Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ankauf des Erbbaurechtgrundstücks der Ballsporthalle in der Gemarkung Unterliederbach, Flur 20, Flurstück 6/10

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Ankauf des Erbbaurechtgrundstücks der Ballsporthalle in Unterliederbach vor, um die zukünftige Nutzung der Ballsporthalle dauerhaft zu sichern. Dies ist notwendig, da keine geeigneten Ersatzflächen bereitgestellt werden können und die Ballsporthalle andernfalls möglicherweise verkauft werden könnte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: | Firma Aventis Real Estate GmbH | Industriepark Höchst, Geb. K7, 65926 Frankfurt a.M. Kaufgrundstück: | Gemarkung Unterliederbach, Flur 20, Flurstück 6/10 hält 22.474 m² Kaufpreis: | Ca. 133,48 €/m² für 22.474 m², somit 3.000.000,- € Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Stadt. Kosten für Vertretung (z.B. Vollmachten) sowie Beratungs- und Maklerkosten trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- und Sachmängelhaftung: | Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Die Deckung erfolgt per Sollveränderung aus der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Projekt 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 23,00 €/m² beträgt. Ein Vergleichswert von 50,00 €/m² wurde gemäß kommunaler Wertermittlung 83/2021 vom 13.08.2021 im Hinblick auf die aktuellen Nutzungen der jeweiligen Flächen angepasst. Er beträgt für das Erbbaugrundstück 92,55 €/m². Der Kaufpreis in Höhe von 3 Mio. € entspricht ca. 133,48 €/m². Bei den Verhandlungen war kein anderes Ergebnis mit dem Veräußerer zu erzielen.
  2. Der Magistrat, das Dezernat XI, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

:

An dem o.g. Grundstück ist zugunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Erbbaurecht mit Erbbauvertrag vom 02.09.1987 zur Errichtung einer Ballsporthalle bestellt. Der Erbbauzins betrug zuletzt 116.385,30 €.

Das Erbbaurecht läuft am 30.10.2053 ab. Die baulichen Anlagen der Ballsporthalle gehen beim Ablauf entschädigungslos in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Die Stadt ist auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, die errichteten Gebäude und Anlagen auf eigene Kosten zu entfernen.

Sanofi Aventis Real Estate GmbH ist an die Stadt Frankfurt für einen Verkauf herangetreten. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, hat sich Sanofi dahingehend klar positioniert, dass die Ballsporthalle in einem Portfoliopaket an Dritte weiter veräußert wird.

Ob eine weitere Nutzung als Ballsporthalle nach Ablauf des Erbbraurechts möglich ist, ist unsicher, da keine Festlegung als Gemeinbedarf oder Sportfläche erfolgt ist und ein Dritter sicher eine anderweitige Nutzung anstreben würde.

Das Ziel ist, die künftige Nutzung der Ballsporthalle dauerhaft an dieser Stelle zu sichern und zu gewährleisten, da derzeit perspektivisch keine geeigneten Ersatzflächen durch die Stadt Frankfurt bereitgestellt werden können.

Die nebengelegenen Parkplatzflächen Flur 20, Flurstücke 49/4, 6/12, 6,14, 6/11 wurden bereits in einem früheren Paket verkauft und stehen nicht mehr im Eigentum der Aventis. Ein Gesamterwerb ist daher nicht möglich. Die Ankaufsverhandlungen mit der Eigentümerin SKE Immo Sulzbach GmbH laufen hierzu noch. Derzeit ist der Kaufpreis für die Parkplatzflächen noch nicht bekannt.

B. Alternativen

:

Das Erbbaurecht läuft wie vertraglich geregelt bis zum Ablauf des 30.10.2053 weiter. In dieser Zeit könnte die Fläche gegebenenfalls an Dritte veräußert werden.

C. Lösung

:

Ankauf des Erbbaugrundstücks

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Finanzierung des Kaufpreises in Höhe von 3.000.000,- € zuzüglich Grunderwerbsteuer in Höhe von 6 % des Kaufpreises sowie Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten werden durch das Sportamt übernommen.

Durch den Erwerb des Erbbaurechts werden die jährlichen Erbbauzinsen in Höhe von 116.385,30 € beim Sportamt eingespart. Bei Annahme einer durchschnittlichen Verzinsung in Höhe von 3 % p.a. ergibt sich bei einer vierteljährlich vorschüssigen Zahlungsweise für die Restlaufzeit von 31 Jahren einen Kapitalwert für die ersparten Erbbauzinsen von rund 2,33 Mio. €.

Weitere Angaben zur Verrechnung:

  1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 25.199.000,00 €
  2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 5.296.701,70 €
  3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigen Erwerbs: Nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt.

Anlage _Lageplan (ca. 100 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 14 · 04.10.2022
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 139 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 11 · 13.10.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFDPBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 18.10.2022
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 20.10.2022
TO II, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung