Anschluss Gewerbegebiet Maintal-West
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Neues zu Wilhelmsbader Weg per E-MailInhalt
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.11.2013, OIB 202 entstanden aus Vorlage: OF 732/5 vom 12.11.2013
Betreff: Anschluss Gewerbegebiet Maintal-West
- Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Herstellung des Straßenanschlusses über Liegenschaften der Stadt Frankfurt auf Frankfurter Gemarkung auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Vorplanung zu.
- Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Baurechtschaffung über ein Plangenehmigungsverfahren gemäß § 74 (6) Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen. 2. Zur Umsetzung der Maßnahme mit der Stadt Maintal vertraglich zu regeln, dass für die Stadt Frankfurt am Main durch Planung, Herstellung und Unterhalt des Straßenstückes inkl. ggf. erforderlicher Begleitmaßnahmen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadt Maintal beabsichtigt, das Gewerbegebiet Maintal-West mit dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet Maintal-West, Flur 22" (ehem. Stadtgärtnerei) zu erweitern. Zur Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung ist es u. a. erforderlich, das Gewerbegebiet auch an den Wilhelmsbader Weg anzuschließen. Im Bereich der Stadt Maintal wird der Wilhelmsbader Weg durch die Rampe der Brücke über die A 66 geprägt. Auf Grund der Höhenlage ist der Anschluss hier nicht sinnvoll herstellbar, der niveaugleiche Anschluss ist hier nur mit einem Teilstück auf Frankfurter Gemarkung möglich. Lageplan 1 Lageplan 2 B - Alternativen Für die Anbindung der Erschließungsstraße wurden verschiedene Knotenpunktformen betrachtet, u. a. auch ein Kreisverkehr und ein signalisierter Anschlussknoten. Auf Grund der Lage im Außenbereich und dem prognostizierten Verkehrsaufkommen wurden diese zur Minimierung des Eingriffs verworfen. C - Lösung Für den Anschluss ist eine einfache T-Einmündung vorgesehen, die entgegen ersten Überlegungen der Stadt Maintal ohne den Einbau von Verkehrsinseln in der Einmündung flächensparend hergestellt werden kann (siehe Anlage). Zur Sicherstellung der erforderlichen Sichtbeziehungen wird die Erschließungsstraße von der Stadtgrenze in einem Bogen rechtwinklig auf den Wilhelmsbader Weg geführt. Das gemäß Verkehrsgutachten zu erwartende Verkehrsaufkommen kann ohne eine zusätzliche Lichtsignalanlage abgewickelt werden. Der Wilhelmsbader Weg wird im Anschlussbereich nur leicht aufgeweitet, um das Vorbeifahren an links abbiegenden Fahrzeugen zu ermöglichen. Die vorhandene, schmale - parallel zum Wilhelmsbader Weg liegende - Erschließungsfahrbahn soll - in der Fläche etwas reduziert - der Erschließung für den Fuß- und Radverkehr dienen. Auf Grund der Rahmenbedingungen (Lage, Größe, Zielsetzung) ist es nicht möglich, das Baurecht für dieses Straßenstück durch einen Bebauungsplan zu schaffen. Zur Vorabklärung des Verfahrens wurde eine frühzeitige Abfrage bei den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Da sich daraus keine grundsätzlichen Bedenken, sondern vereinzelte Hinweise zur Durchführung der Maßnahme (beispielsweise zur Beachtung von Leitungstrassen) ergeben haben, beabsichtigt der Magistrat, die Baurechtschaffung durch ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren gemäß § 74 (6) Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen. D - Kosten Entfällt. Anlage Vorplanung (ca. 2 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 17.09.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.11.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)