Bestellung eines Erbbaurechts Sondershausenstraße 45, Gemarkung Frankfurt, Flur 194, Nr. 1/35
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Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 120
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts Sondershausenstraße 45, Gemarkung Frankfurt, Flur 194, Nr. 1/35
- Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: TSKV Türkgücü Frankfurt e. V. c/o Hanifi Akkas Coventrystraße 51 659 34 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt Flur 194 Nr. 1/35 Teilfläche von ca. 1.700 m2 Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: ca. 1.700,00 € jährlich = 1,00 €/m2. Weitere Bedingungen: a) Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Außerordentliche Anpassung bei höherwertiger Nutzung, z.B. Wohnzwecke, nach den dann geltenden Konditionen. b) Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt c) Barrierefreiheit und Bauverpflichtung in Passivhausbauweise. Sollte die Passivhausbauweise nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz erhält, als die im Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. d) Altlastenklausel Kosten und Steuern des Vertragsabschlusses und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten trägt der Erbbauberechtigte. Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für den Bereich des Erbbaugrundstücks 580,00 €/m2 auf Grundlage einer Wohnnutzung mit einer WGFZ 1,0 beträgt.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 7.185,08 € in der Vermögensund Ergebnisrechnung führt. Begründung: Der Verein möchte das Vereinsgelände umgestalten, welches er vorher gepachtet hatte. Es soll anstelle des noch vorhandenen, aber nicht mehr genutzten Gebäudes eine Sporthalle mit Umkleiden, Vereinslokal, Küche und Büro errichtet werden. Der Bodenrichtwert beträgt in diesem Bereich 580,00 €/m2 auf Grundlage einer Wohnnutzung. Für vergleichbare Sportflächen wird - beispielweise im Bereich "Am Römerhof" ein Bodenrichtwert von 20,00 €/m2 zugrunde gelegt. Nach den Vorgaben des Sportamtes soll der Erbbauzins 1,00 € / m2 betragen und damit dem Mietzins für zu Sportzwecken genutzten Mietflächen entsprechen. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i. H. v. rd. 113 T€. Maßstab 1:1000 Gemarkung Frankfurt Flur 559 Flurstück 95/1 TeilflächeZuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 29.07.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juli 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL