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Bauvorhaben Sportanlage Hügelstraße - Bau von 3 Soccer Courts

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Im Rahmen des Vorschlags soll die Sportanlage Hügelstraße durch den Bau von drei Soccer Courts erweitert werden. Dies ist notwendig, um dem steigenden Bedarf des Vereins Victoria Preußen, insbesondere im Jugendbereich, zu entsprechen. Die Maßnahme ist entscheidend für die künftige sportliche Nutzung der Anlage und wird voraussichtlich bis Ende 2027 umgesetzt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hügelstraße — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Bauvorhaben von drei Soccer Courts auf der Sportanlage Hügelstraße wird zugestimmt.
  2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln.
  3. Die Mittel für die Maßnahme in Höhe von insgesamt 609.423,63 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" in Höhe von 800.000,00 € für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. Die Beschlussfassung über die oben genannten Mittel kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die entsprechenden Mittel für die Maßnahme im Haushalt 2026 genehmigt werden. Die Bauausführung ist in den Jahren 2026 bis 2027 vorgesehen.
  4. Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren ist mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 30.471,18 € zu rechnen. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 6.856,01 € pro Jahr.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Sportpark Stadion GmbH hat einen Entwurf für die Baumaßnahme erstellt. Auf dem Gelände der Sportanlage Hügelstraße sollen 3 Soccer-Courts (Kleinspielfelder mit Bande) in die bestehende Sportanlage integriert werden. Für die Platzierung der drei Soccer-Courts mit einer Spielfeldgröße von je 20 m x 13 m steht ein Grünstreifen zwischen dem Kunstrasen-Spielfeld (Süd) und Naturrasen-Spielfeld (Nord) zur Verfügung. Eine Nutzung dieser Fläche hat den Vorteil, dass keine Sportrasenfläche des Bestandes reduziert werden muss. Des Weiteren können drei bestehende Flutlichtmasten genutzt werden.

B. Alternativen

Alternative Planungen lassen sich auf dem Grundstück nicht wirksam umsetzen. Die vorliegende Entwurfsplanung stellt die sinnvollste Ausführungsvariante dar.

C. Lösung

Der bestehende Grünstreifen, der die beiden bestehenden Spielfelder trennt, steht für den Bau der 3 Spielfelder zur Verfügung. Dazu kann der vorhandene Ballfangzaun weiter genutzt werden. Da die geplanten Spielfelder nicht nur am Tag, sondern auch intensiv in den Abendstunden genutzt werden, erhalten sie zusätzlich eine Trainingsbeleuchtung.

Als Kunstrasenbelag sollte ein Produkt für eine hohe Nutzungsintensität zur Ausführung kommen. Die Fasern sollten aus einem Mix aus geraden sowie gekräuselten Fasern und einem Faserkern sein, diese Eigenschaften verfügen über eine hohe Belastbarkeit. Unter Berücksichtigung des nachhaltigen Einsatzes von Kunststoffen sollte ein recycelter Kunstrasen zur Ausführung kommen. Als Füllmaterial kann ein geeigneter Sand verwendet werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. September 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2026 im Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 4 · 15.09.2026
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport
Sitzung 1 · 22.09.2026
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)

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