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Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 20, Flurstücke 172/2 und 174/2, Adolph-Prior-Straße

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 122

Betreff: Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 20, Flurstücke 172/2 und 174/2, Adolph-Prior-Straße Dem Abschluss eines Übertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Mando Corporation Europe GmbH, Heinrich-Hopf-Straße 15, 65936 Frankfurt am Main

Kaufgrundstück:

Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 20, Flurstück 172/2 hält 1988 m2 und 174/2 hält 9965 m2, somit insgesamt 11953 m2. Kaufpreis: 2.134.398,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. . Für die im Umlegungsverfahren künftig als Flurstück 181 bezeichnete Fläche wird für die Dauer des Umlegungsverfahrens und längstens ein Jahr nach Abschluss des Umlegungsverfahrens eine entgeltfreie Kaufoption eingeräumt

Der Käufer verpflichtet sich, zwei Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine Anzahl von insgesamt 150 Arbeitsplätzen am Standort Frankfurt am Main zu schaffen.

Der Käufer verpflichtet sich ferner, in enger Abstimmung mit dem Energiereferat geeignete zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung zu prüfen und umzusetzen und ferner sicherzustellen, dass dabei erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 150,00 €/m2 für das Flurstück 174/2 und 1,00 €/m2 für das Flurstück 172/2 für eine nicht überbaubare Grundstücksfläche beträgt. Die Wertstellungnahme der kommunalen Bewertungsstelle 27/2016 vom 15.06.2016 legt für das Flurstück 174/2 einen Wert von 210,00 € und für das Flurstück 172/2 einen Wert von 25,00 € zugrunde.

Begründung: Die Firma Mando ist ein weltweit tätiges südkoreanisches Unternehmen, das unter anderem Brems-, Fahrwerks- und Lenkungskomponenten für zahlreiche koreanische und europäische Automobilhersteller produziert. Am bestehenden Standort in der Heinrich-Hopf-Straße 15 in Sossenheim sind derzeit 45 Mitarbeiter beschäftigt. Mando plant den Standort zu erweitern und hier die künftige Europazentrale zu errichten. In den vergangenen Jahren gab es wiederholte Gespräche zwischen der Firma Mando und der Stadt, die in zwei konkrete Ankaufsangebote seitens der Stadt mündeten. Da beide Grundstücksgeschäfte aus Gründen nicht zustande kamen, die von der Firma Mando nicht zu vertreten waren, ist jetzt ein Verkauf der Flächen angezeigt, auch wenn zukünftig in vergleichbaren Fällen grundsätzlich nur noch Erbbaurechte bestellt werden sollen. Der für die Fläche ausgewiesene Bodenrichtwert von 150,00 €/m2 bezieht sich auf die Qualität Rohbauland für eine Büronutzung mit einer hohen Ausnutzung, was der Nutzung durch einen produzierenden Gewerbebetrieb wie Mando nicht entspricht. Entsprechend der Stellungnahme der kommunalen Bewertungsstelle wurde daher ein Wert von 210,00 €/m2 herangezogen, der einer Bebauung mit sonstigen Gewerbebetrieben wie etwa entlang der Westerbachstraße entspricht. Im Übrigen besteht für die Flurstücke 172/2 und 174/2 Baurecht sowie eine Erschließung. Das Flurstück 172/2 ist aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Autobahn A5 nicht überbaubar und ist im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen. Für diesen Bereich wurde ein Wert von 21,00 € in Ansatz gebracht. Der Kaufpreis setzt sich damit wie folgt zusammen: Bebaubare Flächenanteile, zusammen 9.965 m2 210,00 €/m2 2.092.650,00 € Nicht bebaubarer Grünstreifen 1988 m2 21,00 €/m2 41.748,00 € Ergänzend zum Verkauf wird eine Kaufoption zu den gleichen Bedingungen nach Abschluss des Umlegungsverfahrens eingeräumt. Die Kaufoption dient der Unterbringung von einer durch die Stellplatzsatzung bestimmten Anzahl von Parkplätzen sowie einer geplanten Erweiterung des Standorts. In der Zwischenzeit werden die Parkplätze auf städtischen Flächen untergebracht, die an Mando verpachtet werden. Durch den Verkauf wird ein weltweit tätiges Unternehmen an den Standort Frankfurt gebunden und hier expandieren. Vor diesem Hintergrund ist der Verkauf zu dem vereinbarten Kaufpreis im Interesse der Stadt Frankfurt am Main. Anlage _Plaene (ca. 511 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.06.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Juni 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 14 · 15.08.2017
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFDPREPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 29.08.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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