Neubau Marieninsel Errichtung eines ampelgesteuerten Fußgängerüberwegs Antrag auf Fällung von 4 Bäumen in der Taunusanlage
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 30.07.2018, M 131
Betreff: Neubau Marieninsel Errichtung eines ampelgesteuerten Fußgängerüberwegs Antrag auf Fällung von 4 Bäumen in der Taunusanlage
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Grünanlage Taunusanlage angrenzend an die Straße Taunusanlage 9/10 beabsichtigt ist, die in der öffentlichen Grünfläche vorhandenen sieben Bäume (Nr. 7 bis 13 des Bestands- und des Eingriffsplans, siehe Anlage) zu fällen. Es handelt sich um folgende Bäume:
- Acer campestre, Feldahorn (Nr. 7) Stammumfang 0,4 m/0,4 m (2-stämmig)
- Acer campestre, Feldahorn (Nr. 8) Stammumfang 0,5 m/0,4 m/0,3 m (3-stämmig)
- Acer campestre, Feldahorn (Nr. 9) Stammumfang 0,5 m)
- Acer pseudoplatanus, Bergahorn (Nr. 10) Stammumfang 0,3 m/0,2 m (2-stämmig))
- Acer pseudoplatanus, Bergahorn (Nr. 11) Stammumfang 0,5 m/0,4 m (2-stämmig)
- Aesculus hippocastanum, Kastanie (Nr. 12) Stammumfang 0,5 m)
- Acer campestre, Feldahorn (Nr. 13) Stammumfang 0,4 m/0,3 m/0,3 m (3-stämmig) Im Rahmen des Projektes "Marieninsel", das die Errichtung der beiden Hochhausgebäude Marienturm (Taunusanlage 9/10) und Marienforum (Mainzer Landstraße 1) beinhaltet, wurde 2015 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der städtebauliche Vertrag beinhaltet auch den Bau eines neuen, ampelgesteuerten Fußgängerüberwegs über die Straße Taunusanlage. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt über Pecan Development GmbH, in Vertretung der Projektgesellschaft Marieninsel Ost GmbH & Co. KG und der Projektgesellschaft Marieninsel West GmbH & Co. KG. Durch die geplante Errichtung des ampelgesteuerten Fußgängerüberwegs über die Straße Taunusanlage in die Grünanlage Taunusanlage können die Bäume nicht erhalten werden. Die Bäume stehen innerhalb eines ca. 4 m breiten Streifens entlang der Grenze zur Straße Taunusanlage im westlichen Bereich der Grünanlage Taunusanlage. Für den Bau des Fußgängerüberwegs wird ein neuer Eingang in die Grünanlage Taunusanlage geschaffen. Die Laubbäume Nr. 7, 8, 11 und 13 haben einen Stammumfang von mehr als 0,60 m und fallen daher unter die Baumschutzsatzung. Für die Fällung dieser vier Bäume ist somit ein Stadtverordnetenbeschluss erforderlich. Die Bäume Nr. 9, 10 und 12 weisen geringere Stammumfänge auf.
- Der Fällung der genannten Bäume (Nr. 7, 8, 11 und 13) wird zugestimmt.
- Alle der nachfolgend genannten Bäume bilden eine Baumgruppe. Keiner der Bäume befindet sich in einer Einzelstellung. Die Bäume besitzen einen vitalen Zustand. Alle Bäume weisen jedoch einseitige Kronenentwicklungen sowie teilweise Gabelungen im unteren Stammbereich auf (siehe Anlage 3 - Foto).
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Fällungen auf öffentlichem Gelände, Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe vorgenommen werden. Begründung: Die Bäume befinden sich im zukünftigen Eingangsbereich der Grünanlage Taunusanlage. Durch die Errichtung eines ampelgesteuerten Fußgängerüberwegs ist der neue Eingangsbereich notwendig. Eine Erhaltung der Bäume an dieser Stelle ist nicht möglich. Anlage 1_Uebersichtskarte (ca. 579 KB) Anlage _2_Eingriffsplan (ca. 317 KB) Anlage _3_Foto (ca. 2,3 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.08.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Juli 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, LINKE., PARTEI und U.B. gegen 2 SPD, CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)