dem investiven Bereich zuzuordnen. Die Deckung der Förderbeträge erfolgt aus dem konsumtiven Bereich, die Verfügbarkeit ist sichergestellt (siehe Ziffer 2). Die entsprechenden Fördermittel werden nach Beschlussfassung per Sollveränderung vom konsumtiven in den investiven Bereich übertragen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende (Teil-) Maßnahmen: TSG Oberrad e.V. 1872 Unter der Hallen-Bühne wird zusätzlicher Lagerraum für Sportgeräte geschaffen; bei anfallenden Kosten hierfür von 8.806,- € wird ein Zuschuss von 3.082,- € gewährt. Die sachlichen Folgekosten belaufen sich bei einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren auf 308,20 € p. a. und die Kapitalkosten auf 57,79 € p. a. TuS Hausen 1860 e.V. Für die durch den Umbau eines Tennisplatzes in ein Multifunktionsfeld entstehenden Aufwendungen von 35.439,60 € wird eine Zuwendung von 12.404.- € bewilligt; bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren betragen die sachlichen Folgekosten 620,20 € p. a. und die Kapitalkosten 232,58 € p. a. Turnverein Eschersheim 1895 e.V. Durch den Umbau der beiden Kegelbahnen in einen Fitnessbereich mit Umkleide- und Duschräumen fallen Kosten von 79.300,- € an; hierfür wird ein Zuschuss von 27.755.- € gewährt. Die sachlichen Folgekosten belaufen sich bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren auf 693,88 € p. a. und die Kapitalkosten auf 520,41 € p. a. Begründung: Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 140.150,- € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Der Magistrat unterstützt die Frankfurter Sportvereine bei größeren Sanierungs- und Instandsetzungs- sowie Erneuerungsmaßnahmen an ihren Sportstätten und stellt damit sicher, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Die Zuschussbemessung erfolgt entsprechend den Festlegungen in den Sportförderrichtlinien. Bei den in der Vorschlagsliste aufgeführten Bauvorhaben ist eine zeitnahe Realisierung erforderlich. Die Vereine verfügen über Eigenmittel, sodass die Finanzierung der Vorhaben sichergestellt ist.
- a)Spielvereinigung 02 e. V. Oberrad Die fünf Plätze der vereinseigenen Tennisanlage müssen einer Grundsanierung unterzogen werden. Auf Grund der starken Verdichtung des Untergrunds ist die Wasserdurchlässigkeit der Felder kaum noch gegeben, so dass nach Regenfällen die Plätze längere Zeit nicht bespielbar sind. Abhilfe kann nur durch eine Grundsanierung geschaffen werden. Bei zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme von 82.043,12 € und einem Jugendanteil des Vereins von 55,6% beträgt der städtische Förderbetrag 35% = 28.715,- €.
- b)Sportgemeinschaft 1877 Nied e.V. Betonabplatzungen an den tragenden Pfeilern des Sporthallengebäudes müssen behoben werden, darüber hinaus wird die Toilettenanlage im Erdgeschoss des Hauses behindertengerecht umgebaut sowie im kleinen Sportsaal die Decke und Beleuchtungsanlage erneuert. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden mit 35.287,27 € veranschlagt. Hiervon sind nur Aufwendungen in Höhe von 25.167,59 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht für den Vereinssport genutzten Bereich des Gebäudes (Sanitäreinrichtungen) entfallenden Kosten der Maßnahme in Höhe von 10.119,68 € nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 40,7% beträgt der städtische Förderbetrag 35% der zuwendungsfähigen Kosten, somit 8.809,- €.
- c)Turnerschaft 1860 Heddernheim e.V. Die beiden vor 30 Jahren gebauten Treppenaufgänge zur Vereinssporthalle haben sich gesetzt, sodass Risse in der Fassade entstanden sind und dadurch Wasser in das Mauerwerk eintritt. An der anderen Fassadenseite des Vereinsgebäudes ist die Abdichtung zum Erdreich schadhaft, so dass auch hier Feuchtigkeit in die Kellerräume eindringt. Es werden daher die alten Treppen abgebrochen und durch Metalltreppen ersetzt, darüber hinaus werden die schadhaften Stellen der Außenfassade entfernt, abgedichtet und neu verputzt. Bei zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme von 27.938,09 € und einem Jugendanteil des Vereins von 44,8% beläuft sich der städtische Zuschuss auf 35% = 9.778,- €.
- d)TSG Oberrad e.V. 1872 Der fast 60 Jahre alte Parkettschwingboden der Vereinsturnhalle wurde bereits mehrmals abgeschliffen. Inzwischen ist der Holz-Unterbau stark beschädigt, der Verbund der Parketthölzer mit der Boden-Unterbau-Konstruktion hat sich aufgelöst. Aufgrund der Bodenunebenheiten besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr für die Sportler. Neben der Erneuerung des Hallenbodens werden unter der Hallen-Bühne mittels an Metallkonstruktionen befestigter Rollwagen zusätzliche Lagermöglichkeiten für Sportgeräte geschaffen und die Prallwände ausgetauscht. Bei zuwendungsfähigen Kosten dieser Maßnahmen von insgesamt 83.781,54 € und einem Jugendanteil des Vereins von 40,5% beträgt der städtische Förderbetrag 35% = 29.324,- €.
- e)TuS Hausen 1860 e.V. Ein nicht mehr genutzter Tennisplatz des Vereins wird in ein Multifunktionsfeld umgebaut, dessen Oberfläche aus Granulat besteht. Der Platz soll insbesondere für leichtathletische und andere Freiluft-Sportarten genutzt werden. An der Längsseite wird daher auch eine Anlaufbahn mit Sprunggrube angelegt, später soll noch eine Boulderwand errichtet werden. Wegen notwendiger Hangbefestigungsarbeiten betragen die zuwendungsfähigen Kosten dieser Maßnahme insgesamt 35.439,60 €. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 30,7% beläuft sich der städtische Zuschuss auf 35% = 12.404,- €.
- f)Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. Die über 40 Jahre alte Vereinsturnhalle hat einen Vorbau, in dem sich die Sanitäranlagen und Umkleideräume befinden. Die Toiletten und Duschen sind teilweise beschädigt, die Fliesen verschlissen. Es müssen daher in diesen Bereichen die Wand- und Bodenfliesen erneuert, Sanitärobjekte auch unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung ausgetauscht werden. Bei zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahmen von 39.058,67 € und einem Jugendanteil des Vereins von 39,5% beträgt der städtische Zuschuss 35% = 13.670,- €.
- g)Turnverein Eschersheim 1895 e.V. Die im Kellergeschoss des Vereinsgebäudes befindlichen beiden Kegelbahnen werden nur noch unzureichend genutzt. Diese Räumlichkeiten sollen nun in einen Fitnessbereich mit Umkleide- und Duschräumen umgebaut werden, da die bisher hierfür angemieteten Räumlichkeiten im Bunker im Wörth nicht mehr zur Verfügung stehen. Daneben sollen die Bodenbeläge, Deckenbeleuchtungen und Brandschutztüren im Vereinsgebäude ausgetauscht werden. Bei zuwendungsfähigen Kosten dieser Maßnahmen von insgesamt 107.000,- € und einem Jugendanteil des Vereins von 41,7% beläuft sich der städtische Zuschuss auf 35% = 37.450,- €. Anlage 1_Vorschlagsliste (ca. 51 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 17.08.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. August 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.09.2016 im Ausschusses für Umwelt und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)