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Verkauf einer Arrondierungsfläche zur Carl-Benz-Straße 31-33

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.07.2011, M 127

Betreff: Verkauf einer Arrondierungsfläche zur Carl-Benz-Straße 31-33

  1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Henseler/Schneider Frankfurter Grundstücks GbR, Bad Breisig Grundstück: Gemarkung Fechenheim, Flur 18 Nr. 16/80 Teilfläche von ca. 888 m2 Kaufpreis: 110.-- €/m2; für 888 m2 somit vorläufig 97.680,00 € Besondere Bedingungen a) Nutzungsbeschränkung auf industrielle, gewerbliche oder großkaufmännische Nutzung b) Nachzahlungsverpflichtung für den Fall der planungsrechtlich zulässigen höheren baulichen Ausnutzung des Grundstücks und/oder Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Stellplatznachweises Kosten und Steuern gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Projektdef. Nr. 5.001410 Grunderwerb und Freimachung (2007 - 2013)
  2. Es dient zu Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für baureifes Land im Gewerbe- und Industriegebiet im Bereich des Kaufgrundstückes 200,00 €/m2 beträgt. Das Grundstück ist als ehemalige Verkehrsfläche (Hafenbahntrasse) aufgrund des Zuschnitts nicht eigenständig bebaubar. Aus diesem Grund wurde vom ausgewiesenen Richtwert abgewichen und mit dem Käufer darüber Einigkeit erzielt. Begründung: Der Käufer ist Eigentümer der Gewerbeliegenschaft Carl-Benz-Str. 31-33. Die Teilfläche des städtischen Grundstückes soll zur Arrondierung der privaten Gewerbefläche hinzuerworben werden. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine ehemalige Verkehrsfläche (Hafenbahntrasse), die gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt von Bahnbetriebszwecken freigestellt ist. Die ehemalige Bahntrasse ist wegen des Grundstückszuschnitts nicht eigenständig bebaubar. Aus diesem Grund wurde vom ausgewiesenen Richtwert abgewichen. Es wird vertraglich eine Nachzahlungsverpflichtung vereinbart für den Fall der planungsrechtlich zulässigen höheren baulichen Ausnutzung des Grundstücks und/oder der Verwendung des Grundstückes für Zwecke des Stellplatznachweises. Anlage 1 (ca. 376 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 13.07.2011

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Juli 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.08.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 3 · 15.08.2011
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 127 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 23.08.2011
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
LinkeBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 25.08.2011
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
LinkeBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE. und Bunte (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung