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Förderung des Wohnungsbaus Gewährung eines Darlehens i. H. v. 1.244.450 Euro an die ABG Frankfurt Holding für ein Projekt in Offenbach am Main

Vorlagentyp: M
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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 132

Betreff: Förderung des Wohnungsbaus Gewährung eines Darlehens i. H. v. 1.244.450 Euro an die ABG Frankfurt Holding für ein Projekt in Offenbach am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8962 (M 202) I. Abweichend von Ziffer 4.2.1 der geltenden Förderrichtlinien wird der ABG Frankfurt Holding GmbH, im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen, für die Errichtung von 32 Wohnungen in 63065 Offenbach am Main, Christian-Pleß-Straße (ehemaliges MAN Roland Gelände) ein Wohnungsbaudarlehen der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von pauschal 1.244.450,-- € gewährt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen nach den Finanzierungskonditionen des "Frankfurter Programms zur sozialen Mietwohnungsbauförderung" (Ziffer 6.1 der Richtlinien). Die 32 Wohnungen sind für sozialwohnungsberechtigte Haushalte bestimmt, die beim Frankfurter Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registriert sind. II. Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt aus Mitteln des Produktbereichs 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition Nr. 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus -Darlehen. III. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat gemäß § 71 HGO und § 25 HWoFG über die Regelung zur Sicherung der Zweckbestimmung eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Offenbach am Main abschließen wird.

Begründung: A. Zielsetzung Ziel der Förderung ist es, in einem interkommunalen Projekt neuen Wohnraum für Frankfurter sozialwohnungsberechtigte Haushalte zu schaffen. Als wichtiges Projekt regionaler Kooperation in der Wohnungsbauförderung sind 32 der in Offenbach am Main entstehenden Wohnungen für Frankfurter Haushalte bestimmt. Die Kooperation mit der Stadt Offenbach am Main weicht von der Fördervoraussetzung nach den Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen für den Mietwohnungsbau (vgl. Ziffer 4.2.1 - erster Spiegelstrich) ab: Das Fördervorhaben entsteht außerhalb des Stadtgebiets der Stadt Frankfurt am Main. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Bauvorhaben ist ein Projekt der ABG Frankfurt Holding (ABG FH) auf dem früheren Stammsitz des Druckmaschinenherstellers MAN Roland. Das 2004 aufgegebene Werksgelände wurde 2005 in das Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" aufgenommen. Das als Grundlage für den Stadtumbau entwickelte "Integrierte Handlungskonzept" sieht eine Stärkung der Wohnfunktion und Wohnbaulanderschließung des Geländes an der Christian-Pleß-Straße vor. Hierfür wurde 2007 gemeinsam von der Stadt Offenbach am Main und MAN ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse in den 2012 beschlossen Bebauungsplan "Sennefelderstraße/Christian-Pleß-Straße" eingeflossen sind. Die ABG FH errichtet hier einen sechsgeschossigen aufgelockerten Baukomplex mit insgesamt rund 172 Wohnungen in zwölf zusammenhängenden Wohnhäusern. Davon werden 50 Wohnungen verteilt auf vier Gebäude aus dem Hessischen Landesprogramm zur sozialen Wohnraumförderung gefördert und von den Städten Offenbach am Main und Frankfurt am Main komplementär finanziert. Das Wohnungsgemenge wurde einvernehmlich zwischen ABG FH, Offenbach am Main und Frankfurt am Main abgestimmt. Die geförderten Wohnungen verteilen sich gleichmäßig auf dem Areal. Alle Gebäude erhalten die gleiche Architektursprache. Das kommunale Förderdarlehen an die ABG FH teilen sich Offenbach am Main und Frankfurt am Main: - für 18 Wohnungen gewährt die Stadt Offenbach am Main Mittel in Höhe von 700.000 Euro, - für 32 Wohnungen gewährt die Stadt Frankfurt am Main ein Darlehen in Höhe von 1.244.450 Euro. Dies entspricht einer kommunalen Förderung von 38.890 Euro je Wohnung. Mit Gewährung des städtischen Darlehens und den Landesfördermitteln wird die Kaltmiete aller geförderten Wohnungen im Passivhausstandard auf 5,20 €/m2 gesenkt. Für die frei finanzierten Wohnungen soll der Mietzins eine Höhe von ca. 9,50 €/m2 nicht übersteigen. D. Kosten

  1. Investitionsbedarf Städtisches Darlehen in Höhe von 1.244.450,-- €
  2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten 2014/2015: 1.244.450,-- €
  3. Folgeinvestitionen Keine.
  4. Kalkulatorische Verzinsung 1.244.450,-- € x 4,0 % x 0,5 = 28.000,13 €/Jahr.
  5. Jahreserträge 1.244.450,-- € x 0,3 % Verwaltungskostenbeitrag = 3.733,35 €/Jahr. 1.244.450,-- € x 0,5 % Zinsen = 6.222,25 €/Jahr.
  6. Leistungen Dritter Bezogen auf den Finanzierungsbeitrag der Stadt Frankfurt am Main: keine Bezogen auf das Bauvorhaben insgesamt: Das Land Hessen stellt Fördermittel zur Verfügung, die durch die Stadt Offenbach am Main beantragt wurden. Die ABG FH investiert mindestens 15 % der Gesamtkosten aus Eigenkapital. Die Stadt Offenbach a.M. fördert 18 WE in diesem Bauvorhaben. 7. stellenplanmäßige Auswirkungen Keine.
  7. Sonstiges entfällt Anlage 1_Gelaende_Luftbild (ca. 1,9 MB) Anlage 2_Lageplan (ca. 272 KB) Anlage 3_Ansicht_1 (ca. 3,8 MB) Anlage 4_Ansicht_2 (ca. 143 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. August 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.09.2014 im KAV angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 15.09.2014
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 23.09.2014
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 25.09.2014
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)

KAV
Sitzung 21 · 29.09.2014
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 132 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5091,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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