Landesprogramm "Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben - Präventionsketten Hessen"
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Teilnahme am Landesprogramm "Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben - Präventionsketten Hessen" vor, um eine Präventionskette für Kinder im Alter von 0-10 Jahren aufzubauen. Ziel ist es, benachteiligten Kindern ein gesundes Aufwachsen mit Teilhabechancen zu ermöglichen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 13 auf die Tagesordnung II der 19. Plenarsitzung beschlossen hat.
b) Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Ziel des Landesprogramms ist der Aufbau einer Präventionskette, als kommunale Gesamtstrategie und unter Einbeziehung aller relevanten Ressorts. Kindern im Alter von 0-10 Jahren soll ein gelingendes und gesundes Aufwachsen unter umfassenden Teilhabechancen und mit Hilfe von bedarfsgerechten Angeboten ermöglicht werden, insbesondere für benachteiligte Kinder.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Mit der Förderzusage der HAGE erhält die Stadt Frankfurt am Main Mittel, um eine Koordinierungsfachkraft einzusetzen, die mit dem Aufbau einer Präventionskette beauftragt wird. Die zu schaffende Stelle ist mit 0.75 Vollzeitäquivalenz (VZÄ) am Jugend- und Sozialamt und mit 0.25 Vollzeitäquivalenz (VZÄ) am Gesundheitsamt verortet. Aufgaben sind in Bezug auf die Zielsetzung u.a. die Vernetzung aller relevanten Ressorts der Stadt und externen Akteur:innen, die Erfassung aller relevanten Maßnahmen und Projekten im Rahmen einer Ist-Analyse, und das Erstellen von Bedarfsanalysen unter Einbeziehung von Eltern und Kindern, Fachkräften und Expert:innen. Im Rahmen der fortlaufenden Netzwerkkoordination sollen Angebote und Maßnahmen unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen und im Sinne der Familien aufeinander abgestimmt und/oder gegenseitig vermittelt werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten
- Investitionsbedarf:
Die Förderung der HAGE sieht einen Zuschuss über 3 Jahre und für eine Personalstelle nach TVöD E 11 Stufe 2 vor, die sich wie folgt darstellt:
| Fördersumme HAGE | 2023 | 2024 | 2025 |
| VZÄ 0,75 (Jugend- und Sozialamt) | 41.000 Euro | 34.675 Euro | 25.560 Euro |
| VZÄ 0,25 (Gesundheitsamt) | 13.600 Euro | 11.558 Euro | 8.520 Euro |
| Gesamt | 54.600 Euro | 46.233 Euro | 34.080 Euro |
Hinzu kommen Sachkosten in Höhe von 10.000 Euro für 3 Jahre, abrufbar aus einem
Entwicklungsfonds des Landes Hessen und der Auridis Stiftung:
| Jugend- und Sozialamt: | 7.500 Euro |
| Gesundheitsamt: | 2.500 Euro |
Das Jugend- und Sozialamt plant eine Aufstockung der bei sich geförderten Stelle von 0.75 VZÄ auf 1.0 VZÄ und die Besetzung einer neuen Personalstelle nach TVöD E 11 Stufe 6.
Begründung: Aufgrund der Größe der Stadt Frankfurt am Main und der in die stadtweit koordinierende Netzwerkarbeit einzubeziehenden Ressorts, bzw. Träger ist eine Umsetzung der Aufgaben welche sich aus den Fördervoraussetzungen ergeben, (siehe Anlage, Merkblatt 4) im angegebenen Förderumfang nicht ausreichend. Der Aufbau und die Koordination einer Präventionskette erfordern die Qualifikation einer Fachkraft, welche sich an der Komplexität der Stellenbeschreibung orientiert. Ebenso ist eine hohe personelle Kontinuität erforderlich. Als Vergleich dient hier auch die Erfahrung in der koordinierenden Netzwerkarbeit der Frühen Hilfen.
Das Gesundheitsamt plant für den geförderten Stellenanteil (0.25 VZÄ) die Stundenerhöhung einer bereits besetzten Personalstelle nach TVöD E 11 Stufe
6.
Begründung: (siehe Begründung JSA) Am Gesundheitsamt sind bereits Personalressourcen vorhanden, welche die Aufstockung um 0.25 VZÄ für den geförderten Zweck erlauben.
