Aufnahme von zehn Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 17.200.000 Euro
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Vortrag des Magistrats vom 18.08.2014, M 134
Betreff: Aufnahme von zehn Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 17.200.000 Euro
- Es dient zur Kenntnis, dass die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen der Stadt Frankfurt am Main auf Veranlassung des Landes zwei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und acht Darlehen aus der Abteilung C zur Mitfinanzierung der folgenden Maßnahmen gewährt hat: a) 1.500.000 EUR: Sanierung und Dachausbau Klingerschule b) 1.000.000 EUR: Sanierung und Raumoptimierung Lessing-Gymnasium, Nordflügel c) 5.000.000 EUR: Dahlmannschule, Abriss und Neubau der Grundschule, Zweifeldsporthalle und Schwimmbad d) 1.500.000 EUR: Erweiterung einer Kindertageseinrichtung in Kalbach e) 2.500.000 EUR: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Höchst, Windthorststraße f) 1.500.000 EUR: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nied-Ost, Birminghamstraße g) 500.000 EUR: e Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Ackermannwies h) 400.000 EUR: Sportanlage Beckerwiese, Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld i) 800.000 EUR: Sportanlage Riedstadion, Bergen-Enkheim, Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenfeld und Bau einer Kunststofflaufbahn j) 2.500.000 EUR: Verkehrliche Erschließung Frankfurter Ostend (Hanauer Landstraße Ost) Bei den Darlehen zu a) und b) handelt es sich um Darlehen mit Ansparverpflichtung (Hessischer Investitionsfonds Abt. B); die Darlehen zu c) bis j) sind zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen (Hessischer Investitionsfonds Abt. C).
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main die unter a) und b) aufgeführten Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Ansparverpflichtung: 20 % des Darlehensbetrages, anzusparen in 8 gleichen Halbjahresraten Auszahlungszeitpunkt: 01.01.2018 Auszahlung: 100 % Zinsen: zinsfrei Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: seitens der Gläubigerin nur bei Vertragsverletzung kündbar, seitens der Stadt jederzeit ganz oder teilweise rückzahlbar; Teilrückzahlungen werden zur Verkürzung der Laufzeit verwendet.
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main die unter c) bis j) aufgeführten Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Auszahlung: 100 % Auszahlungstermin: 01.10.2014 Zinsen: 1,8 % p.a., zahlbar halbjährlich nachträglich Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: das ordentliche Kündigungsrecht ist beiderseits ausgeschlossen
- Die zu leistenden Ansparraten sind bei der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu verausgaben.
- Die Darlehen sind in dem für die Auszahlung vorgesehenen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu vereinnahmen. Begründung: Der Stadt Frankfurt am Main wurden aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C insgesamt zehn Darlehen in Höhe von insgesamt 17.200.000 EUR zur Mitfinanzierung der unter Ziffer I. a) bis j) genannten Investitionsmaßnahmen gewährt. Eventuell kann eine Änderung des Verwendungszwecks auf Antrag erfolgen. Mit Vertrag vom 30.09.2005 hat das Land Hessen aufgrund einer Änderung des Investitionsfondsgesetzes das nicht rechtsfähige Sondervermögen "Hessischer Investitionsfonds" als Stille Einlage in die Landesbank Hessen-Thüringen eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, mit der jährlich für die Stille Einlage von der Landesbank an das Land zu zahlenden Vergütung, die dem weiter bestehenden Fonds zuzuführen ist, eine neue Abteilung C einzurichten. Aus dieser Abteilung C werden Zinsverbilligungen für Kapitalmarktdarlehen gewährt. Hieraus resultiert eine Verzinsung dieser Darlehen von 1,8 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit und damit eine Zinsersparnis von rd. 0,20% p.a. im Vergleich zu einem Kapitalmarktdarlehen. Mit der Abwicklung der Darlehensverträge ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen - Thüringen Girozentrale betraut. Das gesamte Antragsvolumen der Stadt Frankfurt am Main für das Programm 2014 belief sich auf rd. 80,4 Mio. EUR. Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel konnte jedoch nicht allen Anträgen entsprochen werden bzw. die Mittel nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.08.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. August 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.09.2014 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.