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Genehmigung von Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus-, SARS-CoV-2-Krise im Produktbereich 20 Bildung

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt Maßnahmen zur Abmilderung der finanziellen und gesellschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie vor. Diese umfassen unter anderem Überbrückungsgelder für Fahrdienstleister und Essensversorger sowie die Fortzahlung von Betriebskostenzuschüssen. Ziel ist es, die Infrastruktur der Bildungseinrichtungen in Frankfurt am Main zu sichern und eine schnelle Wiederaufnahme des Regelbetriebs zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Im Rahmen der Corona-Krise wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um gesellschaftliche und finanzielle Folgen und Auswirkungen für die Stadt Frankfurt am Main so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören die folgenden Maßnahmen:
    • a)Überbrückungsgeld Fahrdienstleister Schülerbeförderung (Produktgruppe 20.01) Zur Gewährleistung einer schnellen Wiederaufnahme des Fahrbetriebs bei Schulöffnung nach dem Lockdown, wird den Fahrdienstleistern der Schülerbeförderung ein Überbrückungsgeld i. H. v. ca. 900.000 € zunächst für den Zeitraum März-April 2020 gewährt.
    • b)Übergangsgelder Essensversorgung (Produktgruppe 20.01) Zur Gewährleistung einer schnellen Wiederaufnahme der Essensversorgung bei Schulöffnung nach dem Lockdown, wird den Essensversorger (Caterer, Träger und Kioskbetreiber) zur Sicherung ihres Überlebens ein Übergangsgeld von maximal 305.000 € gezahlt.
    • c)Sonderreinigung an Schulen (Produktgruppe 20.01) Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird die Sonderreinigung an Schulen im Rahmen der Coronaprävention bis zu den Weihnachtsferien 2020 verlängert werden. Dafür werden zusätzlich ca. 910.000 € benötigt.
    • d)Ausfall Elternentgelte (Produktgruppen 20.01, 20.02 und 20.03) Die Elternentgelte im Bereich der Kindertageseinrichtungen des städtischen und der freien Träger, der Kindertagespflege sowie der Betreuung an Schulen wurde in den Monaten April und Mai vollständig, sowie in den Monaten Juni und Juli jeweils zu 50% erlassen. Im entsprechenden Umfang erfolgt ein Ausgleich an Träger bzw. Tagespflegefamilien und führen daher zu Mehraufwendungen im städtischen Haushalt - Für die Kindertageseinrichtungen freier Träger entstehen ggf. Mindererträge in Höhe von rund 5.700.000 € für die Elternentgelte sowie ca. 2.000.000 € für die Essensentgelte. - Dem Eigenbetrieb entfallen durch die Freistellung der Eltern von den Betreuungs- und Verpflegungsentgelten Umsatzerlöse in Höhe von ca. 1.960.000 €. - Für den Ausgleich Elternentgelte in der erweiterten schulischen Betreuung an diverse Träger werden Mehraufwendungen für die Monate April bis Juli 2020 in Höhe von maximal 1.500.000 € entstehen. - Die Elternentgelte der Kindertagespflege wurden für die Monate April und Mai ausgesetzt. Es sind Mindererträge in Höhe von knapp 410.000 € entstanden.
    • e)Weiterzahlung der Betriebskostenzuschüsse sowie Fortzahlung der Geldleistungen an Tagesfamilien (Produktgruppen 20.01 und 20.03) Die Zuschüsse im Bereich der schulischen Maßnahmen, der Kinderbetreuung und der Kindertagespflege wurden aufgrund der geltenden Leistungsvereinbarungen bzw. Zuschussbescheide weitergewährt, auch zur Gewährleistung einer schnellen Wiederaufnahme der Kinderbetreuung nach dem Lockdown bzw. einer schrittweisen Wiederaufnahme nach den Corona-Verordnungen des Landes. - Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden im
  2. Quartal 2020 86.986.778,52 € ausgezahlt. - Die Zahlungen für die Projektförderungen im Bereich der schulischen Maßnahmen betrugen 14.060.352,69 €. - Die Geldleistungen in Höhe von 2.035.000,00 € wurden in der Kindertagespflege für die Monate April und Mai 2020 fortgezahlt.
    • f)Frankfurter Schullandheim Wegscheide (Produktgruppe 20.01) Voraussichtlich wird ein Fehlbetrag von rund 410.000 € entstehen. Der städtische Zuschuss an das Schullandheim wird um den tatsächlichen Fehlbetrag, abzüglich aller durch Bund und Land erstatteten Beträge, erhöht.
    • g)Musikschule (Produktgruppe 20.04) Die Musikschule Frankfurt am Main e.V. hat bedingt durch die derzeitige Corona-Pandemie einen Mehrbedarf für das laufende Jahr in Höhe von ca. 310.000 €. Dieser setzt sich zusammen aus Mehrausgaben (hauptsächlich zur Erfüllung der Hygienestandards) und Mindereinnahmen beim Schulgeld. Der städtische Zuschuss wird um den tatsächlichen Fehlbetrag, abzüglich aller durch Bund oder Land erstatteten Beträge, erhöht.
    • h)Stadtbibliothek (Produktgruppe 20.07) Die mit einem gültigen Bibliotheksausweis verbundenen Nutzungsmöglichkeiten waren von Mitte März bis Ende Mai nur sehr eingeschränkt gegeben. Deshalb wurden alle in dieser Zeit ablaufenden Ausweise bis
  3. Mai 2020 kostenfrei verlängert. Hierdurch ist der Stadtbücherei ein Ertragsausfall in der PG 20.07 in Höhe von rund 100.000 € entstanden.

Begründung

A. Zielsetzung

zu a) Überbrückungsgeld Fahrdienstleister Schülerbeförderung Ein Rechtsanspruch auf das Überbrückungsgeld besteht nicht. Alternativ hätten die bestehenden Verträge fristlos gekündigt werden können, mit der Folge, dass die Verträge hätten neu ausgeschriebenen werden müssen. Da die Fahrdienste allerdings nach Wiedereröffnung der Schulen sofort benötigt wurden, wurde allen Fahrdienstleistern eine mit dem Rechtsamt abgestimmte Vertragsergänzung vorgeschlagen. Die Höhe der mit den Vertragspartnern abzuschließenden Pauschalen bzw. sonstigen Zahlungsbeträge sind durch das Stadtschulamt im Rahmen der Einzelfallprüfung zu ermitteln. Um eine Überkompensation zu vermeiden, werden die dem jeweiligen Fahrdienstleister gewährten Bundes- und/oder Landesmittel (Kurzarbeitergeld etc.) bei der Ermittlung des Überbrückungsgeldes in vollem Umfang in Abzug gebracht. Wenn alle Fahrten stattgefunden hätten, wären ca. 660.000 € zu zahlen gewesen. Die Zahlung des Überbrückungsgeldes erfolgt aus für die Schülerbeförderung veranschlagten Haushaltsmitteln.

B. Alternativen

zu b) Übergangsgelder Essensversorgung: In der Folge des ausgesetzten Schulbetriebes waren keine Leistungen der Caterer erforderlich und somit gab es auch keine Zahlungen an die entsprechenden Unternehmen. Dies bedeutet einen vollständigen Einnahmeeinbruch, da weder die Elternanteile noch die entsprechenden Zuschüsse der Stadt Frankfurt am Main durch die Caterer abgerufen werden konnten. Um das wirtschaftliche Überleben der Auftragnehmer zu sichern, wurde für den Zeitraum der Schulschließung ein Übergangsgeld für die Essensversorger (Caterer bzw. Träger und Kioskbetreiber) gewährt, von dem erhaltenen Bundes- und Landesmittel der Essensversorger (Kurzarbeitergeld etc.) in Abzug gebracht wurden. Als Referenzmonat für die Essensanzahl diente der Februar 2019, da dieser Monat keine Feiertage oder Ferienzeiten hatte und somit die regulären 20 Verpflegungstage beinhaltete. Das Übergangsgeld für den Zeitraum 16.03.2020 - 18.05.2020 beträgt maximal 1.122.000,00 €. Wenn die Essensversorgung möglich gewesen wäre, wären hierfür rd. 2.843.000 € angefallen. Die Zahlung der Übergangsgelder erfolgt aus für die Bezuschussung von Schüleressen veranschlagten Haushaltsmitteln.

C. Lösung

zu c) Sonderreinigung an Schulen: Seit dem sukzessiven Schulstart im April erfolgen Sonderreinigungen an Schulen zwecks Coronaprävention. Die Sonderreinigungen sollen nach den Schulöffnungen im Regelbetrieb bis zu den Weihnachtsferien 2020 verlängert werden um das Risiko möglicher Corona-Ausbrüche zu minimieren. Insgesamt fallen dadurch ca. 910.000 € Mehraufwendungen an.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

zu d) Ausfall Elternentgelt: Auf Grund der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus von 13. März 2020 konnten Kinder seit dem 16.03.2020 nicht in Kindertagesstätten und an Kindertagespflegestellen betreut werden. Zunächst wurde lediglich eine Notbetreuung aufrechterhalten, seit 25.05.2020 wurde in den Tagespflegestellen der Regelbetrieb wiederaufgenommen. In den Kindertageseinrichtungen wurde ab 02.06.2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb und ab dem 06.07.2020 der normale Regelbetrieb aufgenommen. Die Eltern konnten das Leistungsangebot seit 16.03.2020 nicht bzw. nur eingeschränkt nutzen. Zur Abmilderung der Härten für Eltern wurde das Elternentgelt für kommunal finanzierte Kindertageseinrichtungen für die Monate April und Mai 2020 zu 100%, für die Monate Juni und Juli 2020 zu 50% erlassen. Der Umgang mit den Einnahmeausfällen im Bereich des Essensentgelts erfolgte analog. Dies galt auch für diejenigen Eltern, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu systemrelevanten Berufsgruppen die Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten. Da die Familien aufgrund der geschlossenen Schulen und KT's in großen Teilen bereits ihren Jahresurlaub aufgebraucht hatten, mussten viele von ihnen während der vertraglich vereinbarten Schließzeiten eine andere Betreuung für die Kinder organisieren und waren somit finanziell doppelt belastet. Daher wurde auch für den Monat Juli nochmals 50% der Elternentgelte erlassen. Analog der Elternentgelte in Kindertageseinrichtungen gibt es für die schulische Betreuung einen Ausgleich. Die Elternentgelte werden je nach wirtschaftlicher Situation teilweise durch das Jugend- und Sozialamt übernommen (sog. Wirtschaftliche Jugendhilfen). Diese werden entweder an die Eltern gewährt oder ggf. auch direkt an die Träger gezahlt. Durch den Verzicht auf Elternentgelte entfiel auch für das Jugend- und Sozialamt die Rechtsgrundlage zur Gewährung der entsprechenden Wirtschaftlichen Jugendhilfe, so dass den Trägern ein entsprechender Ausgleich zu gewähren ist. Der Ausgleich der Elternentgelte erfolgt auf Antrag direkt an die Träger. Dies ermöglicht eine getrennte Ausweisung und Identifikation der zusätzlichen Aufwendungen. Wenn die entstandenen Mindererträge beim Eigenbetrieb am Jahresende aus noch vorhandenen Mitteln im Erfolgsplan ausgeglichen werden können, erfolgt keine weitere Bezuschussung durch die Stadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Ältestenausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20 Bildung

Ausgaben 2025: 1.044 Mio € · im Antragsjahr 2021 927 Mio € — preisbereinigt -5 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 202
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 12 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 28.01.2021
TO II, TOP 116
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 12 auf die Tagesordnung II der 51. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Ältestenausschusses
Sitzung 48 · 28.01.2021
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 12 auf die Tagesordnung II der 51. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

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