Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bestellung eines Erbbaurechts Sondershausenstraße 45, Gemarkung Frankfurt, Flur 194, Nr. 1/35

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Coventrystraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Coventrystraße per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 120

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts Sondershausenstraße 45, Gemarkung Frankfurt, Flur 194, Nr. 1/35

  1. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: TSKV Türkgücü Frankfurt e. V. c/o Hanifi Akkas Coventrystraße 51 659 34 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt Flur 194 Nr. 1/35 Teilfläche von ca. 1.700 m2 Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: ca. 1.700,00 € jährlich = 1,00 €/m2. Weitere Bedingungen: a) Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Außerordentliche Anpassung bei höherwertiger Nutzung, z.B. Wohnzwecke, nach den dann geltenden Konditionen. b) Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt c) Barrierefreiheit und Bauverpflichtung in Passivhausbauweise. Sollte die Passivhausbauweise nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz erhält, als die im Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. d) Altlastenklausel Kosten und Steuern des Vertragsabschlusses und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten trägt der Erbbauberechtigte. Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für den Bereich des Erbbaugrundstücks 580,00 €/m2 auf Grundlage einer Wohnnutzung mit einer WGFZ 1,0 beträgt.
  3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 7.185,08 € in der Vermögensund Ergebnisrechnung führt. Begründung: Der Verein möchte das Vereinsgelände umgestalten, welches er vorher gepachtet hatte. Es soll anstelle des noch vorhandenen, aber nicht mehr genutzten Gebäudes eine Sporthalle mit Umkleiden, Vereinslokal, Küche und Büro errichtet werden. Der Bodenrichtwert beträgt in diesem Bereich 580,00 €/m2 auf Grundlage einer Wohnnutzung. Für vergleichbare Sportflächen wird - beispielweise im Bereich "Am Römerhof" ein Bodenrichtwert von 20,00 €/m2 zugrunde gelegt. Nach den Vorgaben des Sportamtes soll der Erbbauzins 1,00 € / m2 betragen und damit dem Mietzins für zu Sportzwecken genutzten Mietflächen entsprechen. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i. H. v. rd. 113 T€. Maßstab 1:1000 Gemarkung Frankfurt Flur 559 Flurstück 95/1 TeilflächeZuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 29.07.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Juli 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 08.09.2015
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 22.09.2015
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 24.09.2015
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung