Erhaltungssatzung Nr. 28 - Frankfurt am Main - Preungesheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 122
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 28 - Frankfurt am Main - Preungesheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12104 (M 239)
I. Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 28 – Frankfurt am Main – Preungesheim wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte dargestellt, geändert.
II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 28 – Frankfurt am Main – Preungesheim wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.
Begründung:
.
zu I.
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung wurde überprüft. Hieraus haben sich wesentliche Veränderungen des Satzungsgebietes ergeben. Während der Geltungsbereich im dörflichen Ortskern etwas verkleinert wurde, kommt südlich ein Wohngebiet an der Homburger Landstraße dazu.
Der Geltungsbereich wird nunmehr im Norden begrenzt durch die Weinstraße, die Homburger Landstraße und die Oberwiesenstraße, im Osten durch die Dorfgartenstraße. Die Grenze verläuft dann im Bereich der Homburger Landstraße südwärts bis Höhe Ronneburgstraße und umfasst dabei Teile des Herchenhainer Wegs, der Zorbachstraße, der Braumannstraße sowie der Kreuzstraße.
Neu in den Geltungsbereich aufgenommen wird im Süden Preungesheims das Villengebiet entlang der Homburger Landstraße mit den dazugehörigen Straßen Auf der Platte, Sterlepperstraße, Am Wasserturm sowie An den Drei Steinen, Hochschildstraße, Simon-Ochs-Straße, Niemandsfeld und Kullmannstraße – jeweils teilweise.
Die neue Abgrenzung ist in der Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist.
zu II. und III.
Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. So finden sich dort oft neben der Dorfkirche und ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen in Fachwerkbauweise Siedlungshäuser des frühen Industriezeitalters, mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung und freistehende Wohngebäude aus den verschiedenen Abschnitten des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig sind oft Überlagerungen des unregelmäßigen, ländlich geprägten Ortsteilgrundrisses mit Ansätzen der Fluchtlinienplanung des 19. Jahrhunderts und Straßenaufweitungen der Nachkriegszeit zu be-obachten. Indem sich in den Ortskernen alte und neue Elemente und Strukturen verknüpfen, bilden die Ortskerne Kristallisationspunkte für Stadtteilbewusstsein, sie fördern die Identifikation der Bewohner des Ortsteiles mit "ihrem" Ortsteil und erleichtern es, sich im Ortsteil "heimisch" zu fühlen.
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt wurde für Frankfurt am Main - Preungesheim die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie“) ist das Ergebnis einer durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets an Hand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung.
Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar: Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt.
Im Geltungsbereich lässt sich die historische Entwicklung Preungesheim nachvollziehen. Das teilweise noch gut erhaltene Ortsbild, die kleinteilige Struktur aber auch die großzügige spätere Stadterweiterung mit Villencharakter trägt wesentlich zur Identität von Preungesheim bei.
Der Erhaltung der Bebauung des alten Ortskerns von Preungesheim kommt daher große Bedeutung zu. Die wenigen verbliebenen bäuerlichen Strukturen von engen Straßen mit ehemaligen Hofreiten, teilweise erhaltenen Hofgärten und kleinteiligen Wohnhäusern des 19. Jahrhunderts tragen wesentlich zur Identifikation bei. Die anschließende villenartige Bebauung zeigt ihre Qualitäten in der vielfältigen Baustruktur und dem hohen Grünanteil. Den Bereich der Ortserweiterungen entlang der Homburger Landstraße soll die Erhaltungssatzung als Zeitzeugen des Zusammenwachsens des Dorfes mit der Stadt Frankfurt bewahren.
Die wesentlichen Ergebnisse der "Städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie“ sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung, welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht.
Anlage 1_Satzungstext&nbs p; (ca. 245 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 6,9 MB) Anlage 3_Analyse (ca. 5,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.09.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL