Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt"
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Firma Ebner Stolz GmbH & Co. KG für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" zu bestellen. Dies erfolgt auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots nach einer Ausschreibung. Das erwartete Ergebnis ist die ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird die Firma Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt.
Begründung
A Zielsetzung
Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.
Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.
B Alternativen
Keine
C Lösung
Mit Beschluss vom 27.06.2023 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die Firma
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Mendelssohnstr. 87
60325 Frankfurt am Main
für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu bestellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG hat, nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main, für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
D Kosten
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleiterin, für einen gesonderten Bericht zur Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex ergibt sich eine Gesamtsumme von 45.330,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)