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Grunderneuerung der Straße An der Ringmauer hier: Bau- und Finanzierungsvorlage und formelle Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Grunderneuerung der Straße An der Ringmauer wird vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Maßnahme ist notwendig aufgrund der erheblichen Alterungserscheinungen und der Auflagen des Denkmalschutzes. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsqualität und der Erhalt der denkmalgeschützten Struktur.

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Zu dieser Straße geht es weiter

An der Ringmauer — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.07.2026.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass - für die Grunderneuerung der Deckenschicht und Rinnenbereiche der Straße An der Ringmauer mit dem Jahresbeschluss über die Sanierung von Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen in 2020 bereits Planungs- und Ausführungsmittel in Höhe von 450 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001066, bewilligt und freigegeben wurden (gemäß Magistrats-Beschluss vom 03.08.2020). - seit dem Magistrats-Beschluss das Projekt, sowohl im Umfang als auch durch Auflagen der Denkmalpflege erweitert wurde, sodass die aktuelle Kostenberechnung um 1.580 T€ auf einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.030 T€ gestiegen ist. - ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung im April 2023 positiv beschieden wurde.
  2. Der Neuplanung und Ausführung der grundhaften Erneuerung der Straße An der Ringmauer wird - teils abweichend vom oben genannten Magistrats-Beschluss - entsprechend der vorgelegten Plananlagen zugestimmt.
  3. Die für die Baumaßnahme ergänzend benötigten Investitionsmittel in Höhe von 1.580 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
    • a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 2.030 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001066 (Grunderneuerung von (Gemeinde-, Landes-, und Bundes-) Straßen), zur Verfügung stehen,
    • b)für Planung und Gutachten auf der Projektdefinition 5.001066 bereits Mittel in Höhe von rd. 55 T€ (Stand 22.05.2024) verausgabt wurden,
    • c)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.3 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen,
    • d)die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 0 € (Stand 22.05.2024) aufweisen,
    • e)sich aufgrund der vorliegenden Kostenberechnung die Jahresfolgekosten um 71 T€ auf rd. 91 T€ erhöhen, die zukünftige Haushalte belasten.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Straße An der Ringmauer ist eine reine Anliegerstraße. Sie befindet sich in der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt (Ernst-May-Siedlung) und hat infolgedessen Auflagen der Denkmalpflege zu erfüllen, was die Wiederherstellung der Fahrbahn- und Gehwegoberflächen betrifft.

Der gesamte Straßenraum zeigt deutliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren. Die Fahrbahn weist Schlaglöcher, Werksaufbrüche und weitere Unebenheiten auf, die einer sicheren Befahrbarkeit spürbar entgegenstehen. Zudem wurde im Zeitraum 2020 - 2021 durch die Netzdienste Rhein-Main (NRM) die gesamte Stromtrasse inkl. Beleuchtungskabel, sowie die Trinkwasserleitung auf gesamter Länge erneuert.

Um auch zukünftig die Verkehrsqualität für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr gewährleisten zu können, ist eine grundhafte Sanierung des Straßenoberbaus und der Nebenflächen erforderlich.

Es dient ferner zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt am Main, aktueller Stand, im erforderlichen Umfang berücksichtigt wurde. An der Kreuzung mit der "Hadrianstraße" ist die Barrierefreiheit schon hergestellt.

B. Alternativen

Keine Alternativen wurden in Betracht gezogen, da der Entwurf den aktuell gültigen Empfehlungen und Richtlinien zur Straßenraumgestaltung und zum Straßenbau folgt.

C. Lösung

Entwurfsbeschreibung

In der für den Magistrats-Beschluss aus 2020 zugrundeliegenden Planung wurde noch von einem Deckenüberzug mit grundhafter Sanierung im Rinnenbereich ausgegangen: Verbundpflaster, anstatt Platten 30x30 cm, sowie Rinne aus Gussasphalt, statt aus 3-zeiligem Kopfsteinpflaster (Forderungen des Denkmalamtes). Das Bodengutachten ergab unter dem Kopfsteinpflaster Sand bis ca. -50 cm Tiefe, sowie nicht standfester Boden darunter. Dadurch wurde die Notwendigkeit einer tiefgreifenden grundhaften Erneuerung ausgelöst.

Der Sanierungsbereich erstreckt sich von der Hadrianstraße im Süden bis zur Straße In der Römerstadt im Norden. Neben der Straße An der Ringmauer werden im Anschlussbereich an den Bestand ebenfalls die Gehwegbereiche barrierefrei saniert und mit taktilen Elementen ausgestattet. Ebenso werden die Zuwegungen zu den Treppenanlagen zwischen den Hausnummern 34 und 36, sowie zwischen 94 und 96, sowie deren barrierefreier Ausbau hergestellt.

