Grunderneuerung der Straße An der Ringmauer hier: Bau- und Finanzierungsvorlage und formelle Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Die Grunderneuerung der Straße An der Ringmauer wird vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Maßnahme ist notwendig aufgrund der erheblichen Alterungserscheinungen und der Auflagen des Denkmalschutzes. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsqualität und der Erhalt der denkmalgeschützten Struktur.
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An der Ringmauer — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.07.2026.
- Radbügel anbringen in der Straße An der Ringmauer20.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden11.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen05.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu An der Ringmauer per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass - für die Grunderneuerung der Deckenschicht und Rinnenbereiche der Straße An der Ringmauer mit dem Jahresbeschluss über die Sanierung von Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen in 2020 bereits Planungs- und Ausführungsmittel in Höhe von 450 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001066, bewilligt und freigegeben wurden (gemäß Magistrats-Beschluss vom 03.08.2020). - seit dem Magistrats-Beschluss das Projekt, sowohl im Umfang als auch durch Auflagen der Denkmalpflege erweitert wurde, sodass die aktuelle Kostenberechnung um 1.580 T€ auf einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.030 T€ gestiegen ist. - ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung im April 2023 positiv beschieden wurde.
- Der Neuplanung und Ausführung der grundhaften Erneuerung der Straße An der Ringmauer wird - teils abweichend vom oben genannten Magistrats-Beschluss - entsprechend der vorgelegten Plananlagen zugestimmt.
- Die für die Baumaßnahme ergänzend benötigten Investitionsmittel in Höhe von 1.580 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 2.030 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001066 (Grunderneuerung von (Gemeinde-, Landes-, und Bundes-) Straßen), zur Verfügung stehen,
- b)für Planung und Gutachten auf der Projektdefinition 5.001066 bereits Mittel in Höhe von rd. 55 T€ (Stand 22.05.2024) verausgabt wurden,
- c)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.3 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen,
- d)die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 0 € (Stand 22.05.2024) aufweisen,
- e)sich aufgrund der vorliegenden Kostenberechnung die Jahresfolgekosten um 71 T€ auf rd. 91 T€ erhöhen, die zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Straße An der Ringmauer ist eine reine Anliegerstraße. Sie befindet sich in der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt (Ernst-May-Siedlung) und hat infolgedessen Auflagen der Denkmalpflege zu erfüllen, was die Wiederherstellung der Fahrbahn- und Gehwegoberflächen betrifft.
Der gesamte Straßenraum zeigt deutliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren. Die Fahrbahn weist Schlaglöcher, Werksaufbrüche und weitere Unebenheiten auf, die einer sicheren Befahrbarkeit spürbar entgegenstehen. Zudem wurde im Zeitraum 2020 - 2021 durch die Netzdienste Rhein-Main (NRM) die gesamte Stromtrasse inkl. Beleuchtungskabel, sowie die Trinkwasserleitung auf gesamter Länge erneuert.
Um auch zukünftig die Verkehrsqualität für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr gewährleisten zu können, ist eine grundhafte Sanierung des Straßenoberbaus und der Nebenflächen erforderlich.
Es dient ferner zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt am Main, aktueller Stand, im erforderlichen Umfang berücksichtigt wurde. An der Kreuzung mit der "Hadrianstraße" ist die Barrierefreiheit schon hergestellt.
B. Alternativen
Keine Alternativen wurden in Betracht gezogen, da der Entwurf den aktuell gültigen Empfehlungen und Richtlinien zur Straßenraumgestaltung und zum Straßenbau folgt.
C. Lösung
Entwurfsbeschreibung
In der für den Magistrats-Beschluss aus 2020 zugrundeliegenden Planung wurde noch von einem Deckenüberzug mit grundhafter Sanierung im Rinnenbereich ausgegangen: Verbundpflaster, anstatt Platten 30x30 cm, sowie Rinne aus Gussasphalt, statt aus 3-zeiligem Kopfsteinpflaster (Forderungen des Denkmalamtes). Das Bodengutachten ergab unter dem Kopfsteinpflaster Sand bis ca. -50 cm Tiefe, sowie nicht standfester Boden darunter. Dadurch wurde die Notwendigkeit einer tiefgreifenden grundhaften Erneuerung ausgelöst.
Der Sanierungsbereich erstreckt sich von der Hadrianstraße im Süden bis zur Straße In der Römerstadt im Norden. Neben der Straße An der Ringmauer werden im Anschlussbereich an den Bestand ebenfalls die Gehwegbereiche barrierefrei saniert und mit taktilen Elementen ausgestattet. Ebenso werden die Zuwegungen zu den Treppenanlagen zwischen den Hausnummern 34 und 36, sowie zwischen 94 und 96, sowie deren barrierefreier Ausbau hergestellt.
