Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Sossenheim, Adolph-Prior-Straße
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Vortrag des Magistrats vom 18.07.2014, M 124
Betreff: Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Sossenheim, Adolph-Prior-Straße
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Hagleitner Hygiene International GmbH A-5700 Zell am See, Lunastraße 5 oder Hagleitner Deutschland GmbH Kaufgrundstück: Gemarkung Sossenheim Flur 20, a) Flurstück 172 Teilfläche von ca. 745 m2 b) Flurstück 174 Teilfläche von ca. 3.910 m2 Kaufpreis: zu a) für cirka 745 m2 7.450,-- € (mithin 10,-- €/m2) zu b) für cirka 3.910 m2 731,170,-- € (mithin 187,-- €/m2) zusammen 738.620,-- € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Vertretungskosten trägt jede Vertragspartei selbst. Besondere Bedingung: Übernahme von Leitungsrechten, Altlastenregelung, Meistbegünstigung (Preisabweichung nach oben bei der Nachbarfläche muss nachgezahlt werden) Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 2014 des Flurstücks für die Gewerbefläche (Rohbauland) 150,-- €/m2 und für die Grünfläche (Gemeinbedarfsfläche) entlang der Autobahn 1,-- €/m2 beträgt. Für baureife Flächen für Bürohäuser weist die aktuelle Richtwertkarte in der Nachbarschaft 300,-- €/m2 im Gewerbegebiet Sossenheim aus. Es konnte für die Gewerbefläche ein Kaufpreis von 187,-- €/m2 und für die private Grünfläche ein solcher von 10,-- €/m2 ausgehandelt werden. Das Verhandlungsergebnis ist entsprechend der Lage des Grundstückes, des Zweckes als Arrondierungsfläche, der baulichen Ausnutzung und im Lichte der beabsichtigten Unternehmensansiedlung außerhalb einer reinen Büronutzung vertretbar. Begründung: Die Firma Hagleitner ist ein österreichisches Unternehmen mit Produktion und Vermarktung von Hygieneartikeln für Hotellerie und Gaststätten, Industrie und Gewerbe. Die Firmenzentrale befindet sich in Zell am See. In Österreich gibt es sechs Standorte und weitere zehn Niederlassungen in den angrenzenden Ländern. Die Deutschlandniederlassungen liegen in Sauerlach bei München, Kirchheim unter Teck und in Nürnberg. Für weitere Details wird auf die firmeneigene Website hagleitner.com verwiesen Wegen der zunehmenden Verkaufserfolge im Rhein-Main-Gebiet ist auch in Frankfurt eine zusätzliche Niederlassung geplant. Gegen preiswertere Konkurrenz aus dem Umland konnte der im Beschlusstext genannte Standort überzeugen. Insbesondere war es dem Käufer wichtig, dass die entstehenden Baulichkeiten - siehe beigefügte Skizzen - von der Autobahn aus zu werblichen Zwecken sichtbar sind. Die in westlicher Richtung liegenden Flächen zur Wilhelm-Fay-Straße hin werden von einem Privatunternehmen hinzuerworben. Der dafür angebotene Preis konnte von der Stadt bedauerlicherweise nicht nachverhandelt werden. Da das geplante Bauwerk sich über privates und städtisches Gelände erstreckt, war auch die Vergabe des Grundstücks im Wege einer Erbbaurechtsbestellung nicht zu vermitteln bzw. nicht zu empfehlen. Neben Büro-, Lager- und Logistikflächen soll auch ein Schulungszentrum für die Außendienstmitarbeiter entstehen. Angedacht ist, mit rd. fünfundzwanzig Mitarbeitern zu starten, eine Aufstockung sei in naher Zukunft zu erwarten. Da die Preisbemessung hier durch eine Drittveräußerung gewissermaßen vorgegeben war und anderenfalls ein Standort außerhalb der Grenzen Frankfurts bevorzugt worden wäre, konnte der aktuelle Bodenrichtwert nicht erreicht werden. Die Stadtverordnetenversammlung mit Ortsbeirat favorisieren eine behutsame Entwicklung des Gewerbegebiets mit mittelständischen Betrieben statt großer Bürokomplexe (§ 8998 vom 11.11.2010 mit M 85 2010 und OA 1157 2010). Damit tendiert die Preisbemessung ohnedies Richtung 200,-- €/m2. Der Abschlag hierauf ist im Lichte der Ansiedlung eines neuen Unternehmens, das auch einfache Arbeitsplätze anbietet, zu rechtfertigen. Ein Verzicht auf die Ansiedlung, wie die OA 1157 nahelegt, erscheint angesichts der vorhandenen Flächenvakanzen in diesem Gebiet nicht interessengerecht. Der Grundstückszuschnitt lässt zudem Raum für eine u. U. notwendige Unternehmensexpansion. Anlage 1_Lageplan (ca. 237 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 365 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 288 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.07.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juli 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.09.2014 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.