Verkauf der Grundstücke Gemarkung Eschersheim, Flur 16, Nr. 8/4 und 99/1
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Vortrag des Magistrats vom 10.08.2015, M 138
Betreff: Verkauf der Grundstücke Gemarkung Eschersheim, Flur 16, Nr. 8/4 und 99/1
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Eheleute Doris und Claus Brumberg Bonameser Straße 83, 60433 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Eschersheim, Flur 16 Nr. 8/4 hält 1 qm Nr. 99/1 hält 5 qm insgesamt 6 qm Kaufpreis: 590,00 €/qm, somit für 6 qm 3.540,00 EUR Besondere Bedingungen: a.) Das Grundstück wird so übergeben, wie es steht und liegt. b.) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. c.) Wirtschaftliche Vereinigung mit dem angrenzenden Grundbesitz Flur 16 Nr. 8/1 u. 8/2 Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Pojektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 590,00 EUR/qm beträgt. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Die Käufer, Eheleute Doris und Claus Brumberg, sind Eigentümer der an die Kaufgrundstücke angrenzenden Liegenschaft Bonameser Straße 83. In der Örtlichkeit sind die Kaufgrundstücke in die Liegenschaft Bonameser Straße 83 einbezogen. Zur Beordnung der Eigentumsverhältnisse sind die Käufer mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten die Kaufgrundstücke zu erwerben Der Verkauf der Grundstücke dient der Arrondierung des privaten Grundstücks Bonameser Straße 83 (Gemarkung Eschersheim Flur 16 Nrn. 8/1, 8/2 und 8/27) und beordnet die bestehende Grundstückssituation eigentumsrechtlich. Die Kaufgrundstücke liegen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes und stellen keine öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen dar. Das Amt für Straßenbau und Erschließung stimmt dem Verkauf zu. Die Grundstücke sind für die Stadt anderweitig nicht verwertbar. Der in Ansatz gebrachte Kaufpreis von 590,00 €/m2 entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Maßstab 1:250 Gemarkung Eschersheim Flur 16 Flurstücke 8/4 und 99/1 Maßstab 1:500 Gemarkung Eschersheim Flur 16 Flurstücke 8/4 und 99/1Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 12.08.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)