Die Kosten für eine Personalstelle (1.0 VZÄ) nach TVöD E11 Stufe 6 belaufen sich auf 79.000 Euro zuzüglich Arbeitsplatzkosten. Dadurch ergeben sich für die geplante Maßnahme Kosten in folgender Höhe:
| Kosten Personalstelle für 1 Jahr | Mittlerer Jahreswert |
| VZÄ 1,0 (Jugend- und Sozialamt) | 79.000 Euro + Arbeitsplatzkosten |
| VZÄ 0,25 (Gesundheitsamt) | 19.750 Euro + Arbeitsplatzkosten |
| Gesamt | 98.750 Euro + Arbeitsplatzkosten |
Abzüglich der maximalen Fördersumme durch die HAGE gemäß der Förderzusage ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt Frankfurt aus dem Personalbudget des jeweiligen Amtes in Höhe von:
| Eigenanteil Stadt Frankfurt | 2023 | 2024 | 2025 |
| VZÄ 1,0 (Jugend- und Sozialamt) | 38.000 Euro | 44.325 Euro | 53.440 Euro |
| VZÄ 0,25 (Gesundheitsamt) | 6.150 Euro | 8.192 Euro | 11.230 Euro |
| Gesamt | 44.150 Euro | 52.517 Euro | 64.670 Euro |
Ab dem Jahr 2026 stehen die Mittel seitens der HAGE nicht mehr zur Verfügung. Zur Verstetigung muss die Stadt Frankfurt am Main die Personal- und Sachkosten in voller Höhe tragen.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
| Kosten VZÄ 1,0 (JSA) | 79.000 Euro | 79.000 Euro | 79.000 Euro | 79.000 Euro |
| Zuschuss HAGE | 41.000 Euro | 34.675 Euro | 25.560 | - |
| Eigenanteil der Stadt Frankfurt | 38.000 Euro | 44.325 Euro | 53.440 Euro | 79.000 Euro |
| Kosten VZÄ 0,25 (Gesundheitsamt) | 19.750 Euro | 19.750 Euro | 19.750 Euro | 19.750 Euro |
| Zuschuss HAGE | 13.600 Euro | 11.558 Euro | 8.520 | - |
| Eigenanteil der Stadt Frankfurt | 6.150 Euro | 8.192 Euro | 11.230 Euro | 19.750 Euro |
| Kosten VZÄ 1,25 Gesamt | 98.750 Euro | 98.750 Euro | 98.750 Euro | 98.750 Euro |
| Zuschuss HAGE Gesamt | 54.600 Euro | 46.233 Euro | 34.080 Euro | - |
| Eigenanteil der Stadt Frankfurt Gesamt | 44.150 Euro +Arbeitsplatz-kosten | 52.517 Euro +Arbeitsplatz-kosten | 64.670 Euro +Arbeitsplatz-kosten | 98.750 Euro +Arbeitsplatz-kosten +Sachkosten |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
| Kosten unbefristet ab 2026 | Mittlerer Jahreswert |
| VZÄ 1,0 (Jugend- und Sozialamt) | 79.000 Euro + Arbeitsplatzkosten + Sachkosten |
| VZÄ 0,25 (Gesundheitsamt) | 19.750 Euro + Arbeitsplatzkosten + Sachkosten |
| Gesamt | 98.750 Euro + Arbeitsplatzkosten + Sachkosten |
4. Jahresfolgekosten:
| a) Persönliche Ausgaben: | siehe Darstellung Punkt 1-3 |
| b) Sachkosten : | siehe Darstellung Punkt |
| 1-3 | |
wie z. Bsp. Kosten für
- Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege
- Verwaltungskosten
- Steuern, Abgaben und Versicherungen
- Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom
- Bedienung, Wartung und Inspektion
- Verkehrs- u. Grünflächen
- Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung: keine
2. Abschreibung: keine
5. Jahreserträge: | siehe Darstellung Punkt 1, Tabelle 1
6. Leistungen Dritter: keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Eine volle zusätzliche Stelle (1,0 VZÄ) im Jugend- und Sozialamt, am Gesundheitsamt wird eine bestehende Stelle um 0,25 VZÄ aufgestockt.
8. Sonstiges:
Anlage _allg_Informationen_Antragst_Landesprogramm (ca. 817 KB) Anlage _ausgefuelltes_Antragsformular (ca. 1,3 MB) Anlage _Foerderzusage_der_HAGE (ca. 932 KB) Anlage _Kosten-_und_Finanzierungsplan (ca. 536 KB) Anlage _Landesprogramm_Antragsformular_Deckblaetter (ca. 1,8 MB) Anlage _Merkblatt_2_Teilnahmebedingungen (ca. 967 KB) Anlage _Merkblatt_4_Aufgaben_Qualifikationen (ca. 170 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Januar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Dringlichkeit, Annahme) IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und IBF gegen AfD und Gartenpartei (= Ablehnung)