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Wiederaufbau Goetheturm hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 122

Betreff: Wiederaufbau Goetheturm hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Der beigefügten Entwurfsplanung für den Wiederaufbau des Goetheturms wird zugestimmt. II.

a) Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Gesamtkosten in Höhe von rund 2.429 T€ anfallen werden. Diese werden wie folgt gedeckt: Gesamtkosten 2.429 T€ Voraussichtliche Kostenübernahme durch die Versicherung zur Brandschadensbehebung Verwendung von Spendenmitteln (Stand März 2019) Verfügbare Mittel aus Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.001397 "Grüne Räume" 2.133 T€ 165 T€ 131 T€ b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Maßnahme über den Produktbereich 22 - Umwelt, unter der Produktgruppe 22.09 "Grün- und Freiflächen", Projektdefinition 5.007960 "Wiederaufbau Goetheturm" abgewickelt wird. Im Ha ushaltsentwurf 2019 (Investitionsprogramm 2019 - 2022) steht bei dieser Projektdefinition aus einer ersten Abschlagszahlung der Versicherung ein Budget in Höhe von 500 T€ zur Verfügung. Weitere Abschlagszahlungen der Versicherung sind zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an die ausführenden Firmen in Aussicht gestellt. Zudem werden die für die Maßnahme auf einem Bilanzkonto vereinnahmten Spendengelder im Rahmen der Projektausführung auf die Projektdefinition 5.007960 umgebucht. Der verbleibende Eigenanteil zu Lasten des städtischen Haushaltes (voraussichtlich in Höhe von 131 T€) sowie der Mittelbedarf zur Vorfinanzierung bis zur Abrechnung mit der Versicherung (in Höhe von bis zu 1.633 T€) können aus verfügbaren Mitteln der Projektdefinition 5.001397 (Produktgruppe 22.09) entnommen werden. III. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 2.429 T€ werden zur Auszahlung freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Umsetzung der Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 151 T€ entstehen:

a) Sachkosten für Schließdienste und Aufschaltung der Videoüberwachung: ca. 20 T€ p.a.

b) Kapitalkosten aus Abschreibung und kalkulatorischer Verzinsung: rd. 131 T€ p.a. Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 94 T€ p.a. gegenüber. Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Auswirkungen auf den Stellenplan ergeben sich nicht.

Begründung: A. Zielsetzung Der Goetheturm im Frankfurter Stadtwald ist am 12.10.2017 in Folge eines Brandanschlages vollständig abgebrannt. Der Turm war ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt Frankfurt am Main und ein beliebtes Ausflugziel. In einer Online-Umfrage entschieden sich 78 % der Bürgerinnen und Bürger für einen möglichst originalgetreuen Wiederaufbau. Entsprechend dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger wird eine hölzerne Fachwerk-Konstruktion auf den bestehenden Fundamenten geplant. Eine vollständig originalgetreue Rekonstruktion des Turmes ist jedoch aufgrund aktueller Normen nicht möglich. Die äußere Geometrie des alten Goetheturms von 1931 wird beibehalten, der Turm wird wieder 43,30 m hoch. Änderungen betreffen im wesentlichen Details und Materialien, sowie die Anpassung der Treppen und Podeste an geltende Vorschriften. Weiterhin ist die Austauschbarkeit von Bauteilen einzuplanen, um die Wartungsmöglichkeiten zu verbessern. Der Turm soll mit einem Zaun gesichert und außerhalb der Öffnungszeiten durch Kameras überwacht werden. B. Alternativen Durch die Koalitionsfraktionen wurde an den Magistrat die Anfrage gestellt, eine barrierefreie Ausführung des Turms zu untersuchen. Im Zuge der Vorplanung wurde die Anfrage geprüft. Um Barrierefreiheit herzustellen, wäre es notwendig, eine rampenartige Turmkonstruktion zu errichten oder einen Personenaufzug in den Turm zu integrieren. Barrierefreie Rampen mit einer Steigung von maximal 6% und Zwischenpodesten alle 6 m würden das Erscheinungsbild des Turmes wesentlich verändern. Die gesamte Grundkonstruktion wäre breiter, die Kubatur eine vollständig andere. Der Einbau eines Personenaufzuges bei ähnlicher Holzkonstruktion ist aus Brandschutzgründen nicht genehmigungsfähig. Eine Selbstrettung wäre im Brandfall nicht möglich. Eine barrierefreie Erschließung des Turms würde eine grundsätzlich veränderte Turmgestaltung ergeben. Dies widerspricht dem Ziel, den Turm möglichst originalgetreu wieder-aufzubauen. C. Lösung Die Voruntersuchung zeigte, dass die Bestandsfundamente aktuellen bautechnischen Anforderungen genügen. Der Turm kann auf den vorhandenen Fundamenten wiederaufgebaut werden. Die Baugrundverhältnisse sind unproblematisch, eine Kontamination des Erdreichs liegt nicht vor. Die historischen Bestandspläne des Turmes sind die Basis der neuen Holzbauplanung. Aufgrund aktueller bautechnischer und gesetzlicher Anforderungen erfolgen Änderungen in der Baukonstruktion und Materialität. Um die Anforderungen des konstruktiven Holzschutzes zu erfüllen, werden die Knotenpunkte entzerrt und die Holzbauteile an einem Edelstahlformteil verschraubt. Dadurch wird eine Abtrocknung der Hölzer gewährleistet. Des Weiteren erhalten die Treppen und Podeste eine Stahlunterkonstruktion. Diese wird farblich unauffällig in die Gesamtkonstruktion integriert. Da es sich um einen Holzturm handelt, ist die zyklisch anfallende Erneuerung von Bauteilen erforderlich. Das Konzept erlaubt den Austausch von Bauteilen, ohne dass der Turm eingerüstet oder abgestützt werden muss. Durch die Verwendung der Stahlknoten und -Unterkonstruktion können Streben, Stützen, Stufen und Geländer mit vertretbarem Aufwand ausgetauscht werden. Der alte Turm bestand aus Nadel- und Eichenholz aus dem Stadtwald. Gegen Holzfäulnis waren die Hauptstützen mit giftigem Teeröl imprägniert. Dies ist heute nicht mehr zulässig. Als Alternative stehen verschiedene Hölzer bzw. Holzsysteme zur Auswahl. Für die Hauptstützen wurde Edelkastanie ausgewählt, die Stufen und Beläge werden wieder aus Eichenholz gefertigt. Um Vandalismus vorzubeugen, werden die Treppen im untersten "Geschoss" nichtbrennbar aus Stahl ausgeführt. Der Turm wird vollständig mit einem Netz aus Edelstahl gesichert. Durch den Brand wurden auch die Freiflächen im Umfeld des Turmes stark beschädigt. Der Baumbestand in unmittelbarer Nähe zum Turm und die Pflanzflächen sind zerstört. Die wassergebundenen Wegedecken sind durch die Lösch- und Abbrucharbeiten in schlechtem Zustand und müssen erneuert werden. Der Turm wird mit einem 1,80 m hohen Zaun mit Toranlage umgeben und während der Schließzeiten durch Kameras überwacht. Die Freiflächen um den Turm werden wiederhergestellt und der Zaun in die Neugestaltung integriert. Zukünftig wird der Vorplatz zum Turm barrierefrei über eine Rampe erschlossen. Neun Bäume werden neu gepflanzt. Die Versicherung trägt die vollständigen Kosten für den Wiederaufbau des Goetheturmes nach den aktuellen Bauvorschriften. Alle zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherung mit Netzen, Zaun und Kameras sowie die Umgestaltung der Freianlagen sind von der Stadt zu tragen. D. Kosten

  1. Investitionsbedarf: Gesamtkosten 2.429 T€ Voraussichtliche Kostenübernahme durch die Versicherung zur Brandschadensbehebung 2.133 T€ Verwendung von Spendenmitteln, Konto 48930001 165 T€ Verfügbare Mittel aus Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.001397 "Grüne Räume" 131 T€
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum Jahr Verpflichtung Ausgaben Bis 2018 161.592,89 € 69.830,42 € 2019 2.200.000,00 € 500.000,00 € 2020 67.926,12 € 1.859.688,59 € Summe 2.429.519,01 € 2.429.519,01 € Zur Rundung: 2.429 T€ 2.429 T€
  3. Folgeinvestitionen keine
  4. Jahresfolgekosten 4.1 personelle Ausgaben keine zusätzlichen 4.2 Sachkosten für Schließdienste und Aufschaltung der Videoüberwachung: ca. 20 T€ p.a. 4.3 Kapitalkosten
    • a)Kalkulatorische Verzinsung: 2,75 % von 131 T€ (= 2.429 T€ ./. 2.133 T€ Versicherung ./. 165 T€ Spenden) / 2 = 1.800 € p.a Abschreibung, Basis gesamte Investitionssumme (=2.429 T€) für Bauwerk/ Baukonstruktion zzgl. anteilige Kosten für Baunebenkosten und Unvorhergesehenes 5 % von 2.083.699,98 € = 104.185,00 € für Bauwerk/ Technische Anlagen zzgl. anteilige Kosten für Baunebenkosten und Unvorhergesehenes 5 % von 183.689,82 € = 9.184,49 € für die Außenanlagen zzgl. anteilige Kosten für Baunebenkosten und Unvorhergesehenes 10 % von 162.129,21 € = 16.212,92 € Summe
    • a)+
    • b)131.382,41 € gerundet: 131 T€
  5. Jahreserträge Aus der Auflösung von Sonderposten ergeben sich folgende Jahreserträge: Bildung von Sonderposten (aus Versicherungsleistungen zur Brandschadensbehebung in Höhe von 2.133 T€ sowie aus Spenden in Höhe von rd. 165 T€) in Höhe von insgesamt rd. 2.298 T€ ./. Ausbuchung des Restbuchwertes des Goetheturms in der Anlagenbuchhaltung in Höhe von rd. 418 T€ = verbleiben für die Auflösung von Sonderposten insgesamt rd. 1.880 T€ Bei einer ertragswirksamen Auflösung über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren ergeben sich Jahreserträge in Höhe von rd. 94 T€ p.a.
  6. Leistungen Dritter Spendenmittel, Konto 48930001 in Höhe von 165 T€ Versicherungsgelder voraussichtlich in Höhe von 2.133 T€
  7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  8. Sonstiges entfällt Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 468 KB) Anlage 2_Ansichtsplan (ca. 414 KB) Anlage 3_Freiflaechenplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 28.08.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. August 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.10.2019 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 33 · 12.09.2019
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONAfDBFFFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 34 · 13.09.2019
TO I, TOP 61
Beraten
a) Die Vorlage M 122 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 16.09.2019
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFRAKTIONAfDFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass zusätzliches Budget für einen barrierefreien Wiederaufbau zur Verfügung steht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 24.09.2019
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AFD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 26.09.2019
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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