Änderung/Anpassung der Satzung für den Palmengarten
Zusammenfassung
Die Änderung der Satzung für den Palmengarten soll sicherstellen, dass der Betrieb weiterhin als gemeinnützig anerkannt wird. Dies ist notwendig, um Spendenquittungen ausstellen zu können und die Kooperationen in den Bereichen Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Die vorgelegte Änderung/Anpassung der Satzung für den Palmengarten wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Geltungsbereich der gemeinnützigen Zwecke für den Palmengarten um § 52 Abs. 2 Nr. 1 und 5 erweitert wird. Hiermit soll dem breiten Spektrum des Palmengartens, welches wissenschaftliche, sowie kulturelle Aspekte beinhaltet, im Förderfalle Rechnung getragen werden.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Die Satzung des Palmengartens entspricht nicht mehr den Anforderungen des Finanzamtes, um weiterhin als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art anerkannt zu werden. Die aktuell gültige Satzung bestimmt lediglich, dass das Vermögen der Stadt Frankfurt am Main zufällt. Wie diese die Vermögenswerte wiederum zu verwenden hat, ist bisher nicht festgeschrieben. Es muss aber festgelegt werden, damit der Palmengarten die Gemeinnützigkeit nachweisen kann und damit unter anderem berechtigt ist, Spendenquittungen auszustellen. Viele Institutionen sind aufgrund ihrer Ausrichtung nur imstande gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 (Wissenschaft und Forschung) und Nr. 5 (Kunst und Kultur) zu fördern, welches für den Palmengarten aber aufgrund der alten Satzung nicht in Frage kam. In der alten Satzung war die Gemeinnützigkeit nur auf § 52 Abs. 2 Nr. 1 (Förderung von Wissenschaft und Forschung abgestellt). Da der Palmengarten und der Botanische Garten aber auch in diesen Bereichen tätig sind, werden die gemeinnützigen Zwecke mit der neuen Satzung entsprechend angepasst.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die Satzung des Palmengartens wird um folgenden Passus im § 3. Abs. 2 ergänzt:
"Bei der Auflösung des Palmengartens oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat"
Damit wird entsprechend § 61 Abs. 1 AO erkennbar, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall der Gemeinnützigkeit, sowie des wissenschaftlichen Nutzens ausschließlich zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet wird (sog. formelle Zweckbindung).
Weiterhin werden die gemeinnützigen Zwecke um § 52 Abs. 2 Nr. 1 und 5 erweitert.
An der Satzung wurden außerdem noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Anlage _Satzung_Entwurf (ca. 5 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)