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Bestellung eines Erbbaurechts für Wohnzwecke Gemarkung Kalbach, Flur 12, Nr. 224

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.07.2017, M 136

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts für Wohnzwecke Gemarkung Kalbach, Flur 12, Nr. 224

  1. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: GWG Immobilien GmbH & Co.KG Liebknechtstraße 34 63303 Dreieich Erbbaugrundstück: Gemarkung Kalbach, Flur 12, Nr. 224 hält 1.648 m2 Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: 5 % vom halben Bodenrichtwert (BRW 670,00 €/m2) somit jährlich 27.604, € Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: a) Barrierefreiheit und Bauverpflichtung in Passivhausbauweise. Sollte die Passivhausbauweise nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz erhält, als die im Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. b) Ein Anteil von 30% der Wohnungen sind als geförderter Wohnungsbau zu errichten c) Eine Aufteilung in Einzelerbbaurechte wird ausgeschlossen. d) Sofern an dem Grundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für den Bereich des Erbbaugrundstücks 670,-- €/m2 basierend auf einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und einer WGF von 1,4 beträgt.
  3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 203.181,86 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Durch das Umlegungsverfahren Heddernheim-Nord wurden der Stadt Grundstücke zur Bebauung zugeteilt. Das Grundstück Gemarkung Kalbach Flur 12 Nr. 224 soll im Erbbaurecht vergeben werden. Für das Erbbaugrundstück wurde ein Ausbietungsverfahren durchgeführt. Die Vergabeabsicht wurde in der Presse am 28.04.2012 ausgeschrieben. Bei dem Vergabeverfahren wurden vier Angebote abgegeben. Der zunächst Höchstbietende war später von seinem Angebot zurückgetreten, sodass ein Nachbietungsverfahren erfolgen musste. In diesem Verfahren erhielt die GWG Immobilien GmbH & Co.KG den Zuschlag, da sie das höchste Gebot im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungen abgegeben hatte. Die Vergabe des Erbbaurechts an die GWG Immobilien GmbH & Co.KG war bereits in 2015 in die Wege geleitet. Das Verfahren wurde dann zur magistratsinternen Prüfung einer anderweitigen Nutzung der Fläche zeitweise ausgesetzt. Diese Überlegungen sind zwischenzeitlich hinfällig geworden. Die GWG hat weiterhin großes Interesse am Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Sie plant den Bau von Mietwohnungen als Geschosswohnungsbau. Die städtischen Anforderungen zum Passivhausstandard und einem Anteil von gefördertem Wohnraum werden dabei eingehalten. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 1.610.020,55 €. Anlage _Plaene_Gemarkung_Kalbach (ca. 5,2 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 05.07.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Juli 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 14 · 18.08.2017
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 136 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 29.08.2017
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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