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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Frankfurter Ruder-Verein von 1865 e. V. b) Turngemeinde Höchst 1847 e. V. c) Turn- und Sportgemeinschaft Nordwest…

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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Frankfurter Ruder-Verein von 1865 e. V. b) Turngemeinde Höchst 1847 e. V. c) Turn- und Sportgemeinschaft Nordwest 1898 e. V. d) Turn- und Sportverein 1878 e. V. Ginnheim

Vorlagentyp: M
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 01.09.2014, M 142

Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen a) Frankfurter Ruder-Verein von 1865 e. V.

b) Turngemeinde Höchst 1847 e. V.

c) Turn- und Sportgemeinschaft Nordwest 1898 e. V.

d) Turn- und Sportverein 1878 e. V. Ginnheim Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Bauinvestitionen in Höhe von insgesamt 71.373,- € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.

Begründung: Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 71.373,- € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Im städtischen Haushalt 2014 sind für Bauinvestitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten Mittel in Höhe von 276.000,- € veranschlagt. Bei den in der Vorschlagsliste aufgeführten Bauvorhaben ist eine zeitnahe Realisierung erforderlich.

a) Frankfurter Ruder-Verein von 1865 e.V. Der über 35 Jahre alte Bootssteg ist stark reparaturbedürftig und darf im Winter nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Main verbleiben, da er nicht in vollem Maße hochwasserfest verankert werden kann. Aufgrund der verschiedenen Wasserstände und den dadurch entstehenden unterschiedlichen Abständen zwischen den Zugangstreppen und dem Bootssteg kommt es beim Tragen der Boote immer wieder zu Unfällen. Mit der Anschaffung einer neuen Steganlage, an der mehr Boote als bisher liegen können und die hochwasserfest zu verankern ist, sollen auch neue Zugangsbrücken errichtet werden, um einen gefahrlosen Transport der Boote zu gewährleisten. Bei zuwendungsfähigen Aufwendungen von 81.697,52 € und einem Jugendanteil des Vereins von 16,7% beträgt der städtische Förderbetrag 25% = 20.424,- €.

b) Turngemeinde Höchst 1847 e.V. In den Sporträumen des Vereinsgebäudes werden die teilweise über 35 Jahre alten Lampen gegen energiesparende LED-Leuchten ausgetauscht, wodurch eine Reduzierung des Stromverbrauchs von bis zu 66% zu erzielen ist. Darüber hinaus sind auch Elektroleitungen zu erneuern. Bei zuwendungsfähigen Kosten dieser Maßnahmen von 27.928,- € und einem Jugendanteil des Vereins von 43,9% beläuft sich der städtische Zuschuss auf 35% = 9.775,- €.

c) Turn- und Sportgemeinschaft Nordwest 1898 e.V. Die Außenwände im Kellerbereich des Vereinsgebäudes müssen aufgegraben und neu abgedichtet werden, da wegen der mangelhaften Außenisolierung des Mauerwerks die Wände feucht sind. Des Weiteren sind die Wasser- und Abwasserleitungen instand zu setzen, da es aufgrund eines Kanalbruchs immer wieder zu Verstopfungen und Rückstauungen des Wassers im Umkleide- und Duschbereich kommt. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden mit 36.695,85 € veranschlagt. Hiervon sind nur Aufwendungen in Höhe von 31.925,39 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht für den Vereinssport genutzten Bereich des Gebäudes (Gaststätte, Geschäftsstelle, Clubraum) entfallenden Kosten der Maßnahme in Höhe von 4.770,46 € nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 47,6% beträgt der städtische Förderbetrag 35% der zuwendungsfähigen Kosten, somit 11.174,- €.

d) Turn- und Sportverein 1878 e.V. Ginnheim Für umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Vereinsgebäude (u. a. Erneuerung der Grundleitungen für Regen- und Schmutzwasser, Verlegung der Toilettenanlagen, Errichtung zusätzlicher Funktionsräume und Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung) wurde dem Verein 2011 bei seinerzeit veranschlagten Gesamtkosten von 261.036,67 € zu den hiervon zuwendungsfähigen Aufwendungen von 206.644,53 € ein städtischer Förderbetrag von 35% = 72.326,- € bewilligt. Inzwischen stehen die Maßnahmen kurz vor ihrem Abschluss. Bisher sind bereits Kosten von 514.118,- € angefallen, darüber hinaus werden für noch ausstehende Arbeiten weitere Ausgaben von rd. 45.000,- € erwartet, sodass die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen 559.118,- betragen werden und sich das Vorhaben somit um rd. 298.000,- € gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung verteuert. Die Mehrkosten waren nicht absehbar und sind u. a. entstanden, weil nach Aushub der Baugrube festgestellt wurde, dass die Treppe zum Vereinsgebäude abgebrochen und zu ersetzen war, die vorhandenen Stützen im Eingangsbereich nicht auf Fundamenttiefe gegründet und somit mit einer Stahlkonstruktion zu sichern waren, wegen weiterer Auflagen des Stadtentwässerungsamtes der Revisionsschacht sowie Gas- und Wasserleitungen verlegt werden mussten. Der TSV Ginnheim konnte den Kreditrahmen bei seinem Finanzinstitut inzwischen zwar erweitern, die Darlehnsrückzahlungen belasten den Etat jedoch sehr stark. Der Verein hat daher eine städtische Bezuschussung der angefallenen Mehrausgaben beantragt. Von den Mehrkosten von 298.000,- € sind nach den vorliegenden Unterlagen 260.662,- € zuwendungsfähig. Hierzu wird ein einmaliger zusätzlicher städtischer Zuschuss von 30.000,- € bewilligt. Der Zuwendungsbetrag entspricht einer prozentualen Förderung von rd. 12% der zuschussfähigen Mehrkosten. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 35,5% liegt die Zuwendung unter dem nach den Sportförderrichtlinien hierfür möglichen Fördersatz von 35%. Anlage 1 (ca. 46 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 10.09.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. September 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.10.2014 im Ausschusses für Umwelt und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 33 · 02.10.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerFDPElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)

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