Verkauf einer Arrondierungsfläche zur Carl-Benz-Straße 31-33
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 11.07.2011, M 127
Betreff: Verkauf einer Arrondierungsfläche zur Carl-Benz-Straße 31-33
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Henseler/Schneider Frankfurter Grundstücks GbR, Bad Breisig Grundstück: Gemarkung Fechenheim, Flur 18 Nr. 16/80 Teilfläche von ca. 888 m2 Kaufpreis: 110.-- €/m2; für 888 m2 somit vorläufig 97.680,00 € Besondere Bedingungen a) Nutzungsbeschränkung auf industrielle, gewerbliche oder großkaufmännische Nutzung b) Nachzahlungsverpflichtung für den Fall der planungsrechtlich zulässigen höheren baulichen Ausnutzung des Grundstücks und/oder Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Stellplatznachweises Kosten und Steuern gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Projektdef. Nr. 5.001410 Grunderwerb und Freimachung (2007 - 2013)
- Es dient zu Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für baureifes Land im Gewerbe- und Industriegebiet im Bereich des Kaufgrundstückes 200,00 €/m2 beträgt. Das Grundstück ist als ehemalige Verkehrsfläche (Hafenbahntrasse) aufgrund des Zuschnitts nicht eigenständig bebaubar. Aus diesem Grund wurde vom ausgewiesenen Richtwert abgewichen und mit dem Käufer darüber Einigkeit erzielt. Begründung: Der Käufer ist Eigentümer der Gewerbeliegenschaft Carl-Benz-Str. 31-33. Die Teilfläche des städtischen Grundstückes soll zur Arrondierung der privaten Gewerbefläche hinzuerworben werden. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine ehemalige Verkehrsfläche (Hafenbahntrasse), die gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt von Bahnbetriebszwecken freigestellt ist. Die ehemalige Bahntrasse ist wegen des Grundstückszuschnitts nicht eigenständig bebaubar. Aus diesem Grund wurde vom ausgewiesenen Richtwert abgewichen. Es wird vertraglich eine Nachzahlungsverpflichtung vereinbart für den Fall der planungsrechtlich zulässigen höheren baulichen Ausnutzung des Grundstücks und/oder der Verwendung des Grundstückes für Zwecke des Stellplatznachweises. Anlage 1 (ca. 376 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 13.07.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Juli 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.08.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE. und Bunte (= Ablehnung)