Der Straßenquerschnitt wird in den vorhandenen Abmessungen erneuert. Die denkmalgeschützte Struktur der Straßenanlage muss in den vorhandenen Breiten und Baumaterialien wiederhergestellt werden. Das heißt, die Gehwege müssen mit Betonsteinplatten (30x30 cm im Kreuzverband) befestigt werden, die Überfahrten werden nicht optisch abgesetzt. Die Fahrbahn erhält zur Entwässerung wieder eine Natursteinpflasterrinne aus 3-reihigem Basaltkleinpflaster in Mörtel verlegt. Die Fahrbahnfläche erhält einen bituminösen Oberbau.

In der Straße An der Ringmauer wird der Fahrstreifen mit einer Breite von 5,00 m hergestellt. Die eine Fahrbahnhälfte wird dauerhaft als Längsparkfläche genutzt. An der Nordseite wird straßenbegleitend ein Gehweg von mindestens 1,90 m Breite ausgebildet. Im südlichen Bereich der Fahrbahn entsteht wieder ein schmaler Gehweg mit ca. 1,00 m Breite. Der Radverkehr muss die Fahrbahn mitnutzen.

Leitungen/Straßenausstattung/Ausstattung

Die Werksanfrage zur Grunderneuerung der Straße An der Ringmauer hat eine Reihe von Vorarbeiten durch Leitungsbetreiber ermöglicht, die im Zeitraum 2021 - 2022 umfangreiche Leitungserneuerungen durchgeführt haben (Strom, Trinkwasser und Beleuchtung).

Die Kosten für die neue Beleuchtung der Straße wurden durch das Amt für Straßenbau und Erschließung übernommen, sowie die bereits durchgeführte Kampfmitteluntersuchung, hier wurde eine Kostenteilung vereinbart.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. Auf die Baukosten wird ein Konjunkturaufschlag in Höhe von 30 % veranschlagt.

  1. Investitionsbedarf

(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)

Investitionsbedarf insgesamt (inkl. Konjunkturzuschlag
30% auf die Baukosten Straßenbau 1.1)2.030.000 €
Bereitgestellte Mittel (gem. Magistrats-Beschluss aus 2020)450.000 €
Mittel-Mehrbedarf1.580.000 €

Die Mittel stehen unter der Produktgruppe 16.3 , Projektdefinition: 5.001066, zur Verfügung.

1.Baukosten (brutto)
1.1Straßenbauarbeiten1.184.657 €
1.2Trassenarbeiten
1.2.1Beleuchtung (SRM) bereits gebaut288.100 €
Summe 1 Baukosten1.472.757 €
2.Baunebenkosten (brutto)
Planung96.200 €
Vermessung13.600 €
Geo- und Umwelttechnische Gutachten16.700 €
Bauüberwachung58.900 €
Kampfmittel12.700 €
Summe 2 Baunebenkosten198.100 €
Berechnete GESAMTKOSTEN1.670.857 €
Konjunkturzuschlag in Höhe von 30 % auf Pos. 1.1
Kosten Straßenbauarbeiten355.397 €
Voraussichtliche GESAMTKOSTEN gerundet2.026.254 € 2.030.000 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Bisher verausgabt bei PD 5.001066

(bis 31.05.2024)

55.090 €

2024

169.447 €

2025

987.455 €

2026

789.964 €

2027

28.044 €

Summe 2.030.000 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- keine -

4. Jahresfolgekosten:

a) Personelle Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

  1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau
4.600 m² à 1,30 € *)5.980 €
*) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich Beleuchtung(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)
0 €
Summe Sachkosten5.980 €
c) Kapitalkosten
1. Kalkulatorische Verzinsung (für den Mittelmehrbedarf)
,6 % / 2 * 1.580.000 € =12.640 €
*) Zinssatz für 2024 gem. Rundschreiben vom 17.01.2023
2. Abschreibung
Straßenbau (30 Jahre); 1/30 von 1.738.154 €:57.938 €
Beleuchtung (20 Jahre); 1/20 von 288.100 €:14.405 €
Summe Kapitalkosten72.343 €
Jahresfolgekosten insgesamt:90.963 €
Jahresfolgekosten gerundet:91.000 €

Hinweis: Die Jahresfolgekosten gem. Magistrats-Beschluss aus 2020 beliefen sich ursprünglich auf rd. 20 T€. Aufgrund der Kostensteigerung des Projekts steigen diese um rd. 71 T€ an.

5. Jahreserträge:

- keine -

6. Leistungen Dritter:

- keine -

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- keine -

8. Sonstiges:

- keine -

Anlage _Lageplan_Bl_1 (ca. 995 KB) Anlage _Lageplan_Bl_2 (ca. 361 KB) Anlage _Lageplan_Bl_3 (ca. 394 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. August 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 29 · 28.10.2024
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 30 · 04.11.2024
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 8
Sitzung 32 · 07.11.2024
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 12.11.2024
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 14.11.2024
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Gartenpartei (= Enthaltung)

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