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Neugestaltung der Wasserspielanlage im Günthersburgpark hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Neugestaltung der Wasserspielanlage im Günthersburgpark wird vorgeschlagen, um die Attraktivität des Parks zu erhöhen und die Betriebssicherheit der Anlage zu gewährleisten. Die Maßnahme soll insbesondere den Bedürfnissen der Besucher:innen gerecht werden und die Auswirkungen des Klimawandels positiv beeinflussen.

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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung der Wasserspielanlage im Günthersburgpark wird gemäß der vorgelegten Planung zugestimmt. | II | a) | Es dient zur Kenntnis, dass für die Neugestaltung der Wasserspielanlage im Günthersburgpark derzeit von Kosten in Höhe von 1.700 T€ auf Basis einer vorliegenden Kostenberechnung auszugehen ist. | | b) | Die Mittel für die Neugestaltung stehen grundsätzlich im Investitionsprogramm 2022 bis 2025, in der Produktgruppe 22.01 unter der Projektdefinition 5.010739 "Klimawandelanpassung/Infrastruktur" zur Verfügung. Das notwendige Haushaltssoll wird per Sollveränderung auf die Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.002668 "Wasserspielplätze" transferiert; die IST-Buchungen erfolgen über dieses Konto. | | c) | Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.700 T€ werden freigegeben. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022. Eine Verausgabung der Mittel ist mit Rechtskraft des Haushalts 2022 möglich. | III | a) | Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die jährlichen Folgekosten auf insgesamt 182.750,- € belaufen. | | | Hierbei entfallen auf die Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen | auf Abschreibung | 170.000,- € | auf Kalk. Verzinsung | 12.750,- € | Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. | | b) | Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. |

Begründung

A. Zielsetzung

Die Wasserspielanlage im Günthersburgpark weist bei entsprechender Witterung in den Sommermonaten eine sehr große Zahl von Besucher:innen auf. An Sommertagen nutzen viele Menschen aller Altersgruppen den denkmalgeschützten Park mit seinen Einrichtungen zur Naherholung. Die Wasserspielanlage als kostenloses Angebot für alle Bevölkerungsschichten ist als Parkbestandteil eine Besonderheit im innerstädtischen Bereich.

Gerade in Zeiten des Klimawandels sind funktionierende Wasserspielplätze eine sinnvolle Einrichtung zur Verbesserung des gesunden Stadtklimas. Sie sorgen im Sommer für eine entsprechende Absenkung der Umgebungstemperatur, was sich auf die Aufenthaltsqualität in überhitzten Stadtteilen positiv auswirkt. Sie helfen aber auch unmittelbar durch den Kontakt mit dem kühlen Nass, die Körpertemperatur von kleinen und großen Menschen subjektiv und objektiv zu reduzieren. Neben dem Angebot von Trinkbrunnen, Verschattungselementen und Erhöhung des Stadtgrüns ist das Vorhalten von Wasserspielplätzen eine wichtige Klimaanpassungsmaßnahme in unserer dicht besiedelten Metropole. Wasserspielplätze schaffen zudem einen besonderen Ort für die soziale und motorische Entwicklung von Kindern. Diese Attraktion in der Frankfurter Spiellandschaft erhöht auch die Attraktivität des Günthersburgparkes selbst.

Bereits im Jahr 2007 wurde eine Studie über die Bauzustände und Betriebskosten der Frankfurter Wasserspielanlagen in Auftrag gegeben. Hierbei wurde u.a. ein dringender Sanierungsbedarf für die Anlage im Günthersburgpark festgestellt. Über die Jahre konnte die Anlage nur mit hohem personellen und materiellen Aufwand in Betrieb gehalten werden. Die Aufrechterhaltung eines durchgängigen Spielbetriebs in den Sommermonaten ist aufgrund der überalterten Wassertechnik und des porösen Bodenbelags im Sprühfeld schon länger nicht mehr möglich. Da das Anfahren der Anlage immer mehrere Tage in Anspruch nimmt, steht das Wasserspiel für mehrere Tage nicht zur Verfügung.

Die gesamte Anlage bedarf dringend einer Modernisierung, um deren Betriebssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Wasserhygiene, dauerhaft und zuverlässig zu gewährleisten. Zudem sollen durch eine moderne Steuerungs- und Kontrolltechnik sowie durch die Beschaffenheit des Oberflächenbelages in Ortbeton die Unterhaltungskosten gesenkt werden. Um die zentralen Sprühattraktionen im Sinne des Denkmalschutzes zu erhalten, müssen diese zudem überarbeitet und gesichert sowie deren Umfeld hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen an Spielplätze ertüchtigt werden.

