Haushalt 2006 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Kostenstellenbereichen 40/0 bis 40/7 (Stadtschulamt, Schulen und Kindertageseinrichtungen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.01.2007, M 13
Betreff:
Haushalt 2006 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Kostenstellenbereichen 40/0 bis 40/7 (Stadtschulamt, Schulen und Kindertageseinrichtungen)
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341 (M 173/04)
- Die in den Kostenbereichen 40/0 bis 40/7 nachstehend aufgeführten Beträge werden als überplanmäßige Ausgaben genehmigt (Detailaufstellung siehe Anlage). 1.
- Personalkosten 2.260.000 € 1.
- Energie 3.900.000 € 1.
- Mieten 120.000 € 1.
- Schülerbeförderung 240.000 € 6.520.000 €
- Es dient zur Kenntnis, dass ein Teilbetrag der entstehenden Mehrkosten voraussichtlich wie folgt gedeckt werden kann: Kosten-stellenbereich Sachkonto Betrag in € Bezeichnung des Sachkontos 40/1 – 40/6 486200 150.000 € Gastschulbeiträge 40/7 486200 520.000 € Mehrerlöse - Kostenerstattung Einzelinte-gration Gesamt 670.000 € Über etwaige weitere Deckungsmöglichkeiten aus dem Dezernatsbudget wird im Rahmen der Jahresrechnung entschieden.
- Es dient zur Kenntnis, dass die pauschale Konsolidierungsvorgabe in Höhe von 3.083.000 € durch die Anrechnung eines Betrages von 18.040 € wegen der Realisierung eines KW-Vermerkes auf 3.064.960 € gesenkt werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass die entstehenden Mehrkosten im Rahmen des Dezernatsbudgets voraussichtlich nicht gedeckt werden können, ist davon auszugehen, dass der verbleibende Restbetrag von 3.064.960 € aus der pauschalen Konsolidierungsvorgabe nicht umgesetzt werden kann. Der Zuschussbedarf erhöht sich hierdurch in entsprechendem Umfang.
- Die Budgetüberschreitungen werden auf die Höhe des mit dem Jahresabschluss 2006 festzustellenden Fehlbetrages begrenzt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass aufgrund der nicht zu deckenden Mehrkosten in Höhe von 5.850.000 € und des nicht zu realisierenden Restbetrages aus der pauschalen Konsolidierungsvorgabe von 3.064.960 € sich bei einem Zinssatz von 4 % für den Zeitraum von 2 Monaten kalkulatorische Zinsbelastungen in Höhe von 59.433,07 € ergeben. Begründung: Grundsätzliches Gemäß § 10690 vom 26.01.2006 hatte die Stadtverordnetenversammlung für den Haushalt 2005 überplanmäßige Ausgaben für die Kostenstellenbereiche 40/0 bis 407 (Stadtschulamt, Schulen und Kindertageseinrichtungen) genehmigt. Die Ursachen, die bereits im letzten Jahr zu Mehrausgaben führten, sind im Wesentlichen auch in diesem Jahr für die Überschreitungen ausschlaggebend. Dies trifft im besonderen Maße für die Personal- und Energiekosten zu, wobei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die mit dem Doppelhaushalt 2005/2006 erfolgten Veranschlagungen nahezu unverändert geblieben sind. Zu 1.1. – Personalkosten Durch den weiterhin extrem hohen Auslastungsgrad (Anzahl der betreuten Kinder) und die erhöhte Inanspruchnahme der erweiterten Betreuungszeiten (Ganztags- und Zweidrittelplätze) im Kindergarten ist zur Aufrechterhaltung des Betriebs der städtischen Kindertageseinrichtungen die Besetzung aller Stellen gemäß der Personalbemessung zwingend erforderlich (Beschluss StVV § 4692 vom 30.01.03). Dies führt auch im Haushaltsjahr 2006 dazu, dass die Personalausgaben weiterhin über dem Haushaltsansatz liegen. Für den Schulbereich entsteht trotz der restriktiven Handhabung der Wiederbesetzungssperre ein Mehrbedarf in geringerem Umfang. Dies ist insbesondere bedingt durch die rechtliche Verpflichtung, Stellen in Schulsekretariaten und Schulhausverwaltungen zu besetzen. Insgesamt betragen die Mehrausgaben im Personalbereich gegenüber dem Vorjahr insgesamt ca. 0,7 Mio. €. Davon entfallen alleine für die Umstellung der Abrechnung der Job-Ticket 0,67 Mio. €. Demgegenüber liegen die verfügbaren Mittel für 2006 (Haushaltsansatz 2006 einschließlich Sollveränderungen) ca. 1,56 Mio. € unter den Personalausgaben des Jahres
- Für das Haushaltsjahr 2006 ist somit ein Defizit von insgesamt 2,26 Mio. € zu erwarten. Zu 1.2. - Energie Der Mehrbedarf bei den Energiekosten ist auf Preissteigerungen bei allen Energiearten und auf höhere Verbrauchswerte aufgrund des letzten lang anhaltend kalten Winters zurückzuführen. Bereits in der Mehrkostenvorlage 2005 wurde der starke Anstieg der Energiepreise dargelegt. Hinzu kommt, dass die in der letztjährigen Vorlage erwähnte beabsichtigte Gaspreiserhöhung zum 01.10.2005 um weitere rd. 11 % tatsächlich umgesetzt wurde. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2005/2006 waren die kostensteigernden Ursachen nicht bekannt und konnten somit auch nicht in die Veranschlagung einfließen. Da die Veranschlagung im Rahmen des Doppelhaushaltes für die Jahre 2005 und 2006 unverändert fortgeschrieben wurde, führt insbesondere die vorgenannte letzte Gaspreiserhöhung zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen den bereitgestellten und den benötigten Mitteln. Zu 1.3. – Mieten Ab 01.06.2005 wurde die Miete für das Dienstgebäude des Stadtschulamtes, Seehofstraße 41, um monatlich 9.986,61 € erhöht. Für das Jahr 2006 ergibt sich somit eine unvorhergesehene Mehrbelastung von rd. 120.000 €. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2005/2006 war diese Mieterhöhung noch nicht absehbar. Zu 1.4. – Schülerbeförderung Bei der Fahrtkostenerstattung gem. §161 HSchG wurde die kalkulierte Steigerung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel um 2% übertroffen. Dadurch ist mit Mehrausgaben von 90.000 € zu rechnen. Das Erstattungsverfahren ist weiter beschleunigt worden, wodurch sich das Aufkommen an Zahlfällen in diesem Jahr erhöht. Hierdurch entsteht ein zusätzliches Kostenvolumen von 150.000 €. Dieser Betrag hätte, sofern das Auszahlungsverfahren unverändert geblieben wäre, erst im Haushaltsjahr 2007 ausgezahlt werden können. Anlage 1 (ca. 12 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.03.2007 im Jugendhilfeausschusses angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und REP (= Ablehnung) NPD und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und NPD gegen LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.