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Satzungsänderung für den Betrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 145

Betreff: Satzungsänderung für den Betrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85)

  1. Die Satzung für den Betrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main wird in zwei Punkten geändert:
    • a)§ 2 Der Name des Betriebes wird geändert in "Kita Frankfurt".
    • b)§ 7 Abs. 1 Ziffer 1 wird dahingehend geändert, dass die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert im Einzelfall € 150.000 übersteigt, durch die Betriebskommission erfolgt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in ihrer Sitzung am 01.03.2011 diesem Vorhaben zugestimmt hat. Begründung: A Zielsetzung
  3. Der Name des Betriebes soll Inhalt und Leistung treffend beschreiben. Dies war die Anforderung im Zuge der Gründungsphase. Nicht berücksichtigt wurden weitere Anforderungen wie z.B. Einfachheit, Prägnanz, Aussprechbarkeit, Klarheit, Verständlichkeit. Der Name soll das Angebot repräsentieren und für die Zukunft trotzdem offen und entwickelbar bleiben. Diese Anforderungen sind nicht nur von zentraler Bedeutung für die Außenwirkung, sondern auch für die Identifikation der derzeitigen und zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die bis heute gebrauchte Langbezeichnung soll deshalb umgewandelt werden in "Kita Frankfurt". Von großer Bedeutung ist die Gewinnung von pädagogischem Fachpersonal. Bei der Personalgewinnung ist ein kurzer, prägnanter Name von großem Vorteil. Im Rahmen von Veranstaltungen und Gesprächen wurde festgestellt, dass die Bezeichnung "Kita Frankfurt" für viele Bewerber/innen sehr ansprechend und anregend ist, sich den Träger genauer anzuschauen. In der Außendarstellung, in der Korrespondenz, bei Verträgen und Informationsmaterialien wird durch den Zusatz Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main deutlich, dass es sich bei "Kita Frankfurt" um den städtischen Träger handelt.
  4. Bezug nehmend auf § 7 des Eigenbetriebsgesetzes sind die Aufgaben der Betriebskommission im § 7 der Satzung für den Eigenbetrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" beschrieben. Die Betriebskommission ist u. a. für die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert im Einzelfall € 100.000 übersteigt, zuständig. Diese Festlegung in der Satzung orientierte sich 2008 an den Festlegungen der bereits bestehenden Eigenbetriebe und hat sich in der betrieblichen Praxis als nicht anforderungsgerecht erwiesen. Vielfach sind bauliche Maßnahmen zur Sicherung des Betriebsablaufs in den Kitas zeitnah umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere die Sanierung von Sanitärräumen sowie die häufig damit einhergehenden notwendigen Kanalsanierungen oder auch akut notwendige Dachsanierungen. Diese verursachen nach den bisherigen Erfahrungen Kosten in Höhe von 100.000 bis 150.000 €. Derzeit müssen diese Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Betriebskommission zur Entscheidung vorgelegt werden, wodurch eine schnelle Beauftragung und baldige Umsetzung von Maßnahmen nicht immer möglich ist. Die Beschlussfassung im Rahmen von Umlaufbeschlüssen ist aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen zu umfangreich und für die Mitglieder der Betriebskommission nicht zumutbar. Durch die Erhöhung der Genehmigungsgrenze auf 150.000 € für die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans durch die Betriebskommission kann die Vertretungsbefugnis der Betriebsleitung erhöht werden. Hierdurch könnten notwendige bauliche Maßnahmen in den Einrichtungen zeitnaher und anforderungsgerechter umgesetzt werden. B Alternativen Zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebs gibt es keine Alternativen. C Lösung Die Satzung des Eigenbetriebs wird in der Form geändert, wie unter Ziffer A Begründung dargestellt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat der Änderung der Satzung mit Beschluss vom 01.03.2011 zugestimmt. D Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage 1 (ca. 31 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. August 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.09.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 8 · 12.09.2011
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 145 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 3 · 19.09.2011
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenFreie WählerNPDREP
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 27.09.2011
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 29.09.2011
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenNPDREP
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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