Verkauf der Liegenschaft Rödelheim, Flur 23, Flurstück 107/10, In der Kron
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 14
Betreff: Verkauf der Liegenschaft Rödelheim, Flur 23, Flurstück 107/10, In der Kron
- Dem Abschluss eines Übertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: e-shelter colocation GmbH Eschborner Landstraße 100 60489 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: 2 Gemarkung Rödelheim, Bezirk 40, Flur 23, Flurstück 107/10 hält 923 m Kaufpreis: 240,- €/m2 bei einer GFZ von 1,2 somit für 923 m2 insgesamt 221.520,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Auf dem Grundstück ist ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Grundstücke Flur 26, Nrn. 1/16, 1/18, 1/19 sowie Flur 23, Flurstücke 46/5 und 50/5 grundbuchlich zu sichern. Der Käufer verpflichtet sich, die Erstellung des projektierten, aber noch nicht hergestellten Wendehammers am nördlichen Ende des Flurstücks 107/9 im Benehmen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung auf eigene Kosten vorzunehmen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für das Kaufgrundstück 200,- €/m2 beträgt. In der kommunalen Wertermittlung Nr. 74/2015 vom 09.11.2015 wurde bei einer GFZ von 1,2 ein Bodenwert in Höhe von 240,-€/m2 ermittelt. Begründung: Der Käufer ist Eigentümer aller benachbarten Grundstücke. Dieser beabsichtigt, auf den Grundstücken Flur 23 Nrn. 50/5 und 46/5 die Errichtung eines Rechenzentrums sowie die Herstellung von Stellplätzen. Das Kaufgrundstück wird derzeit als öffentliche - jedoch nicht gewidmete - Straße genutzt. Das Kaufgrundstück dient der Arrondierung der sich im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke. Eine Überbauung des Straßenprofils "In der Kron" ist nicht geplant. Durch den Verkauf wird die Straße "In der Kron" im nördlichen Bereich verkürzt. Dies ist unkritisch, da in diesem Bereich ohnehin nur Grundstücke des Käufers erschlossen werden. Im Gegenzug wird der Käufer auf seine Kosten den bereits projektierten Wendehammer am neuen nördlichen Ende der Straße herstellen. Für die zu veräußernde Fläche ist nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 vom 21.06.1977 kein gewerblicher Bodenrichtwert ausgewiesen. Die Festlegung der Wertermittlungsstelle orientiert sich deshalb an der in der unmittelbaren Nachbarschaft für gewerbliche Bauflächen ausgewiesenen GFZ von 1,2. Maßstab 1:500 Gemarkung Rödelheim Flur 23 Flurstück 107/10 Maßstab 1:2000 Gemarkung Rödelheim Flur 23 Flurstück 107/10Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 20.01.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.02.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung)