Verlängerung des bereits bestehenden Mietvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über die Grundstücke Gemarkung Kalbach, Flur 7,…
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Verlängerung des bereits bestehenden Mietvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über die Grundstücke Gemarkung Kalbach, Flur 7, Flurstücke 32/1,32/7, 32/9 und 32/11, Max-Holder-Straße, Größe insgesamt 6.365 m2
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) bis zum 31.12.2040 vor. Dies ist notwendig, um die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft sicherzustellen. Die Zustimmung wird erwartet, da keine zusätzlichen Kosten für die Stadt entstehen.
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Neues zu Max-Holder-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES" (vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040 neu abgeschlossen.
Die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die Nutzung der angemieteten Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird.
Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor die bestehenden gewerblichen Verträge mit der FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040. Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens. Die übrigen Konditionen der bestehenden Verträge bleiben unverändert.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten. Mieteinnahmen werden generiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)