Der Straßenquerschnitt wird in den vorhandenen Abmessungen erneuert. Die denkmalgeschützte Struktur der Straßenanlage muss in den vorhandenen Breiten und Baumaterialien wiederhergestellt werden. Das heißt, die Gehwege müssen mit Betonsteinplatten (30x30 cm im Kreuzverband) befestigt werden, die Überfahrten werden nicht optisch abgesetzt. Die Fahrbahn erhält zur Entwässerung wieder eine Natursteinpflasterrinne aus 3-reihigem Basaltkleinpflaster in Mörtel verlegt. Die Fahrbahnfläche erhält einen bituminösen Oberbau.
In der Straße An der Ringmauer wird der Fahrstreifen mit einer Breite von 5,00 m hergestellt. Die eine Fahrbahnhälfte wird dauerhaft als Längsparkfläche genutzt. An der Nordseite wird straßenbegleitend ein Gehweg von mindestens 1,90 m Breite ausgebildet. Im südlichen Bereich der Fahrbahn entsteht wieder ein schmaler Gehweg mit ca. 1,00 m Breite. Der Radverkehr muss die Fahrbahn mitnutzen.
Leitungen/Straßenausstattung/Ausstattung
Die Werksanfrage zur Grunderneuerung der Straße An der Ringmauer hat eine Reihe von Vorarbeiten durch Leitungsbetreiber ermöglicht, die im Zeitraum 2021 - 2022 umfangreiche Leitungserneuerungen durchgeführt haben (Strom, Trinkwasser und Beleuchtung).
Die Kosten für die neue Beleuchtung der Straße wurden durch das Amt für Straßenbau und Erschließung übernommen, sowie die bereits durchgeführte Kampfmitteluntersuchung, hier wurde eine Kostenteilung vereinbart.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. Auf die Baukosten wird ein Konjunkturaufschlag in Höhe von 30 % veranschlagt.
- Investitionsbedarf
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
| Investitionsbedarf insgesamt (inkl. Konjunkturzuschlag | |
| 30% auf die Baukosten Straßenbau 1.1) | 2.030.000 € |
| Bereitgestellte Mittel (gem. Magistrats-Beschluss aus 2020) | 450.000 € |
| Mittel-Mehrbedarf | 1.580.000 € |
Die Mittel stehen unter der Produktgruppe 16.3 , Projektdefinition: 5.001066, zur Verfügung.
| 1. | Baukosten (brutto) | |||
| 1.1 | Straßenbauarbeiten | 1.184.657 € | ||
| 1.2 | Trassenarbeiten | |||
| 1.2.1 | Beleuchtung (SRM) bereits gebaut | 288.100 € | ||
| Summe 1 Baukosten | 1.472.757 € |
| 2. | Baunebenkosten (brutto) | |||
| Planung | 96.200 € | |||
| Vermessung | 13.600 € | |||
| Geo- und Umwelttechnische Gutachten | 16.700 € | |||
| Bauüberwachung | 58.900 € | |||
| Kampfmittel | 12.700 € | |||
| Summe 2 Baunebenkosten | 198.100 € | |||
| Berechnete GESAMTKOSTEN | 1.670.857 € | |||
| Konjunkturzuschlag in Höhe von 30 % auf Pos. 1.1 | ||||
| Kosten Straßenbauarbeiten | 355.397 € | |||
| Voraussichtliche GESAMTKOSTEN gerundet | 2.026.254 € 2.030.000 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Bisher verausgabt bei PD 5.001066
(bis 31.05.2024)
55.090 €
2024
169.447 €
2025
987.455 €
2026
789.964 €
2027
28.044 €
Summe 2.030.000 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
- keine -
4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
| Straßenbau | |||
| 4.600 m² à 1,30 € *) | 5.980 € | ||
| *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich Beleuchtung | (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die | ||
| Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) | |||
| 0 € | |||
| Summe Sachkosten | 5.980 € | ||
| c) Kapitalkosten |
| 1. Kalkulatorische Verzinsung (für den Mittelmehrbedarf) | ||
| ,6 % / 2 * 1.580.000 € = | 12.640 € | |
| *) Zinssatz für 2024 gem. Rundschreiben vom 17.01.2023 |
| 2. Abschreibung | ||
| Straßenbau (30 Jahre); 1/30 von 1.738.154 €: | 57.938 € | |
| Beleuchtung (20 Jahre); 1/20 von 288.100 €: | 14.405 € | |
| Summe Kapitalkosten | 72.343 € | |
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 90.963 € | |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 91.000 € |
Hinweis: Die Jahresfolgekosten gem. Magistrats-Beschluss aus 2020 beliefen sich ursprünglich auf rd. 20 T€. Aufgrund der Kostensteigerung des Projekts steigen diese um rd. 71 T€ an.
5. Jahreserträge:
- keine -
6. Leistungen Dritter:
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
- keine -
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Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. August 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Gartenpartei (= Enthaltung)