Bauvorhaben Sportanlage Hügelstraße - Bau von 3 Soccer Courts
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Im Rahmen des Vorschlags soll die Sportanlage Hügelstraße durch den Bau von drei Soccer Courts erweitert werden. Dies ist notwendig, um dem steigenden Bedarf des Vereins Victoria Preußen, insbesondere im Jugendbereich, zu entsprechen. Die Maßnahme ist entscheidend für die künftige sportliche Nutzung der Anlage und wird voraussichtlich bis Ende 2027 umgesetzt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hügelstraße — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ergänzende Beschilderung an der Einfahrt zur Fontanestraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Lärmblitzer für den Verbindungstunnel zwischen Platenstraße und Hügelstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Hügelstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Bauvorhaben von drei Soccer Courts auf der Sportanlage Hügelstraße wird zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln.
- Die Mittel für die Maßnahme in Höhe von insgesamt 609.423,63 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" in Höhe von 800.000,00 € für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. Die Beschlussfassung über die oben genannten Mittel kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die entsprechenden Mittel für die Maßnahme im Haushalt 2026 genehmigt werden. Die Bauausführung ist in den Jahren 2026 bis 2027 vorgesehen.
- Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren ist mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 30.471,18 € zu rechnen. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 6.856,01 € pro Jahr.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Sportpark Stadion GmbH hat einen Entwurf für die Baumaßnahme erstellt. Auf dem Gelände der Sportanlage Hügelstraße sollen 3 Soccer-Courts (Kleinspielfelder mit Bande) in die bestehende Sportanlage integriert werden. Für die Platzierung der drei Soccer-Courts mit einer Spielfeldgröße von je 20 m x 13 m steht ein Grünstreifen zwischen dem Kunstrasen-Spielfeld (Süd) und Naturrasen-Spielfeld (Nord) zur Verfügung. Eine Nutzung dieser Fläche hat den Vorteil, dass keine Sportrasenfläche des Bestandes reduziert werden muss. Des Weiteren können drei bestehende Flutlichtmasten genutzt werden.
B. Alternativen
Alternative Planungen lassen sich auf dem Grundstück nicht wirksam umsetzen. Die vorliegende Entwurfsplanung stellt die sinnvollste Ausführungsvariante dar.
C. Lösung
Der bestehende Grünstreifen, der die beiden bestehenden Spielfelder trennt, steht für den Bau der 3 Spielfelder zur Verfügung. Dazu kann der vorhandene Ballfangzaun weiter genutzt werden. Da die geplanten Spielfelder nicht nur am Tag, sondern auch intensiv in den Abendstunden genutzt werden, erhalten sie zusätzlich eine Trainingsbeleuchtung.
Als Kunstrasenbelag sollte ein Produkt für eine hohe Nutzungsintensität zur Ausführung kommen. Die Fasern sollten aus einem Mix aus geraden sowie gekräuselten Fasern und einem Faserkern sein, diese Eigenschaften verfügen über eine hohe Belastbarkeit. Unter Berücksichtigung des nachhaltigen Einsatzes von Kunststoffen sollte ein recycelter Kunstrasen zur Ausführung kommen. Als Füllmaterial kann ein geeigneter Sand verwendet werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2026 im Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)