Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 23, Flurstück 85/3 tlw., Heinrich-Hopf-Straße
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Vortrag des Magistrats vom 24.06.2016, M 129
Betreff: Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 23, Flurstück 85/3 tlw., Heinrich-Hopf-Straße Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Druckhaus Kurz GmbH Flurscheideweg 14 65936 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 23, Flurstück 85/3 hält 4.864 m2, davon eine Teilfläche von ca. 2.125 m2. Die Teilfläche ist im Lageplan rot umrandet.
Kaufpreis: 210,00 €/m2, für ca. 2.125 m2 somit insgesamt ca. 446.250,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten trägt jede Vertragspartei für sich. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand unbebaut innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Die Verpflichtung wird durch ein dingliches Vorkaufsrecht abgesichert.
Bauverpflichtung: Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von vier Jahren nach Beurkundung das Bauvorhaben zu errichten und den Betrieb an dem Standort aufzunehmen. Falls die Frist nicht eingehalten wird, hat die Stadt ein Rückerwerbsrecht. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so verkauft, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), von Belastungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG). und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 300,00 €/m2 auf der Basis gemischter Bauflächen (Bürohäuser) beträgt. Eine Stellungnahme zur Bodenwerteinschätzung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte vom 14.10.2014 weist für die Fläche einen Bodenwert von 210,00 € aus.
Begründung: Die Druckhaus Kurz GmbH ist eine in Sossenheim ansässige Firma im Bereich Offset-Digitaldruck, Textildruck und Werbetechnik. Das in dritter Generation betriebene Unternehmen beschäftigt derzeit fünf Mitarbeiter sowie weitere geringfügig Beschäftigte. Mit der Verlagerung des Unternehmenssitzes beabsichtigt die Druckhaus Kurz GmbH die Expansion und den Aufbau einer weiteren Abteilung (Siebdruck). Im Rahmen dieser Entwicklung soll die Anzahl der Mitarbeiter erhöht werden. Um die angespannte Verkehrssituation im Gewerbegebiet Sossenheim zu umgehen, findet die An- und Auslieferung von Waren außerhalb der Hauptverkehrszeiten statt. Dem Unternehmen wurde das Kaufgrundstück zunächst entsprechend der städtischen Vorgaben als Erbbaurecht angeboten. Das wurde aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Für das Druckhaus Kurz kommt lediglich der Kauf des Grundstücks infrage. Der Verkauf erfolgt zu dem für einfache Gewerbebetriebe an der Westerbachstraße ausgewiesenen Bodenrichtwert, der in Abstimmung mit der kommunalen Wertermittlungsstelle für vergleichbare Nutzungen auch im Bereich des Gewerbegebiets Sossenheim herangezogen werden kann. Das Grundstück wurde mehreren Interessenten angeboten. Die Firma Druckhaus Kurz hat sich daraufhin als einzige zurückgemeldet und dem Kaufangebot zugestimmt. Maßstab 1:500
Gemarkung Sossenheim Flur 23, Flurstück 85/32 Maßstab 1:2000
Gemarkung Sossenheim Flur 23, Flurstück 85/32Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.06.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juni 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.09.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)