Bauvorhaben Sportanlage Brühlwiese - Bau von 2 Soccer Courts
Zusammenfassung
Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von zwei Soccer Courts auf der Sportanlage Brühlwiese vor, um dem steigenden Bedarf des Vereins SV Heddernheim und des FC Croatia gerecht zu werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist in Höhe von insgesamt 498.930,71 € geplant und soll im Jahr 2026 beginnen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Bauvorhaben von zwei Soccer Courts auf der Sportanlage Heddernheim - Brühlwiese wird zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln.
- Die Mittel für die Maßnahme in Höhe von insgesamt 498.930,71,00 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 'Sportstätten' in Höhe von 500.000,00 € für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. Die Beschlussfassung über die oben genannten Mittel kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die entsprechenden Mittel für die Maßnahme im Haushalt 2026 genehmigt werden. Die Bauausführung ist in den Jahren 2026 bis 2027 vorgesehen.
- Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren ist mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 24.946,54 € zu rechnen. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 5.612,97 € pro Jahr.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Sportpark Stadion GmbH hat einen Entwurf für die Baumaßnahme erstellt. Auf dem Gelände der Sportanlage Brühlwiese sollen 2 Soccer-Courts (Kleinspielfelder mit Bande) in die bestehende Sportanlage integriert werden. Da keine Freiflächen für die Maßnahme zur Verfügung stehen, ist geplant das vorhandene Naturrasenspielfeld der Sportanlage (Flurstück 402/6) zu verkleinern.
Die bestehende Spielfeldlänge wird um ca. 10 m reduziert.
B. Alternativen
Alternative Planungen lassen sich auf dem Grundstück nicht wirksam umsetzen. Die vorliegende Entwurfsplanung stellt die sinnvollste Ausführungsvariante dar.
C. Lösung
Zur Platzierung der beiden Soccer-Courts mit einer Spielfeldgröße von je 20 m x 13 m wird das Versetzen der Spielfeldeinbauten sowie eine neue Positionierung des Ballfangzaunes auf dem bestehenden Naturrasenspielfeldes notwendig. Des Weiteren sind die bestehenden Einbauten, wie Beregnung, Fußballtor usw. nach Norden zu versetzen.
Die neu geplanten Sport- und Einfassungsflächen erhalten einen wasserdurchlässigen Aufbau bzw. Regenwasser wird vor Ort versickert.
Da die geplanten Spielfelder nicht nur am Tag, sondern auch intensiv in den Abendstunden genutzt werden, erhalten sie zusätzlich eine Trainingsbeleuchtung.
Als Kunstrasenbelag sollte ein Produkt für eine hohe Nutzungsintensität zur Ausführung kommen. Die Fasern sollten aus einem Mix aus geraden sowie gekräuselten Fasern und einem Faserkern sein, diese Eigenschaften verfügen über eine hohe Belastbarkeit. Unter Berücksichtigung des nachhaltigen Einsatzes von Kunststoffen sollte ein recycelter Kunstrasen zur Ausführung kommen. Als Füllmaterial kann ein geeigneter Sand verwendet werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2026 im Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)