Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Gerbermühlstraße 20
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, einen Erbbaurechtsvertrag mit der Marc Schwarz Immobilien GmbH für das Grundstück Gerbermühlstraße 20 abzuschließen. Dies ist notwendig, um das leerstehende denkmalgeschützte Gebäude für gewerbliche Nutzung zu sanieren und umzugestalten. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung von Büroflächen und die Wiederbelebung des Standorts.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Die Liegenschaft Gerbermühlstraße 20 steht bereits seit längerem leer, da mehrere Vergabeverfahren aus unterschiedlichen Gründen gescheitert sind. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Gleichrichterwerk, welches unter Denkmalschutz steht. Das Gebäude muss für jegliche andere Nutzung komplett umgebaut werden. Es müssen zunächst weitere Belichtungsmöglichkeiten geschaffen werden. Es sind keine sanitären Anlagen vorhanden, es fehlt eine Heizanlage und der Schallschutz muss verbessert werden. Aus diesem Grund misst die Kommunale Wertermittlungsstelle den baulichen Anlagen einen symbolischen Wert von 1,- € zu. Das Hauptgebäude ist insgesamt sanierungsbedürftig, kann aber von dem Erbbauberechtigten nach den eigenen Bedürfnissen zu einem repräsentativen Sitz für sein Immobilienunternehmen umgebaut werden. Die Firma arbeitet eng mit einem Architekturbüro zusammen, wodurch eine fachgerechte Sanierung des Gebäudes gewährleistet wird. Die nicht im Erbbaurecht vergebenen Teile des Flurstücks 81/14 werden nach erfolgter Vermessung und Begründung des Erbbaurechts an den Erbbauberechtigten verpachtet, um eine Zufahrt zum Erbbaugrundstück zu ermöglichen. Auf dem nicht überbauten Teil des Flurstück 81/14 lastet zurzeit eine Grunddienstbarkeit (Parkdeckerrichtungsrecht- oder Pausenhof-Nutzungsrecht). Der Berechtigte hat keine Löschungsbewilligung erteilt und somit kann auf diesem Teil kein Erbbaurecht begründet werden.
B. Alternativen
Kostenintensive Sanierung der denkmalgeschützten Gebäudesubstanz durch die Stadt.
C. Lösung
Die Vergabe des Erbbaurechts an die Marc Schwarz Immobilien GmbH zur Herstellung von Büroflächen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 317.852,30 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)