Kinderzentrum Ben-Gurion-Ring (KiZ 1) 60437 Frankfurt am Main - Bonames, Ben-Gurion-Ring 170 Barrierefreier Eingangsbereich, Erweiterung um einen Büroraum und…
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Kinderzentrum Ben-Gurion-Ring (KiZ 1) 60437 Frankfurt am Main - Bonames, Ben-Gurion-Ring 170 Barrierefreier Eingangsbereich, Erweiterung um einen Büroraum und Beschaffung eines Lagercontainers
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Vortrag des Magistrats vom 24.07.2017, M 143
Betreff: Kinderzentrum Ben-Gurion-Ring (KiZ 1) 60437 Frankfurt am Main - Bonames, Ben-Gurion-Ring 170 Barrierefreier Eingangsbereich, Erweiterung um einen Büroraum und Beschaffung eines Lagercontainers
- Der Maßnahme zur Schaffung eines barrierefreien Eingangsbereichs, Erweiterung um einen Büroraum und Beschaffung eines Lagercontainers für das Kinderzentrums Ben-Gurion-Ring (KiZ 1) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme in ihrer Sitzung am 28.03.2017 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 540.236,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 540.236,00 € bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass - die Finanzierung des Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Erfolgsplan in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sichergestellt werden kann. - im Haushaltsjahr 2016 ein Teilbetrag von 100.000 € per Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt verlagert wurde. - im Haushaltsjahr 2017 eine weitere Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von bis zu 440.236 € geplant ist. Die erforderlichen Mittel sind im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanjahrs 2017 enthalten.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
- A)Zielsetzung Das Kinderzentrum Ben-Gurion-Ring (KiZ 1) befindet sich im Frankfurter Stadtteil Bonames. Im 5-gruppigen Kinderzentrum werden insgesamt 104 Kinder - auch mehrere Kinder mit Behinderung - betreut. Zunächst wurden eine Sanierung und die Beseitigung von Mängeln aus der Sonderbaukontrolle geplant. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt hat mit Beschluss vom 01.03.2011 die dringend notwendige energetische Sanierung beschlossen. Das Gebäude des KiZ 1 wurde 1986 gebaut und unterliegt dem Architektenschutz. Der Architekt musste in alle Planungen einbezogen werden und bei wesentlichen Veränderungen seine Zustimmung geben. In der Betriebskommissionssitzung am 14.04.2015 wurde die Herstellung eines barrierefreien Zugangs des Erdgeschosses und des Obergeschosses sowie zur Verbesserung der räumlichen Situation die Herstellung eines Büroraums beschlossen. Im Kontakt mit dem "Alt-Architekten" wurde ein Architekturbüro für alle Leistungsphasen beauftragt. Mit den Vorbereitungen zur Planung wurde 2015 begonnen. Das Architekturbüro schaffte es lange Zeit nicht, eine entsprechende Planung und baugenehmigungsfähige Unterlagen zu erstellen. Die dann vorgelegten Planungen und Unterlagen für einen Bauantrag waren mangelhaft und die Pläne falsch. Ein Bodengutachten wurde nicht eingeholt. Später stellte sich heraus, dass unter dem geplanten Anbau des Büros mehrere Leitungen entlang liefen (Fernwärmeleitung für den Stadtteil), die nicht einfach überbaut werden durften. Dem Architekturbüro, das die Bau- und Projektleitung hatte, wurde gekündigt. Die FAAG wurde mit der Planung und Ausführungsbetreuung beauftragt. Die Planung musste neu aufgesetzt werden. Um die zügige Abwicklung der Maßnahmen nicht weiter einzuschränken und entsprechende Baufreiheit zu gewährleisten, wurde die Einrichtung bereits mehrfach ausgelagert. Zurzeit ist die Einrichtung im Stadtteil Kalbach in einer Containeranlage untergebracht. Die Kinder werden mit einem Bus-Shuttle hin und zurück transportiert. Das ist für die Erzieher/innen (sichere Begleitung) und für die Kinder gleichermaßen belastend. Aufgrund der Schwierigkeiten, der sehr langen Bauzeit und der mehrfachen Auslagerungen des Kinderzentrums entstand ein großes öffentliches und mediales Interesse. Die Baumaßnahme muss so schnell wie möglich und ohne Verzögerungen umgesetzt werden.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Nachdem die FAAG die Baumaßnahme übernommen hat und eine neue Projektleitung eingesetzt wurde, konnten die Sanierungsarbeiten sowie die Maßnahmen aus der Sonderbaukontrolle vorangebracht werden und sind mittlerweile weit fortgeschritten. Der Rückzug der Einrichtung in das angestammte Gebäude, ist nunmehr für Herbst 2017 geplant. Zur Umsetzung des Beschlusses der Betriebskommission vom 14.04.2015 wurde ein Entwurf für den Anbau und die Veränderungen im Eingangsbereich neu erstellt und eine Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erteilt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss in der Zeit erfolgen, in der das Kinderzentrum noch ausgelagert ist. Der Anbau des Kinderzentrums Ben-Gurion-Ring wird gemäß dem gültigen Raumprogramm (§ 3871 vom 14.11.2013, M 170) und mit Elementen der Passivhausbauweise geplant.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 540.236,00 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Gesamtmaßnahme Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2016 40.000,00 € 34.227,67 € 2017 500.236,00 € 470.000,00 € 2018 0,00 € 36.008,33 € Gesamtsumme brutto: 540.236,00 €
- Zugehörige zusätzliche Folgekosten keine
- Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes
- a)zusätzliche personelle Folgekosten keine
- b)zusätzliche sächliche Folgekosten - zusätzliche Bauunterhaltung 6.482,00 € - zusätzliche Betriebskosten 301,00 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge
- a)voraussichtliche Elternentgelte keine
- b)Landeszuschuss keine
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 343 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (ca. 80 KB) Anlage 3_Liegenschaftsplan (ca. 272 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 02.08.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juli 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL