Ansiedlung der Anti-money-laundering authority (AMLA) in Frankfurt am Main hier: Anschubfinanzierung und Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung hierzu
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt am Main anzusiedeln und dafür eine Anschubfinanzierung von insgesamt 20 Mio. EUR bereitzustellen. Diese Maßnahme soll Frankfurt als führenden Finanzplatz stärken und die Kapazitäten im Kampf gegen Geldwäsche erhöhen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass sich der Finanzplatz Frankfurt erfolgreich um die Ansiedlung der AMLA beworben hat und von der Europäischen Union als Sitz der AMLA ausgewählt wurde. Die Bewerbung wurde von der Bundesregierung, dem Land Hessen sowie der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam getragen und mit einem Finanzierungskonzept unterlegt.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Parteien die Ansiedlung der AMLA in Frankfurt am Main mit insgesamt 20 Mio. EUR. in einem Zeitraum von insgesamt fünf Jahren unterstützen werden, welche einvernehmlich zu je einem Drittel (max. 6.666.666,67 €) von der Bundesregierung, dem Land Hessen sowie der Stadt Frankfurt am Main getragen werden soll.
- Zur Regelung der beabsichtigten Grundfinanzierung des Sitzes der AMLA in Frankfurt am Main für die Anschubphase von 2024 bis einschließlich 2028 schließen die Bundesregierung, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main eine Verwaltungsvereinbarung. Dem Abschluss der beigefügten Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
- Für den städtischen Anteil des Jahres 2024 stehen die notwendigen Mittel in Höhe von 666.666,67€ in der Produktgruppe 36.01, Kontengruppe 71 unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Für den städtischen Anteil des Jahres 2025 stehen die notwendigen Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € in der Produktgruppe 36.01, Kontengruppe 71 unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Die Finanzierung der Jahre 2026 bis 2028 wird im Rahmen des Budgets des Dezernates IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing sichergestellt.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit der gelungenen Bewerbung konnte ein großartiger Erfolg auf europäischer Ebene erzielt werden.
Die Ansiedlung der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt am Main verfolgt mehrere strategische Ziele für die Stadt und die Region:
Erstens stärkt sie Frankfurt als führenden Finanzplatz in Europa weiter. Durch die Präsenz der AMLA neben anderen wichtigen Finanzinstitutionen wie der Europäischen Zentralbank wird Frankfurt als zentraler Knotenpunkt für Finanzdienstleistungen und Compliance in Europa bestätigt.
Zweitens verbessert die Ansiedlung der AMLA die Kapazitäten im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit mehr als 400 Mitarbeitern wird die AMLA eine zentrale Rolle in der Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden übernehmen, was die Effektivität der EU-weiten Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität steigert.
Drittens bringt die Ansiedlung der AMLA auch wirtschaftliche Vorteile für die Region, da sie Arbeitsplätze schafft und die lokale Wirtschaft durch die Präsenz von internationalen Fachkräften und deren Bedürfnissen belebt. Dies wiederum kann zu weiteren Investitionen und zur Entwicklung von unterstützenden Dienstleistungen und Infrastrukturen führen.
Die Entscheidung der EU, Frankfurt als Standort für die AMLA zu wählen, unterstreicht auch die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Stadt, Land und Bund, um solche wichtigen Einrichtungen erfolgreich anzusiedeln und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu fördern.
B. Alternativen
Verzicht auf die Ansiedlung hätte negative Konsequenzen für die Reputation und Umwegrendite.
C. Lösung
Die Ansiedlung der AMLA wird von der Bundesregierung, dem Land Hessen sowie der Stadt Frankfurt am Main finanziell unterstützt. Die zu leistende Zuwendung i. H. v. insg. 20,00 Mio. € wird im folgenden Verhältnis aufgebracht:
Bundesregierung: 33,3 Prozent, d. h. max. 6.666.666,67 Euro
Land Hessen: 33,3 Prozent, d. h. max. 6.666.666,67 Euro
Stadt Frankfurt am Main: 33,3 Prozent, d. h. max. 6.666.666,67 Euro
Die Bundesregierung ist federführend und erlässt gegenüber der Zuwendungsempfängerin den Förderbescheid. Sie übernimmt ferner die Prüfung und Bearbeitung der Mittelabrufe sowie die Auszahlung der Zuwendungen an die Zuwendungsempfängerin wie auch die Prüfung des Verwendungsnachweises. Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main verpflichten sich, der Bundesregierung den anteiligen Förderbeitrag zu erstatten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich mit insgesamt 6.666.666,67 €, wobei der jährliche Beitrag gemäß Artikel 3 der Verwaltungsvereinbarung über die finanzielle Unterstützung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority - AMLA) variiert:
- 2024: | 666.666,67 €
- 2025: | 1.000.000,00 €
- 2026: | 2.000.000,00 €
- 2027: | 1.666.666,67 €
- 2028: | 1.333.333,33 €
Die Finanzierung wird im Rahmen des Budgets des Dezernats IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing - sichergestellt. Darüber hinaus entstehen der Stadt Frankfurt am Main keine weiteren finanziellen Belastungen/Verpflichtungen.
Anlage _Verwaltungsvereinbarung (ca. 654 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)