Um die Benutzung der Wasserspielanlage allen Besucher:innen zu ermöglichen soll diese barrierefrei gestaltet werden.

B. Alternativen

Eine sogenannte Null-Alternative, d.h. die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, hätte eine Außerbetriebnahme und Sperrung der Anlage zur Folge. In den letzten Jahren wurde versucht durch kleinere Reparaturen und Instandsetzungen den Betrieb aufrecht zu erhalten. Diese Maßnahmen sind mittlerweile erschöpft.

C. Lösung

Gestaltung:

Die Formensprache der alten Anlage wird erhalten und in Bezug auf neu zu integrierende Bestandteile weiterentwickelt. Neben der Integration von Fallschutzbereichen um die Sprühfiguren soll eine behindertengerechte Rampe in die Treppenanlage eingebettet werden.

Die Stufen der Treppenanlage werden je nach Erhaltungszustand ausgetauscht oder neu versetzt.

Die großen zentralen Sprühattraktionen sollen in Form von "Wellen" saniert und mit einer, die Substanz sichernden, Kunststoff-Schicht überzogen werden. Der poröse Plattenbelag des Sprühfelds wird durch einen flächigen Ortbetonbelag ersetzt, in den die Fallschutzflächen als höhengleiche Intarsien eingearbeitet werden.

Die Farbgestaltung bleibt an die bisherige Erscheinung angelehnt und wird mit dem Denkmalamt abgestimmt.

Technik:

Das bestehende Schwallwasserbecken besitzt eine Kapazität von ca. 16 m³ und soll im Rahmen der Neuerrichtung der Wasserspielanlage grundlegend saniert werden.

Die gesamte Umwälz- und Reinigungstechnik für die bestehende Wasserspielanlage befindet sich in einem Gebäude am Rand der Anlage. Um den Platzbedarf der neuen Wassertechnik so optimal wie möglich im Park abzubilden, wird für das alte Technikgebäude ein Ersatzneubau an gleicher Stelle und mit gleicher Erscheinung entstehen. Auf diese Weise werden die Eingriffe im Park so gering wie möglich gehalten.

Die Steuerungstechnik wird modernisiert und so konzipiert, dass sämtliche Betriebszustände über Fernabfrage gesteuert werden können. Ebenso ist für die Wartung der Filter- und Desinfektionstechnik eine Fernüberwachung vorgesehen.

Damit wird die Betriebssicherheit nachhaltig gewährleistet und gleichzeitig der erforderliche Personaleinsatz wesentlich verringert.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Unvorhergesehenes

Wasserspielanlagen bergen auf Grund der langen Zeit ihres Bestehens und diversen erforderlichen unterhaltungsbedingten Eingriffen und Nachbesserungen ein hohes Potential an Unvorhergesehenem. Des Weiteren sind durch die Denkmalauflagen Arbeiten und Bauteile zum Teil erst über Bemusterung und Begutachtung im Bauprozess final festzulegen, so dass hier ebenfalls unvorhersehbare Kostenentwicklungen bestehen können.

Aufgrund der gegenwärtigen Unwägbarkeiten und bedingt durch noch zu erfolgende Abstimmungen mit dem Denkmalamt wurden die derzeit veranschlagten Kosten mit einem Zuschlag versehen.

1. | Investitionsbedarf | | 1.700.000,- €

2. Geplante Mittelabflussraten / Finanzbedarf

JahrVerpflichtungMittelabfluss
Bis Ende 202181.000,00 €79.300,00 €
2022250.000,00 €150.000,00 €
20231.369.000,00 €1.454.700,00 €
20240,00 €6.000,00 €
20250,00 €10.000,00 €
1.700.000,00 €1.700.000,00 €

3. Folgeinvestitionen

- keine -

4. Jahresfolgekosten

a) personelle Ausgaben

- keine zusätzlichen, die Wasserspielanlage ist bereits vorhanden

b) Sachkosten

- keine zusätzlichen -

c) Kapitaldienst

1. Abschreibung10 %von 1.700.000,- €
=170.000,- €
2. Kalk.
Verzinsung1,5 % /2von
1.700.000,- € =12.750,- €
Jahresfolgekosten182.750,- €

5. Jahreserträge

- keine -

6. Leistungen Dritter

- keine -

7. Stellenplanmäßige Auswirkung

- keine -

8. Sonstiges

- entfällt -

Anlage 1_Entwurfsplan (ca. 2,2 MB) Anlage 2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 111 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. August 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 11 · 06.10.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPÖkoLinX-ELFBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 11 · 11.10.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 18.10.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 20.10.2022
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei

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Ortsbeiratssitzung