Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 16, Flurstücke 205/8 und 270/26
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 123
Betreff: Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 16, Flurstücke 205/8 und 270/26
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Herr Rainer Sperzel Kronthaler Weg 3 65719 Hofheim Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 16, Flurstück 205/8 hält 51 m2 Flurstück 270/26 hält 17 m2 somit insgesamt 68 m2. Kaufpreis: 440,- €/m2 für 68 m2 somit 29.920,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 440,00 EUR/m2 bei einer Nutzung als Wohnbaufläche beträgt. Begründung: Der Käufer ist bereits Eigentümer der beiden benachbarten Grundstücke 204/3 und 201/15. Um eine bessere bauliche Nutzbarkeit des Flurstücks 204/3 zu erreichen, sind die im Eigentum der Stadt stehenden und nicht selbstständig bebaubaren Flurstücke 205/8 und 270/26 erforderlich. Der Verkauf dient zur Arrondierung des Baugrundstücks 204/3. Die geplante Straßenbaumaßnahme auf diesem Grundstück ist aufgegeben. Das zuständige Fachamt hat der Veräußerung zugestimmt. Die Veräußerung erfolgt zum Bodenrichtwert für Wohnbaugrundstücke. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 16, Flurstück 205/8 (rot) Flurstück 270/26 (blau) Maßstab 1:2000 Gemarkung Griesheim Flur 16, Flurstück 205/8 (rot) Flurstück 270/26 (blau)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.07.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juli 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)